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- keine - Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2018, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 70.785,97 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 7.078,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 63.707,97 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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