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Auszug - Nutzungsvereinbarungen Sportvereine  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.03.2019    
Zeit: 16:06 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim Lüneburger SV
Ort: Vereinsheim Lüneburger SV, Schützenstraße 31, 21337 Lüneburg
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beratungsinhalt:

Frau Herrschaft erläutert, dass mit diesem TOP eine Frage von Ratsherrn Pauly aus der letzten Sitzung des Sportausschusses beantwortet werden soll, der darum gebeten hat, eine allgemein gültige Nutzungsvereinbarung für Sportvereine vorzulegen.

Gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft hat 05S in den letzten Wochen alle relevanten Daten und Angaben zu Sportplätzen, Sporthallen und Nutzung durch Sportvereine in einem Sportstättenkataster zusammen getragen.

Aufgrund vielfältigster unterschiedlicher Anforderungen wie schulische Mitbenutzung und/oder Mitbenutzung eines oder mehrerer anderer Vereine auf an Sportvereine verpachteten Plätzen gibt es hier keine Möglichkeit, eine allgemein gültige Vereinbarung vorzulegen. Diese Verträge werden zukünftig immer dann überarbeitet, wenn eine Vereinbarung ausläuft und verlängert werden soll.

 

Fakt ist, dass es bisher keine Nutzungsvereinbarungen gibt, die die Hansestadt Lüneburg mit Sportvereinen für die Nutzung der Sporthallen schließt. Hier gibt es einen Handlungsbedarf, der sukzessive abgebaut werden soll. Hoffentlich zur Wintersaison 2019/2020 wird das Sportstätten-verwaltungsprogramm in die öffentliche Nutzung gehen. Im Zuge dieser Umstellung sollten Nutzungsvereinbarungen geschlossen werden, die Rechte und Pflichten der Hallennutzung aber auch veränderte Brandschutzbedingungen und Regelungen zur Versammlungsstättenverordnung enthalten.

Zudem wird es notwendig werden, für bestimmte Sporthallenstandorte zusätzliche Vereinbarungen zu treffen. Für die neuen Sporthallen in Kaltenmoor wird es z.B. eine Betriebsanweisung für die Tribüne geben, um Vorgaben des DGUV in Bezug auf Gefährdungsbeurteilungen zu erfüllen.

 

Herr Pauly bedankt sich für die  thematischen Ausführungen und betont, dass seine Nachfrage zu diesem Thema insbesondere darauf abgezielt hat, dass immer dann wenn Steuergelder für eine Sportstätte eingesetzt werden, die Nutzung auch vielen Nutzergruppen möglich gemacht werden muss.

 

Herr Meyn erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg doch genau dieses Ziel bei großen Investitionen verfolge r den geplanten Kunstrasenplatz sei eine Nutzung durch mehrere Vereine ggf. im Verhältnis 30:70 geplant.

Er stellt die Frage, ob es möglich ist, die Nutzung von Sporthallen in den Ferienzeiten auszuweiten.

 

Oberbürgermeisterdge stellt ebenfalls fest, dass die Nutzung des geplanten Kunstrasenplatzes für viele Vereine möglich sein wird. Er erläutert, dass die Ferienzeiten für die Sporthallen aufgrund der hohen Nutzungszeiten durch Schule und Vereine immer für Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung und Grundreinigungen genutzt werden und somit eine Öffnung aller/vieler Hallen in Ferienzeiten organisatorisch nicht möglich ist.

 

Frau Herrschaft erklärt, dass Abstimmung von Landkreis und Hansestadt bislang die Regelung gilt, dass jeder der beiden Akteure eine Sporthalle in den Ferien benennt, für die Anträge auf leistungssportliche Nutzung  über den KSB organisiert werden.

 

Herr Röhling stellt fest, dass sich beim KSB eine fest angestellte Person um die Belegung der Hallenzeiten in den Ferien kümmert, die Nachfrage  aber das Angebot bisher nie auslastet.

 

Herr Soldan macht deutlich, dass seiner Meinung nach eine öffentliche Investition in Sportstätten nicht zwingend eine Öffnung der Nutzung für alle nach sich zieht.

 

Herr Pauly fragt nach, ob das Sportstättenverwaltungsprogramm zukünftig auch für Buchungen u.ä. genutzt werden kann.

Frau Herrschaft erläutert, dass Buchungen und Anfragen auf Nutzungszeiten zukünftig online gestellt werdennnen, Belegungspläne transparent eingesehen werden. Auch können Nutzungsvereinbarungen für eine Nutzung am Wochenende cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_03_05_Anlage_PR_TOP_9_Nutzungsvereinbarungen (147 KB)