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Beschluss:
Die Prüfungsmitteilung Betrauungsakte des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 02.05.2019 wird zur Kenntnis genommen und ist somit gemäß § 5 Absatz 1 NKPG bekannt gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auslegung gemäß § 5 Absatz 2 NKPK zu veranlassen.
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