Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass 2011 ein Einzelhandelskonzept erstellt und vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde. Nach einer Anpassung 2014 sei nunmehr im Rahmen der Trägerbeteiligung eine weitere Anpassung gefordert worden. Diese Anpassung sei wiederum vom Rat zu beschließen und werde Grundlage für die weitere Planung.
Herr Kemper, Gutachter der CIMA Beratung und Management GmbH, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Ergebnisse des Gutachtens.
In der folgenden Aussprache wird festgehalten, dass das Nahversorgungszentrum „Dahlenburger Landstraße“ explizit aufrecht erhalten werde. Es sei die Entscheidung des Marktes, den Standort zu halten und ggf. zu erweitern. Das Gutachten musste sich jedoch mit möglichen Umsatzverteilungen auseinandersetzen. Es wird klargestellt, dass die Märkte Aldi und Rossmann von der Bleckeder Landstraße zum Schützenplatz verlagert werden. Über die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Folgenutzung an der Bleckeder Landstraße werde zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden sein. Eine Nachnutzung mit Wohnbebauung sei im Gespräch. Der Ansatz, beide Zentrenflächen zu erhalten, widerspreche der Zielsetzung aus einem Verkehrsgutachten von 2008. Danach könne eine Ansiedlung von Märkten auf dem Lucia Standort nur eine kleinräumige Verlagerung sein, die nicht zu zusätzlichem Verkehr führen würden. Apotheke oder Bäcker an der Bleckeder Landstraße seien von der Aufhebung als zentraler Versorgungsbereich nicht betroffen. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen von Bürgermeister Löb, Beigeordnetem Blanck und Beigeordneter Schellmann sowie einer Enthaltung durch Ratsherrn Fahrenwaldt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die „Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg: Neuabgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Am Schützenplatz“ wird beschlossen. Es wird damit zur Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 bzw. 2014 für die betroffenen Bereiche.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||