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Beratungsinhalt:
Herr Schulz trägt zum Sachstand vor. Er erläutert das FFH-Gebiet Nr. 71 und das Teilgebiet LG 101 „Ilmenauniederung Tiergarten“. Anhand dreier Beispiele führt er aus, dass es seitens des Bereiches Umwelt der Hansestadt Lüneburg noch Gesprächsbedarf hinsichtlich des geplanten Managementplans der unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Lüneburg) gibt. Der Entwurf des Managementplans liegt allerdings erst seit 08.03.2019 vor.
In einem Managementplan werden drei Zielstufen für Teilgebiete festgeschrieben: Flächen, in denen der Erhalt der Liegenschaft gewährleistet werden muss, sowie Flächen mit sonstigen Schutz und Entwicklungszielen.
Konkret ist mit dem Landkreis Lüneburg die Ufergestaltung am Lausebach zu erörtern. Dieser stellt eine Schnittstelle als Waldbach im schutzwürdigen FFH-Gebiet und als Vorfluter der Siedlungswasserwirtschaft dar (Regenentwässerung Klosterkamp).
Weiterhin ist mit dem Landkreis über die Unterhaltung der Wiesengräben linksseitig der Ilmenau zu sprechen. Diese entwässern die Kleingärten östlich des Düvelsbroker Weges. Zwar stehen die Kleingärten bei einem Ilmenauhochwasser landunter, was für die Gartennutzer grundsätzlich unproblematisch ist, sofern das Wasser wieder relativ zügig abfließen kann. Dieses ist zurzeit wegen restriktiver Gewässerunterhaltung nicht hinreichend möglich.
Insgesamt geht es um eine unterschiedliche naturschutzfachliche Ausrichtung, Gewässerunterhaltung, Naherholung und Freizeit, Forstwirtschaft und Einflüsse des Umlandes.
Ratsherr Gros stellt fest, dass es keines Beschlussvorschlages für diesen Tagesordnungspunkt bedarf. Vorerst ist eine Erörterung des Managementplans notwendig.
Ratsherr Löb möchte, dass der Ruder- und Kanusport weiterhin auf der Ilmenau möglich sein soll.
Herr Schulz stellt klar, dass der Abstimmungsbedarf gegenüber dem Landkreis kommuniziert wurde. Eine entsprechende Anfrage wurde gestellt.
Herr Moßmann wendet ein, dass der Entwurf des Managementplans für das Stadtgebiet noch angepasst werden muss.
Ratsherr Soldan möchte wissen, ob es einzuhaltende Fristen gibt.
Herr Schulz antwortet, dass das Land Niedersachsen sehr im Verzug ist. Es ist eines der letzten Bundesländer, die den Managementplan noch nicht geliefert haben.
Herr Moßmann erklärt, dass ein politischer Beschluss als Auftrag für die Verwaltung daher sehr wünschenswert wäre.
Ratsherr Soldan schlägt vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass die Vorstellung des Managementplans durch die untere Naturschutzbehörde zur nächsten Sitzung erbeten wird.
Die Ausschussvorsitzende Lotze lässt geteilt abstimmen. Der in der Vorlage formulierte Beschlussvorschlag wird mit 3 Nein-Stimmen angenommen. Die Erweiterung des Beschlussvorschlags wird einstimmig beschlossen.
Beschluss:
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