Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr Bodendieck, Bereichsleiter Ordnung, trägt zum Thema „Bäume und Haftung im Hanseviertel III“ vor. Er führt aus, dass im Bebauungsplan Bäume und Flächen mit Erhaltungsgebot festgesetzt wurden. Durch eine Kampfmittelbelastungsuntersuchung wurden Kampfmittelverdachtsfälle gutachterlich festgestellt. Nach einer Risikoeinschätzung sind acht Splitterschutzgräben und drei Kampfmittelräumflächen bestimmt worden. Es stellt sich nun ein Zielkonflikt dar, da innerhalb dieser Flächen zu erhaltende Bäume stehen. Er berichtet, dass die fraglichen Bäume gefällt werden müssen, da nur so Kampfmittelfreiheit erreicht werden kann.
Herr Leibner, Firma K. A. Tauber Spezial-Tiefbau GmbH & Co. KG (Kampfmittelräumung), trägt zu den fachlichen Details vor. Ziel ist es, die Freigabebescheinigung auszustellen, durch die der Grundstückseigentümer (hier: die Hansestadt Lüneburg) aus der Haftung gerät. Eine Freigabe kann aber nur dann erfolgen, wenn alle fraglichen Kampfmittelverdachtsflächen komplett geräumt werden können. Dabei kann die Freigabe nur ohne sog. Störkörper erfolgen, zu denen z.B. auch Bäume und Baumwurzeln gehören.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
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