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Auszug - Genehmigung des Protokolls vom 25.06.2019  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.08.2019    
Zeit: 17:20 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete SCHELLMANN beantragt folgende Änderungen im Protokoll der Sitzung vom 25.06.2019:

 

  1. Auf Seite 9 des Protokolls habe sie unter TOP 4 gesagt, dass sie die Dringlichkeit im rechtlich formalen Sinn nicht sehe. Diese bittet sie zu ergänzen.
  2. Auf Seite 18 des Protokolls habe sie unter TOP 15 nicht gesagt, dass ältere Generationen von Vermietern/innen Ihre zweite Wohnung aus Angst vor Mietnomaden o.ä. nicht untervermieten, sondern weil sie ihre Einliegerwohnung für den Fall der späteren Hilfsbedürftigkeit für eine Hilfskraft freihalten wollen. Dies bittet sie zu ändern.
  3. Auf Seite 25 unter TOP 27 wolle sie ihren Redebeitrag auf folgenden Satz geändert haben: „…zu deren Zeit die Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik tatsächlich nicht festgelegt wurde, aber klare, durch Freiheit geprägte Leitgedanken formuliert, die durch die Entscheidung des Verfassungsgerichts weiterentwickelt wurden.“

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass die Änderungen, sofern sie auf der Tonaufzeichnung zu hören seien, geändert werden würden.


Beschluss:

 

Das Protokoll der Sitzung vom 25.06.2019 wird mit den von Frau Schellmann beantragten Änderungen (sofern diese laut  Tonaufzeichnung der Sitzung vom 25.06.2019 tatsächlich gesagt wurden) mehrheitlich bei vier Enthaltungen der Ratsherren Gerlach und J.-C. Manzke sowie der Ratsfrauen Grunau und Neuhaus genehmigt:

 

  1. Auf Antrag der Beigeordneten Schellmann wird deren Redebeitrag zu TOP 4 (Feststellung der Tagesordnung) wie folgt geändert:

Bisher:

Beigeordnete SCHELLMANN sieht keine Dringlichkeit und spricht sich für eine Behandlung in der nächsten Sitzung aus.

Neu:

Beigeordnete SCHELLMANN sieht die Tatbestandsmerkmale einer Dringlichkeit nicht als gegeben an und spricht sich für eine Behandlung in der nächsten Sitzung aus.

 

  1. Auf Antrag der Beigeordneten Schellmann wird deren Redebeitrag zu TOP 15 (Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Hansestadt Lüneburg) wie folgt geändert:

Bisher:

Nicht selten diene eine zweite Wohnung für sie als Alterswohnsitz, welchen sie lieber freihalten als ihn aus Angst vor Mietnomaden u.ä. unterzuvermieten.

Neu:

Nicht selten wollen diese eine Einliegerwohnung für den Fall ihrer späteren Hilfsbedürftigkeit freihalten.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2