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Auszug - Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Grüngürtel West für Stadt und Landkreis Lüneburg nach § 31 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 10.12.2018, eingegangen am 10.12.2018   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.01.2019    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/8205/19 Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Grüngürtel West für Stadt und Landkreis Lüneburg nach § 31 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 10.12.2018, eingegangen am 10.12.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Klimmek
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN weist darauf hin, dass mit dem Einwohnerantrag drei vertretende Personen benannt worden seien (Herr Martin Lühmann, Frau Annegret Kühne und Herr Wolfgang Kreider). Da Herr Lühmann mit schriftlicher Erklärung vom 24.01.2019 seine Vertreterfunktion niedergelegt hat, trete an seine Stelle heute seine Ersatzvertreterin Frau Beate Leidreiter.

Nachdem der Vortrag sowie die Fragerunde beendet sei, sollte durch den Ratsvorsitzenden festgestellt werden, dass die Anhörung der Bürgerinitiative (BI) beendet sei.

 

Frau Annegret KÜHNE, Frau Beate LEIDREITER und Herr Wolfgang KREIDER vertreten den Einwohnerantrag der Bürgerinitiative Grüngürtel West für Stadt und Landkreis Lüneburg mithilfe der beigefügten Präsentation (s. Anlage 1) wie folgt:

Zunächst wird ein Rückblick auf die Entstehung der BI sowie deren bisherige Arbeit gegeben (Einwohnerantrag, Sonntagspaziergänge im Grüngürtel West, Stände in der Innenstadt, Infoveranstaltung am 24.11.2018 im Gut Wienebüttel, Teilnahme an Dialogen zum Thema "Digital-Campus/Grüngürtel West"). Im Anschluss wird das Vorgehen der Hansestadt in den letzten Monaten diesbezüglich kritisiert, da die Verwaltung, obwohl sie sich Bürgerbeteiligung und nachhaltige Entwicklung zum Ziel gesetzt habe, trotz der großen Proteste der Bürgerinnen und Bürger den Aufstellungsbeschluss habe beschließen lassen.

Man habe viel Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern gehabt und dabei r viele eine Ventilfunktion eingenommen. Die Reaktionen gingen von Empörung über Wut bis hin zur Resignation, weshalb man viel Unterstützungr die Durchsetzung der Ziele erhalten habe.

In den Gesprächen seien insbesondere der zunehmende Verkehr sowie der kaum bezahlbare Wohnraum Thema gewesen und es sei die Meinung vertreten worden, dass die Grenzen der Entwicklung sowie des Wachstums der Hansestadt erreicht worden seien. In der geplanten Stadtentwicklung würden große Widersprüche gesehen werden.

Besonders in den Teilen, in denen der Siedlungsdruck hoch sei, sei es wichtig die Naherholungsgebiete zu erhalten. Dies sei ein Konsens in allen Debatten, welcher anerkannt und wichtig sei. Sollte das Bauvorhaben umgesetzt werden, seien soziale und ökologische Verluste die Folge. Letztere werden noch einmal zusammenfassend aufgeführt und sollen verdeutlichen, weshalb man sich gegen eine Bebauung des Grüngürtels West ausspreche.

Des Weiteren wird die Komplexität der Situation erläutert und kritisiert, dass nur knapp die Hälfte der notwendigen Akteure und Planungsgrundlagen tatsächlich bisher berücksichtigt worden seien (u.a. Ratsbeschluss 2014, Öffentlichkeit, echte Bürgerbeteiligung). Es werden die Planungsschwächen der bisherigen Planung dargestellt und die einzelnen Gründe, welche gegen eine Bebauung sprechen würden, erklärt.

