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Auszug - Antrag "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge" (Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2019, eingegangen am 14.02.2019 um 14:43 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2019    
Zeit: 17:04 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8289/19 Antrag "Abschaffung der Straßenausbaubeiträge" (Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2019, eingegangen am 14.02.2019 um 14:43 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr DR. SCHARF zeigt anhand von Beispielen auf, wie präsent das Thema des Antrags bundesweit sei. Bayern habe die Beiträge sogar ganz abgeschafft.

In vielen Gesprächen mit Bürgern habe er gehört, dass diese sich zwar eine Sanierung ihrer Straßen wünschen würden, sich aber gleichzeitig nicht trauen, diesen Wunsch zu äern, aus Angst auf Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung in erheblichem Maße finanziell beteiligt zu werden. Letztere würde sie den Großteil ihrer Altersersparnisse kosten und sie neben den sowieso oft hohen Belastungen aus Erbpachtverträgen zusätzlich belasten.

Dass diese Möglichkeit bestehe, sei bereits von der Verwaltung im Verkehrsausschuss angedeutet worden.

Diese nicht unbegründeten Ängste findet er schlimm, weshalb er diesen Prüfantrag gestellt habe. Er sehe zugleich das finanzielle Dilemma der Verwaltung, welche entgegen dem Finanzvertrag durch Abschaffung der Satzung auf Einnahmen verzichten würden. Er schlägt daher vor, stattdessen Rückstellungen aus dem Budget für Straßensanierungen zu bilden, aus denen dann in gewissen Abständen Straßen saniert werden könnten. Eine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Anliegern schließe er dabei nicht aus.

 

Beigeordneter BLANCK sieht den Antrag seit der Sitzung am 28.02.2019 als erledigt an, da die Verwaltung zu dieser Sitzung bereits eine Stellungnahme vorgelegt habe, die den Inhalt des Antrages vollumfänglich abbilde. Die Aufrechterhaltung des Antrages halte er nur noch für Populismus.

Andernfalls fordert er Herrn Dr. Scharf auf, die Abschaffung zu beantragen und damit auch zu verantworten, dass die fehlenden Einnahmen anderweitig aufgefangen werden würden, z.B. durch das Erhen von Mieten.

Dem würde seine Fraktion allerdings auf keinen Fall zustimmen.

 

Ratsherr MINKS unterstützt das Ziel von Herrn Dr. Scharf, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, da auch er sie als nicht mehr zeitgemäß und ungerecht ansehe. Allerdings werde er erst für eine Abschaffung stimmen, wenn die Finanzierung der dadurch wegfallenden Einnahmen gesichert sei. Die von Herrn Dr. Scharf angesprochenen Rückstellungen seien ihm zu vage. Andere Möglichkeiten, wie die Erhöhung von Mieten,nne er nicht mittragen. An einen Geldsegen aus Hannover glaube er nicht.

Er betont auch, dass die Satzung durchaus flexibel in der Anwendung sei und keine zwangsweise Beteiligung der Bürger vorsehe.

r die Abschaffung der Satzung sei die Grundteuer ein entscheidender Faktor, dessen Klärung zuchst abzuwarten sei. Dann könne man erneut über das Thema diskutieren.

 

Ratsherr SOLDAN entgegnet Herrn Minks, dass die Satzung durchaus stringent anzuwenden sei, da ansonsten Präzedenzfälle geschaffen werden würden, aufgrund derer Klageverfahren angestrebt werden könnten.

Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge sei s. E. ungerecht und zudem eine Doppelzahlung für die gleiche Sache, da die Anlieger bereits durch die Erschließungsgebühren für die Nutzung der Straße, welche Eigentum der Kommune sei, gezahlttten. Gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes verpflichte Eigentum, weshalb es Aufgabe der Kommune als Eigentümer sei, dafür Sorge zu tragen, die Straßen zum Wohle der Gemeinschaft zu erhalten.

Zudem sei der Erhalt der Zuwegung zu den Grundstücken der Bürger s. E.  kein in der Satzung geforderter besonderer wirtschaftlicher Vorteil.

Dass die Hansestadt in den letzten 11 Jahren nur vier Straßen unter Zuhilfenahme der Straßenausbaubeitragssatzung saniert habe, lobt er ausdrücklich. Nichtsdestotrotz dürfe die Gerechtigkeit nicht an einem Preis festgemacht werden, weshalb er daran appelliere, die Satzung endgültig abzuschaffen. Da die Grundsteuer einnahmeneutral sein solle, müsse man hier nicht, wie von Herrn Minks genscht, auf das Ergebnis des Landes warten.

 

Beigeordneter PAULY findet die Argumentation von Herrn Minks merkwürdig, da dieser zwar gegen die Beiträge sei, sie allerdings gleichzeitig erhalten wolle.

Seiner Meinung nach sei die Satzung im höchsten Maße ungerecht. Entweder es müsse sie alle treffen oder keinen. Das hier nur einzelne Personen betroffen seien, die durch viel befahrene Straßen und den daraus resultierenden Lärm und die Abgase sowieso schon belastet seien, sei nicht gerecht. Genauso wenig halte er von der von Herrn Minks erwähnten flexiblen Anwendung der Satzung.

Er werde daher für den Änderungsantrag der FDP-Fraktion stimmen und behelfsweise auch für den von Herrn Dr. Scharf.

 

Beigeordneter GABERLElt Herrn Paulys Rede für populistisch, unterstützt nichtsdestotrotz jedoch die Aussagen seiner Vorredner. Ein Drittel der nds. Kommunen hätten bereits auf die Straßenausbaubeiträge verzichtet und ihr Wahlrecht diesbezüglich geltend gemacht. Die Finanzierung könne s.E. durch den Einsatz freiwilliger Leistungen erfolgen, welche an dieser Stelle sinnvoll eingesetzt werden würden.

Er sei daher für den Antrag.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass Straßenausbaubeiträge seit 20 Jahren erhoben werden würden, immer noch zeitgerecht seien und man dabei in Gesprächen mit den Bürgern immer eine einvernehmliche Finanzierungslösung gefunden habe. Zudem bestehe sehr wohl ein wirtschaftlicher Mehrwert durch die Sanierung der Straßen (z.B. Bäckerstraße). Dies habe man auf  Bürgerversammlungen vorgestellt und die Menschen so auch überzeugt.

Der Rückstellungsvorschlag von Dr. Scharf sei haushaltsrechtlich nicht umsetzbar und ohne einen Finanzierungsvorschlag würde die Kommunalaufsicht die Abschaffung der Satzung nicht genehmigen.

Abschließend weist er darauf hin, dass der Rat durchaus im Einzelfall von der Satzung abweichen könne unddies auch schon vorgekommen sei.

 

Ratsherr DR. SCHARF wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf des Populismus. Es sei seine Pflicht und Aufgabe als Mandatsträger des Wahlbereichs, die Sorgen und Ängste der Bürger, welche realistisch und ernst zu nehmen seien, aufzunehmen und vorzutragen. Natürlich sei die Grundsteuererhöhung auch für ihn kein Weg. Man müsse nach anderen Möglichkeiten suchen.

Die Diskussion zeige außerdem, dass sich der Antrag ganz und gar nicht erledigt habe, sondern ein Austausch zu dem Thema sehr wichtig sei.

 

Am Ende wird zunächst über den Änderungsantrag des Ratsherrn Soldan auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung abgestimmt. Dabei wird dieser bei 14 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 15 Gegenstimmen und drei Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

Dem Antrag des Ratsherrn Dr. Scharf wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 15

  Enthaltungen: 3