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Auszug - Anfrage der SPD-Fraktion im Ortsrat Ochtmissen vom 22.06.2019 zur Fläche der ehemaligen Buchholzer Bahn  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 8
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.08.2019    
Zeit: 19:34 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
VO/8509/19 Anfrage der SPD-Fraktion im Ortsrat Ochtmissen vom 22.06.2019 zur Fläche der ehemaligen Buchholzer Bahn
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

 


Ergebnis:

 

Stadtrat Moßmann beantwortet die Fragen wie folgt:

 

1. Ist der Verwaltung ein Verwendungszweck des neuen Besitzers für das Gelände bekannt?

Es liegen weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag in der Verwaltung vor.

 

2. Bestehen Einschränkungen für jedwede Bebauung auf dem Gebiet?

Weit überwiegend ist der Trassenverlauf dem Außenbereich gem. § 35 BauGB (Baugesetzbuch) zuzurechnen. Lediglich der äerste östlich Abschnitt (der auch in der Gemarkung Ochtmissen liegt) wäre nach einer eventuellen Verlagerung der Freileitung im baulichen Zusammenhang gem. § 34 BauGB bebaubar Die Trasse wird allerdings weiterhin zur Führung einer Freileitung für Bahnstrom genutzt. Damit ist nach heutigem Stand eine bauliche Nutzung ausgeschlossen.

 

3. Gibt es auf der Strecke naturschutzbedingte Vorschriften?

Die im Abschnitt Hamburger Straße gelser Straße vornehmlich vorhandenen Biotoptypen “Strauchhecke“ und Sukzessionsgebüsch besitzen eine mittlere ökologische Wertigkeit (WS III). Lediglich auf einer 50 qm großen Teilfläche hat sich, etwa im mittleren Bereich des Streckenabschnitts der hochwertige Biotoptyp “Waldtümpel“ entwickelt (geschütztes Biotop nach § 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)).

 

Von der Vögelser Straße bis zur westlichen Stadtgrenze ist durchgehend der Biotoptyp “Gleisanlage“ mit einer sehr geringen Wertigkeit vorhanden. Die jeweiligen Randbereiche werden von Strauch- und Baumvegetation mit einer mittleren Wertigkeit gebildet.

 

Der waldartige Baum- und Gehölzbestand wird nach dem NWaldG (Nds. Waldgesetz) geschützt. Einzelbäume unterliegen gegebenenfalls dem Schutz der städtischen Baumschutzsatzung.

 

Stadtrat Moßmann betont, nach Auffassung der Verwaltung sei die Fläche lediglich als Biotop nutzbar und weist darauf hin, dass die mögliche Veloroute nicht auf der Trasse verlaufen werde.

 

Auf eine Nachfrage von Ortsratsmitglied Kiesel erklärt Ortsbürgermeister Schultz, die Information, wer Eigentümer der Bahntrasse sei, sollte in der nicht-öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses gegeben werden, dann erreiche diese Information alle Fraktionen in gleicher Weise.