Abschließend wird zu den schriftlichen Ausführungen der Verwaltung Stellung genommen, welche als hilflos angesehen werden. Die Aussage, dass die BI beantrage, alle Planungen und Aktivitäten einzustellen und damit der Verpflichtung zur Gewährleistung einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch widerspreche, wird korrigiert. Es würde lediglich die Einstellung aller Planungen und Aktivitäten, die diesem Ratsbeschluss entgegenstehen, beantragt werden. Als zweitens wird darauf hingewiesen, dass ökologische Planungsgrundlagen nur Abwägungsgrundlagen seien. Nichtsdestotrotz müssten diese erst einmal erkannt und auch richtig gewichtet werden.

 

Nach einer Redezeit von 25 Minuten bedankt sich Ratsvorsitzender VON NORDHEIM bei der BI für deren Vortrag und leitet in die Fragerunde ein.

 

Ratsherr NEUMANN fragt, wie die BI den Widerspruch hinsichtlich der Suche nach Alternativstandorten auflösen wolle, da dort die gleichen Probleme bestehen würden wie im geplanten Baugebiet. Des Weiteren fragt er, wie die BI eine Mietsenkung erreichen wolle, wenn kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden solle. Die Forderung der BI bedeute nämlich einen Baustopp für die Hansestadt.

 

Frau LEIDREITER antwortet, dass alternative Baugebiete gesucht werdenssten, aber vorhanden seien. Für sie sei klar, dass ein Gewerbe, das sich eventuell in der Zukunft gewerblich vergrößern wolle, in einem Gewerbegebiet angesiedelt werden müsse. Im Industriegebiet gebe es Flächen. Bezüglich neuer Wohngebiete müsste durch Gutachter geprüft werden, welche Gebiete sich eignen und wo eine Nachverdichtung möglich sei.

Hinsichtlich der Mietpreise antwortet sie, dass die Preise u.a. durch Bauvorschriften und Bodenpreise bestimmt werden würden. Hier müsse man ansetzen und überlegen, ob eine Bebauung der nicht städtischen Grundstücke durch Investoren mit Gewinnabsicht sinnvoll sei.

 

Ratsherr DR. SCHARF fragt hinsichtlich des Themas "drohende Westumfahrung", wie die BI sicherstellen wolle, dass die vielen Bewohner aus dem Westen Lüneburgs und der Nachbargemeinden sicher nach Norden und Süden abfahren können, ohne durch die Stadt zu müssen.

 

Herr KREIDER erklärt, dass es der BI darum gehe, dass der Bau der diskutierten Westtangente noch drängender werde, sollten im Westen weitere Wohngebiete ausgewiesen werden. Dies dürfe bei der Debatte über den Digital-Campus nicht vergessen werden, da auch der Verkehr und dessen Folgen wichtige Aspekte seien.

 

Ratsfrau REICHERT fragt nach dem Radius, den die BI genutzt habe, um die 3.500 Unterschriften zu sammeln.

 

Frau HNE antwortet, dass die BI sowohl im Westen der Stadt als auch im Zentrum Unterschriften eingesammelt habe. Auch sei aufgefallen, dass viele Bürger aus anderen Stadtteilen die gleiche Betroffenheit bzgl. u.a. Verkehr und bezahlbarem Wohnraum gezeigt und sich daher für ihr Vorhaben interessiert hätten.

 

Beigeordnete JOHN fragt, wie die BI die Problematik der Frischluftzufuhr bei weiterer Nachverdichtung und Dachausbauten im Innenstadtbereich sehe. Zudem sehe sie insbesondere Dachgeschosswohnungen für junge Familien, welche man in Lüneburg haben wolle, als nicht geeignet an. Hinsichtlich der aufklaffenden Schere von arm und reich, welche durch das Wohngebiet laut der BI entstehen würde, entgegnet sie, dass die Hansestadt im Gegensatz zu vielen Nachbargemeinden bereits sozialen Wohnungsbau betreibe und damit dem entgegenwirke.

