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Auszug - Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben für den Um- und Ausbau des Nebengebäudes II der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule für die Nutzung als Förderschule  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2019    
Zeit: 17:04 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8443/19 Zustimmung zur Leistung außerplanmäßiger Ausgaben für den Um- und Ausbau des Nebengebäudes II der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule für die Nutzung als Förderschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau JAMMElt die Kostendarstellung für falsche Tatsachenbehauptungen und aus der Luft gegriffene Rechnungen, welche allein der Torpedierung der Weiterführung der Johannes-Rabeler-Schule dienen solle. In Wahrheit gebe es keine unvorhergesehenen Kosten, da die benannten Kosten unabhängig von der Weiterführung bestehen würden bzw. schon im Vorwege bestanden hätten und im Haushalt angesetzt gewesen seien.

tte die Verwaltung im letzten Jahr nicht entschieden, das Nebengebäude leer zu räumen und brauchbare Möbel zu entsorgen, würde der Kostenansatz ebenfalls sinken.

Das Vorgehen der Verwaltung, erst Tatsachen zu schaffen und sich dann über den selbst geschaffenen Zustand zu beschweren, könne sie nicht nachvollziehen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt: Den notwendigen Ausbau und die Sanierungsgründe habe man im Verwaltungsausschuss im September 2018 dargestellt. Die Kosten seien unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und dem Angebot an Handwerkerkosten geschätzt worden. Man wolle in Umsetzung des Ratsbeschlusses die Gebäude für eine Nutzung als Förderschule und Oberschule bis 2028 u.a. mit Hilfe von Fördermitteln dem Standard entsprechend sanieren.

Weshalb die Verwaltung nun dafür kritisiert werde, verstehe er nicht.

 

Ratsherr SOLDAN korrigiert Frau Jamme. Alle Möbel, die noch irgendwie nutzbar gewesen seien, seien an andere Schulen abgegeben und nicht entsorgt worden.

Des Weiteren sei es ihm nicht wichtig wie sich die veranschlagten Kosten zusammensetzen, sondern lediglich, dass, sofern die Weiterführung von der Landesschulbehörde beschieden worden sei, die Sanierungsarbeiten beginnen können. Er stimmt daher für die Vorlage.

 

Ratsfrau NEUHAUS unterstützt Herrn Soldans Aussagen. Schon vor Jahren sei der Trakt der Schule renovierungsbedürftig gewesen, weshalb sie den Ausbau sehr begrüße. Auch die Möbel seien schülergebunden und haben eine gewisse Nutzzeit, weshalb sie nicht einfach entsorgt werden dürften. 

 

Ratsherr NEUBERT versteht nicht, was Frau Jamme an der Vorlage auszusetzen habe. Dem Vorwurf von Herrn von Nordheim aus der Zeitung, die Verwaltung hätte jahrzehntelang notwendige Renovierungen unterlassen, widerspricht er. Dafür habe man den Bildungsfonds I und II ins Leben gerufen, welche beide u.a. für die Renovierung der Schulen genutzt worden seien. Diese Unterstellungen finde er unseriös und populistisch. Er werde der Vorlage zustimmen.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der außerplanmäßigen Auszahlung r den Um- und Ausbau des Nebengebäudes II auf der Liegenschaft Johannes-Rabeler-Schule gemäß § 117 NkomVG wird zugestimmt.

  

Die Deckung erfolgt:

-          in Höhe von 400.000 Euro aus den Haushaltsresten der Investitions-Nr. 01-111-010 Verwaltungsgebäude

-          in Höhe von 160.000 Euro aus dem Haushaltsansatz der Investitions-Nr. 01-522-003 Wohnungsbauprogramm 

-          in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 Euro aus dem Haushalt 2019 sowie dem dazugehörigen Mittelansatz 2020 zu Lasten der Investitions-Nr. 01-315-003 Stadtteilhaus Oedeme.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 37

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0