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Auszug - Mitteilung der Verwaltung und der Ortsratsmitglieder  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.08.2019    
Zeit: 19:34 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Anfrage von Ortsratsmitglied Soldan zur geplanten Laufbahn und Weitsprunganlage für die Grundschule bei der OSV-Sporthalle antwortet Herr Wiebe, dass die Verwaltung in der vergangenen Woche ein Gespräch mit den Verantwortlichen des OSV geführt habe, in dem es darum ging, den Grundstücksteil auf dem die Anlage entstehen wird in die Betriebsverantwortung der HLG zurück zu überführen.

 

Parallel werden die notwendigen Unterlagen und Verträge sowie die Ausschreibung der Ausführungsplanung vorbereitet.

 

Da die Laufbahn/Anlauffläche aus Kunststoff besteht, ist es für den Bau zwingend erforderlich, dass die Außentemperatur über 10 °C beträgt.

 

Somit kann, bei schneller Planung und Beauftragung, der Bau noch in diesem Jahr im Spätherbst starten oder im kommenden Jahr im Frühjahr, damit die Anlage im Sommer 2020 genutzt werden kann.

 

Ortsratsmitglied Soldanchte wissen, wann die Ausbaumaßnahmer die Radwegverbindung An der Buchholzer Bahn zur Hamburger Straße beginnt. Herr Heilmann antwortet, dass die Umsetzung dieses Vorhabens mit Beleuchtung und wassergebundener Decke in 2,5 m Breite nunmehr die Ausführungsplanung und das Leistungsverzeichnis vorbereitet werde. Mit einem Baubeginn sei im November zu rechnen.

 

Die Frage von Ortsratsmitglied Soldan zum Status des Ochtmisser Teiches beantwortet Stadtrat Moßmann und teilt mit, dass es sich bei dem Gelände um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) handelt.

 

Das Areal besteht aus einem nährstoffreichen Abbaugewässer (SEA) mit sonstigen Weiden-Ufergebüschen, Schilf-Röhrichtzonen und Schwimmblattpflanzen. Nach § 30 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten.

 

Das Biotop wird unter dem Aktenzeichen 2502 im Biotopverzeichnis des Landkreises Lüneburg geführt. Die Eintragung wurde am 28.11.2017 im Amtsblatt für den Landkreis bekannt gegeben.

Die Fläche ist der Biotoptypenkartierung der Hansestadt Lüneburg und im Geoportal des Landkreises auf der jeweiligen Homepage dargestellt und öffentlich einsehbar. Das Gewässer befindet sich nicht in einem Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet).

 

In diesem Zusammenhang regt Herr Soldan ein Hinweisschild für Spaziergänger an.

 

Ortsratsmitglied Soldan weist auf zwei Veranstaltungen des rgervereins hin:

SO, 25.08. Familienfest und SO, 15.09. Tagesfahrt nach Stade.

 

Ortsratsmitglied Kiesel moniert, dass am Wildgehege Sträucher in den Weg wachsen. Hier sollte ggfs. die AGL den Eigentümer auffordern, den Bewuchs zurückzunehmen.

 

Ortsratsmitglied Kiesel berichtet, dass entgegen der geltenden Schulbezirkssatzung zwei Kinder vom Krähornsberg an der GS Am Sandberg aufgenommen wurden.

Diese Handhabung durch die Schulleitung sei für ihn unverständlich.

 

Ortsratsmitglied Soldan weist auf den schlechten Zustand des Krötenzauns am Ochtmisser Kirchsteig hin. Er bittet die Verwaltung, den Träger zur Erneuerung aufzufordern.