 

Frau HNE erwidert, dass es durchaus wichtig sei, eine gesamtheitliche Betrachtung durchzuführen und dabei die umliegenden Gemeinden und ländlichen Räume mit einzubeziehen. Entwickle sich alles jedoch so weiter wie bisher, werde die Bevölkerung durch den anhaltenden Zuzugsdruck und die Sogwirkung durch Hamburg in den sechsstelligen Bereich wachsen. Man müsse daher über die künftigen Wege der Stadt sprechen.

 

Ratsherr DR. BULLER fragt, ob die BI sich bei ihren Forderungen auf Lüneburg generell beziehe, da die angeführten Argumente auf alle Gebiete von Lüneburg zutreffen würden. Für ihn sehe es so aus, als solle der Wohnungsbau komplett gestoppt werden. Man könne nicht sagen, die Stadt sei attraktiv und den Interessierten dann nichts bieten.

 

Herr KREIDER stimmt dem grundsätzlich zu. Er sehe allerdings, dass viele junge Familien in die preisgünstigen Nachbargemeinden abwandern und die neu ausgewiesenen Wohngebiete von reichen Hamburgern bewohnt werdenrden. Dies sei die aktuell Dynamik, der entgegengewirkt werden müsse. Ein Patentrezept sei schwierig und müsse auch nicht von ihm vorgelegt werden. Dies sei Aufgabe der Politik. Er wolle lediglich auf die Probleme hinweisen.

 

Ratsherr SOLDAN bedankt sich für die Aktivität der BI. Er fragt die BI, ob diese kompromissbereit bei der Neugestaltung des bestehenden Bebauungsplanes "Sondergebiet Universität", welcher eine weitere Entwicklung dort zulasse, sei.

 

Herr KREIDER antwortet, dass man die Probleme dargestellt habe, welche bei der aktuellen Planung gesehen werden würden. Der genannte Bebauungsplan sei ihm bekannt. Auch die Abwägung der Baugenehmigung für dieses Gebiet müsse allerdings unter Berücksichtigung der von der BI genannten Probleme stattfinden. Er sei daher bereit, über alles zu sprechen, sehe aber die weitere Versiegelung von Flächen im Außenbereich als sehr problematisch an, da diese Flächen begrenzt seien.

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM stellt das Ende der Anhörung der BI nach § 31 NKomVG fest und eröffnet die Beratung des TOP durch den Rat.

 

Ratsherr NEUMANN spricht sich für eine Basisdemokratie aus und lobt daher das Engagement der BI. Er hätte sich allerdings gewünscht, dass die BI eine Einwohnerbefragung gefordert hätte, statt nur eine Minderheit zum Zuge kommen zu lassen.

Grundsätzlich sei man formal auf einer Linie. Inhaltlich sehe die AfD-Fraktion in den Forderungen der BI einen faktischen Baustopp. In Abwägung der vorgestellten Nachteile sei es wichtiger, Bauland zur Verfügung zu stellen, um so die Mieten zu senken und dem Gewerbe weitere Flächen zur Verfügung zu stellen.

Der Antrag werde daher von AfD-Fraktion abgelehnt.

 

Beigeordnete SCHELLMANN bedankt sich für das Einbringen des Einwohnerantrages. Die geschilderten Problemerden den gesamten Rat beschäftigen. Bei der Beschlussfassung in 2014 sei die Sicherung der westlichen freiliegenden Flächen das Ziel gewesen. Schon damals sei man sich einig gewesen, dass die Grenzen hinsichtlich Verkehr, Lärm und Klima erreicht gewesen seien. Eine entsprechende Absprache hinsichtlich der Abstände zwischen Nachbargemeinden und Stadtgrenze sei bisher, ohne Sicherungen durch Bauleitplanung oder Naturschutzgesetze, im Rat getroffen worden.

