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Auszug - Anfrage "Vergabegruppe" (Anfrage des Beigeordneten Ulrich Blanck vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 13:12 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 26.09.2019    
Zeit: 17:05 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8397/19 Anfrage "Vergabegruppe" (Anfrage des Beigeordneten Ulrich Blanck vom 08.05.2019, eingegangen am 08.05.2019 um 13:12 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stabsstellenleiterin HOBRO beantwortet die Anfrage mithilfe der diesem TOP beigefügten Stellungnahem der Verwaltung (s. Anlage).

 

Beigeordneter BLANCK beantragt Aussprache.

Dem Antrag wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme des Ratsherrn Gaberle sowie drei Enthaltungen der FDP-Fraktion und des Ratsherrn Prof. Dr. Runkel entsprochen.

 

Im Anschluss bedankt er sich für die Beantwortung der Verwaltung und fragt, ob die Vergabematrix dem Protokoll des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung beigefügt werde. Oberbürgermeister MÄDGE sagt zu, dass die Vergabematrix dem Protokoll des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beigefügt werde.

 

Des Weiteren kritisiert Beigeordneter BLANCK, dass die Themen Nachhaltigkeit und Klima nicht wie es in der heutigen Zeit zu erwarten sei - eigenständige entscheidungsrelevante Faktoren seien, die besprochen worden seien.

Hier hätte er sich mehr Sensibilit gewünscht, welche eventuell gegeben gewesen wäre, wäre die Politik anders als im Rat beschlossen - im Vergabeausschuss vertreten gewesen. 

 

Oberbürgermeister MÄDGE widerspricht Herrn Blanck. Die Politik sei im Rahmen der Bebauungspläne beteiligt gewesen. Frau Hobro und Stadtbaurätin Gundermann hätten mehrfach darauf hingewiesen, dass Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag nebeneinander betrachtet werden müssten. Rechtlich könne man bestimmte Dinge nur in jeweils einem der Beiden festsetzen. Man halte sich an den Bebauungsplan und die Vorgaben des städtebaulichen Vertrages.

Um etwaigen Verdachten zuvorzukommen, habe man zudem die Flächen öffentlich ausgeschrieben.

 

Beigeordneter LÖB empfindet die Ausführungen von Herrn Mädge als ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Bei der Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke würden die Gesichtspunkte Klima und Nachhaltigkeit fehlen, was gleichzeitig Grund für die Anfrage gewesen sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE bittet um konkrete Punkte, welche im Bebauungsplan fehlen würden. Eine Baugenehmigung könne nur erteilt werden, wenn der Bebauungsplan eingehalten werde und die unterschiedlichen ökologischen Faktoren abgewogen worden seien. Wenn der Rat diesen mithilfe von Verträgen nachschärfen wolle, wäre dies zwar unüblich, aber machbar, behindere allerdings die Entwicklung von dringend benötigtem Wohnraum in der Hansestadt.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass nicht der Bebauungsplan das Thema der Anfrage sei, sondern das Vergabeverfahren. Es hätte aber sein können, dass jemand die Festsetzungen des Bebauungsplans erfülle und ein anderer Interessent ihn überbiete. In diesem Fall wäre es relevant gewesen, wenn in der Vergabematrix die Aspekte Nachhaltigkeit und Klima hätten bepunktet werden können.

 

Ratsherr NEUMANN bestärkt Herrn Mädge darin, dass das Thema Umwelt nicht weggewischt werde, da man über den Bebauungsplan bereits viele Vorgaben eingebracht hätte. Man stehe allerdings nicht nur in kommunaler, sondern auch in europäischer Konkurrenz mit anderen Städten und dürfe sich daher nicht durch zu hohe Anforderungen unattraktiv machen und dadurch Technologie, Arbeitsplätze und Einnahmen für die Stadt verpassen. Dies müsse eine hohe Priorität für die Stadt haben.

 

Beigeordneter MENCKE kann die entstandene Grundsatzdiskussion über die getroffene Ratsentscheidung nicht nachvollziehen. Die Fragen von Herrn Blanck seien beantwortet worden, weshalb er bittet, die Stellungnahmen künftig nur noch zu den Fragen auszuführen. 

 

Ratsherr VON NORDHEIM weist darauf hin, dass man damals Beschlüsse für die Bebauungspläne des Hanseviertels gefasst habe, bevor das Gesamtklimagutachten vorlag. Dementsprechend seien diese Fragen nicht ausdiskutiert worden.

In den Neubaugebieten müsse sinnvoll eingearbeitet werden, mit welchen Maßnahmen die jetzt schon vorliegende Überhitzungsproblematik abgewendet werde. Eine Vergabe ohne die Integration eines solchen Maßnahmenkataloges sei nicht verantwortungsvoll.

 

Ratsherr GORALCZYK beantragt den Schluss der Debatte und den Schluss der Rednerliste. Ratsvorsitzende JOHN verliest die Rednerliste (Soldan, Salewski).

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, dass der Bebauungsplan natürlich mit dem Klimagutachter im Vorwege besprochen worden sei. Andernfalls müssten auch einige der Bestandsgebäude abgerissen werden.

Um die Forderungen umzusetzen, müsse der Bebauungsplan vom Rat geändert werden. Dies könne gemacht werden allerdings mit dem Risiko, dass Investoren und Unternehmer sich andere Flächen suchen, die weniger hohe Anforderungen hätten.

 

Ratsherr SOLDAN fragt, inwiefern in den Vergabekriterien über die in den Bebauungsplan festgelegten Kriterien hinausgehende Vorgaben überhaupt möglich seien.

Zudem sei die Matrix im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen bereits sehr ausführlich dargestellt worden.

 

Beigeordneter SALEWSKI stimmt Herrn Soldan zu. Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass bisher nur ein Entwurf einer Klimaanalyse vorliege, jedoch noch kein Gutachten.

Man sei sich zudem im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung einig gewesen, dass das Thema Klima eine entscheidende Rolle spielen werde. Bei der Fragestellung von Herrn Blancks Anfrage verstehe er sie hingegen noch nicht.

Im Bebauungsplan habe man alle Dinge angesprochen und eine Entscheidung getroffen. Wenn diese nicht mehr gelten solle, müsse man darüber nachdenken, den Bebauungsplan zu ändern.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Verwaltung (249 KB)