Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Eberhard, Bereichsleiter Stadtplanung, trägt anhand der beigefügten Präsentation zur Entwicklung, dem Verfahren und den vorgesehenen Festsetzung des Bebauungsplans vor. Er beantwortet die Nachfragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der Möglichkeit, Beleuchtung auf privatem Grund festzuschreiben, der Zulässigkeit bestimmter Bautypen, den Verzicht auf die Festsetzung einer GRZ sowie den Bestandsschutz von Gartenhäusern und Bootsstegen außerhalb der künftigen Baugrenzen.
Die Nachfrage, wie viele Gebäude aufgrund des Bebauungsplanes zusätzlich im Gebiet entstehen können, soll zu Protokoll beantwortet werden.
Antwort: Im Plangebiet wurden seit Beginn des Verfahrens bereits fünf Bauanträge genehmigt. Vier bis fünf weitere Objekte seien denkbar. Die Anzahl möglicher Wohneinheiten hängt von der Größe der beantragten Gebäude ab und kann noch nicht bestimmt werden.
Außerdem wird um eine Übersicht gebeten, welche Regelungsunterschiede sich zwischen dem Bebauungsplan und Genehmigungen nach § 34 BauGB ergeben. Die Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt beschließt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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