Erst das Misstrauen gegenüber der Verwaltung habe den Rat veranlasst, sicherere Maßnahmen zu fordern.

r die Flächen der Universität liege bereits ein Bebauungsplan aus 1982 vor, welcher ein Recht auf technologische Entwicklung mit Nähe zur Uni zulasse. Dies zu unterbinden, komme einer Enteignung gleich, weshalb die FDP-Fraktion, allerdings ausschließlich auf Grundlage des 1982 beschlossenen Bebauungsplanes und unter Beachtung der Klimaschutzanforderungen, die Ansiedlung u.a. der 3D- Drucktechnik unterstütze.

Die FDP-Fraktion unterstütze daher den Punkt 1 des Einwohnerantrages (ausschließlich des Bebauungsplanes 1982) sowie den Punkt 2 (sofern es das Gebiet der Stadt betreffe). Nicht zustimmen könne sie dem Punkt 3 (die erforderliche Wertigkeit für ein Landschaftsschutzgebiet werde hier nicht gesehen) und Punkt 5 (beim Aufstellungsverfahren seien bereits alle Ergebnisse der Klimaanalyse mit einbezogen worden; zudem müsse man der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nachkommen).

 

Ratsfrau WEINERT bedauert, dass das tolle inhaltliche Gesamtkonzept des Digital-Campus bei der aktuellen Diskussion verloren gehe. Der digitale Wandel sei ein wichtiges Zukunftsthema, welches Lüneburg mitgestalten möchte und welches unterstützt werden sollte.

Als Doktorandin der Leuphana erläutert sie die nachfolgenden Vorteile, welche der Digital-Campus biete und appelliert an die politische Verantwortung des Rates:

  • neue Entwicklungsmöglichkeiten durch strategischen Ausbau bestehender Aktivitäten (z.B. Forschungskooperationen mit Außenstelle des Frauenhofer Institut)

positive Auswirkungen auf die Forschungsförderung

  • glichkeit der Ansiedlung eines weltweit führenden Clusters für 3D-Druck in Lüneburg
  • Neben dem Profit für Forschung und Lehre würden Synergieffekte in Stadt und Metropolregion entstehen
  • Wissenschaftspolitische Bedeutung u.a. für die Landesförderung von  Digitalisierungsprofessuren
  • Leuphana sei als gründungsstarke Hochschule  (insbesondere im digitalen Bereich) ausgezeichnet worden. Diese Gründer könne man durch den Campus lokal bündeln und als qualifizierte Fachkräfte für Lüneburg erhalten
  • Potenzial, die Hansestadt langfristig jung und zukunftsfähig zu halten.

Die SPD-Fraktion unterstützt daher die Pläne zum Digital-Campus und damit eine digitale Zukunft für Lüneburg.

 

Ratsherr MANZKE stimmt mit der BI überein, dass es sich bei dem Thema um einen hochsensiblen Bereich handle. Oberflächlich betrachtet werde das Postulat des Grüngürtels hier allerdings eingehalten. Ob dem wirklich so sei, könne die Politik aktuell nicht beurteilen. Man solle die Verwaltung daher zunächst arbeiten lassen und die Gutachten u.ä. abwarten, mit denen man sich dann eine abschließende Meinung bilden könne. Man dürfe nicht vergessen, dass man erst beim Aufstellungsbeschluss sei und nicht beim Beschluss eines Bebauungsplanes.

Die CDU unterstütze die vorgestellten Planungen der Verwaltung zum Digital-Campus. Zum einen, da es einen bestehenden Bebauungsplan gebe, der dies erlaube und zum anderen sieht er inhaltlich sogar eine Reduzierung der eigentlichen Grenzen des alten Bebauungsplanes. Er schließt sich dem Redebeitrag von Herrn Neumann an und ergänzt, dass hier eine Möglichkeit geschaffen werde, Arbeit und Wohnen in einer modernen Form zusammenzuführen. Damit komme die Politik ihrer Aufgabe nach und gehe neue Wege, um die Wirtschaft der Hansestadt zu stärken.

