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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.08.2019    
Zeit: 17:20 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK begründet die Dringlichkeit seines Antrages wie folgt:

  1. Standort und Konzept erlauben weder Schul- noch Breitensport, da die Geräteräume fehlen.
  2. Die Vereinbarkeit des Finanzierungskonzeptes mit dem EU-Beihilferecht sei ungeklärt.
  3. Es existiere kein realistisches Verkehrs- und Parkraumkonzept.
  4. Plötzlich 2,5fache Lebenserwartung der Arena (statt 20 nun 50 Jahre Abschreibung), was zu Gesamtkosten von nunmehr 53,6 Mio. €r die Stadt führe.

Man müsse die Kreispolitik zudem vor sich selber schützen und aufgrund der wesentlich geänderten Voraussetzungen den Finanzierungs- und Nutzungsvertrag aufkündigen. Eine Dringlichkeit bestehe, da bei Nichtbehandlung des Antrages und morgigem Beschluss des Kreistages ein wirtschaftlicher Nachteil für die Hansestadt entstehe.

 

Stadtrat MOßMANN nimmt zur Frage der Dringlichkeit rechtlich Stellung. Dazu erläutert er die Voraussetzungen, die bei einer Dringlichkeit vorliegen müssen sowie die Konsequenzen eines Beschlusses bei fälschlicherweise festgestellter Dringlichkeit.

Im Falle des Antrages von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebe es auf Grundlage der Beschlüsse vom 22.06.2017 und 29.08.2017 eine Finanzierungs- und Nutzungsvereinbarung, die der Oberbürgermeister am 30.10.2017 unterzeichnet habe. Darin sehe der § 4 vor, dass lediglich der Landkreis Lüneburg die Baumaßnahme einseitig beenden könne. Insofern stehe allein dem Landkreis das alleinige Kündigungsrecht zu. Rein vorsorglich spreche er auch den Wegfall der Geschäftsgrundlage an, der erst eine Vertragsanpassung vorsehe und danach die Erwägung von Kündigungsmöglichkeiten zulasse.

Die Vereinbarung sei in der Welt und da es sich um ein Dauerschuldverhältnis handele, bestehe keine Notwendigkeit einer heutigen Beschlussfassung und damit keine Dringlichkeit.

 

Ratsherr PODSTAWA erklärt, dass seine Fraktion sich dem Antrag anschließen werde. Entgegen der Aussage von Herrn Blanck habe es s.E. noch nie ein Konzept oder eine Bedarfsanalyse gegeben. Transparenz sei nur wenig vorhanden, weshalb der Rat über die Halle sprechen müsse. Man bekomme nicht das, was man bestellt habe und könne durch Behandlung des Antrages noch einen größeren materiellen Schaden abwenden.

 

Beigeordneter SALEWSKI spricht sich gegen den Antrag aus, da das Zahlenmaterial allen bekannt sei. Er kenne keine Unterlagen aus dem Landkreis, in denen die angesprochenen Dinge nachzulesen seien. Die in der Landeszeitung geführte Diskussion halte er für schädlich. Es sei nicht nötig gewesen, so mit dem Thema umzugehen.

 

Ratsherr SOLDAN sieht die Dringlichkeit als gegeben an, da der Kreistag morgen über den Weiterbau entscheide. Dieser Rat habe Zusicherungen auf Grundlage des festgelegten Betreibervertrages gemacht. Nun werde dieser neu verhandelt, ohne dass man die Ergebnisse kenne. Erst wenn ein endltiger Vertrag vorliege, könne man die Entscheidung über die finanzielle Beteiligung treffen. Man wolle wissen, wofür man das Geld ausgebe, bevor man zustimme. Er fordere daher mehr Transparenz und die Behandlung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Ratsherr DR. BULLER sieht keine Dringlichkeit. Das Ansinnen des Antrages sei löblich, die Vereinbarung sei jedoch klug gefasst worden, da darin die Betriebs- sowie Betreiberkosten gedeckelt worden seien. Insofern  würde bei Nichtberatung des Antrages kein zusätzlicher Schaden entstehen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass ihm keine Unterlagen aus dem Kreistag vorlägen. Dem Kreistag eine Entscheidung vorzugeben, finde er zudem untunlich. Der Kreis sei durchaus in der Lage seine eigenen Entscheidungen zu treffen.

An den bisher vereinbarten Dingen halte man beidseitig fest. Lediglich die Kosten für die Fahrradbrücke sowie den evtl. Umbau des Kreuzungsbereiches müsse man mithilfe einer Zusatzvereinbarung regeln.

Wie Herr Dr. Buller bereits sagte, habe man in der bestehenden Vereinbarung eine Kostendeckelung für die Hansestadt vereinbart, weshalb die Stadt für eventuell entstehende Mehrkosten nicht herangezogen werden könne. Einzige Beteiligung sei über die Kreisumlage möglich, über die aber auch die Abrisskosten anteilig zu zahlen wären.

 

Die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 16 Ja-Stimmen, 21 Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass unter dem TOP 16 s.E. lediglich der erste Punkt formalrechtlich beraten und beschlossen werde könne, da die in Punkt 2 erwähnte Bürgerbefragung laut NKomVG nicht existiere. Einzig die Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG käme in Frage, wobei diese einer vorherigen Sachverhaltsdarstellung bedurft hätte und daher von der Politik nicht vorbereitbar gewesen sei.

 

Stadtrat MOßMANN erwidert, dass das Thema im Verwaltungsausschuss am Dienstag im Rahmen der Vorberatung hätte erörtert werden können. Dies sei nicht geschehen. Zudem handele es sich nach dem Wortlaut des Schreibens des LVL nicht um einen Antrag, sondern lediglich um eine Anregung.

Bezüglich der Vorlagenart führt er aus, dass es sich um eine Verwaltungsvorlage handele; die lediglich den Titel „Antrag“ habe. Der Luftsportverein selber sei nicht antragsberechtigt.

Hinsichtlich der Formulierung erklärt er, dass es sich bei dem Begriff „rgerbefragung“ um einen Begriff der vorHERgehenden Fassung des NKomVG handele. Seit der letzten Novellierung arbeite das NKomVG mit dem BegriffEinwohnerbefragung“

Abschließend gibt Ratsvorsitzende JOHN bekannt, dass der TOP 17 (Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrückerdamm/Lüner Damm" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss) von der Verwaltung zurückgestellt werde.


Beschluss:

 

Die Tagesordnung wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderung einstimmig festgestellt:

 

  1. Der TOP 17 (Bebauungsplan Nr. 171 "Altenbrückerdamm/Lüner Damm" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss) wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0