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Auszug - Anfrage "Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe zur Nutzung des Innenstadtbereiches" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.06.2019, eingegangen am 07.06.2019 um 14:24 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.08.2019    
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: gBuK, Raum V3.04./08, 3. Stock
Ort: Haagestraße 4, 21335 Lüneburg
VO/8461/19 Anfrage "Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe zur Nutzung des Innenstadtbereiches" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.06.2019, eingegangen am 07.06.2019 um 14:24 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Oberbürgermeister Mädgehrt zu der Anfrage der CDU-FraktionAusnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe zur Nutzung des Innenstadtbereichs“ aus. Er berichtet, dass es aktuell circa 2.000 Ausnahmegenehmigungen zum Beispiel für Handwerksbetriebe, Lieferverkehr oder Anwohner gibt. Gegenwertig häufen sich die Beschwerden der Anwohner über das Einfahren oder Parken von Fahrzeugen in dem verkehrsberuhigten Bereich. Insbesondere wird sich über die schlechte Luft durch die Erzeugung von Abgasen beschwert.

 

Damit zukünftig Beschwerden vermieden werden nnen, möchte die Verwaltung r die Zukunft die Ausnahmegenehmigungen an die Antriebsart der Fahrzeuge und an der Entfernung der Unternehmen zu Lüneburg koppeln. Die Entfernung sollte deswegen berücksichtigt werden, da es im Moment nur alternative Fahrzeugtypen mit eingeschränkter Reichweite gibt.

 

Gespräche diesbezüglich sind bereits mit den Obermeistern geführt worden, damit sie frühzeitig mit dem Umstellen ihrer Fahrzeugflotte beginnen können. Ihnen wurde erklärt, dass es die Absicht der Verwaltung ist, ab 2025 nur noch CO2 freien Fahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Gespräche mit den Taxiunternehmen werden in rze aufgenommen.

 

Ratsherr Goralczykchte wissen, was mit Notfällen ist.

 

Oberbürgermeisterdge antwortet, dass es für Notfälle natürlich eine Ausnahme gibt.

 

Ratsherr Meyer befürwortet, dass es eine Änderung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen geben soll und dadurch die Belastung mit CO2 in der Innenstadt reduziert wird.

 

Beigeordneter Pauly stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Er ist sogar der Meinung, dass die Umsetzung jetzt schon möglich wäre, da es in jeder Fahrzeugklasse bereits jetzt alternativen zu herkömmlichen Antriebsarten gibt. Deswegen ist er bereits für eine Änderung ab 2020.

 

Ratsherr Soldan ist ebenfalls für eine Änderung der Antriebsarten bei Fahrzeugen im Innenstadtverkehr. Er sieht die Entwicklung der Fahrzeuge noch nicht ganz so weit wie Beigeordneter Pauly und ist deshalb mit dem Vorschlag der Verwaltung, eine Änderung bis 2025, sehr zufrieden.

 

Ratsherr Goralczyk bedankt sich bei Oberbürgermeister Mädger die Beantwortung der Anfrage.