Abschließend spricht er sich gegen ein Warten auf das Stadtentwicklungskonzept aus, da dies zum einen einen vorläufigen Baustopp bedeute und es zum anderen nicht weit genug gehen würde. Viel mehr benötige man ein Regionalentwicklungskonzept.

 

Beigeordneter BLANCK kritisiert die undifferenzierte Stellungnahme der SPD-Fraktion, welche s.E. nicht auf den Einwohnerantrag eingegangen sei.

Zwar gebe es einen alten Bebauungsplan, allerdings fragt er hier Frau Gundermann nach einer seiner Meinung nach bestehenden 7-Jahresfrist, nach der die Belange des Gebiets neu bewertet, abgewogen und entschieden werden müssten.

Auch hinsichtlich des Landschaftsschutzes halte er die Zweifel an einer Bewilligung nicht für einen Grund, keinen Antrag beim Landkreis zu stellen.

Um dem Antrag der Bürger gerecht zu werden, liege ein Änderungsantrag (unterschrieben von fast allen Mitgliedern der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen sowie der DIE LINKE. Fraktion) vor, welcher vom Wortlaut fast dem der Einwohner entspreche (s. Anlage 3).

Sollte diesem nicht vom Rat gefolgt werden,ndigt er an, dass seine Fraktion sich für ein Bürgerbegehren einsetzen werde. Dies gehe allerdings nur ohne einen bestehenden Aufstellungsbeschluss, weshalb seine Fraktion aktuell einen Heranziehungsantrag zum Rat vorbereite, der die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Ziel habe und den Bürgern die Möglichkeit geben solle, über das Thema zu entscheiden.

Am Ende der Beratung werden die Punkte Nr. 1 bis 4 des Änderungsantrages mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der DIE LINKE. Fraktion und zwei Enthaltungen der FDP-Fraktion abgelehnt.

Ebenso wird der Punkt Nr. 5 des Änderungsantrages mehrheitlich bei 26 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der DIE LINKE. Fraktion abgelehnt.

 

Beigeordneter PAULY erklärt Frau Weinert, dass es bei der derzeitigen Bauleitplanung nicht um den Beschluss hinsichtlich des gesamtinhaltlichen Konzeptes gehe, sondern lediglich die Art der Bebauung (hier: Gewerbegebiet mit Wohnbebauung). Welche Gewerbe sich dort ansiedeln und wer dort wohnen werde, entziehe sich der Kontrolle der Politik und sei damit lediglich ein theoretisches, schönes Bild.

Seine Fraktion sei durchausr die Schaffung vonnstigem Wohnraum und würde, wäre es nur das Partikularinteresse Einzelner, dem Antrag der Einwohner auch widersprechen. Es handle sich allerdings um ein gesamtstädtisches Interesse, welches die Verkehrsproblematik in der Weststadt sowie die Gefahr der Überwärmung in diesem Gebiet betreffe. Er sei daher gegen die Bebauung.

Sollte das von der BI zitierte Gutachten, in dem eine Bebauung aus klimatischen und anderen biologischen Gründen ausgeschlossen werde, existieren und der Politik nicht als Grundlage für den Aufstellungsbeschluss mitgeteilt worden sein, dann müsse dieser aufgehoben werden.  Aus diesem Grund werde seine Fraktion Akteneinsicht nehmen und dies überprüfen.

Aus den o.g. Erwägungen schließe man sich dem Einwohnerantrag an und stimme gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag ab.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN nimmt mithilfe der beigefügten Präsentation (s. Anlage 2) Stellung zu den Redebeiträgen der Fraktionen und fasst die bisherige Beschlusslage sowie die bereits vollzogenen Verfahrensschritte zusammen.

Vieles von dem Diskutierten sei im Rahmen des Verfahrens abzuarbeiten (u.a. Prüfung von Alternativstandorten). Lüneburg stehe seit mehreren Jahrzehnten für die Nachnutzung von innerstädtischen Potenzialen. Man habe bisher alle möglichen Standorte, welche für eine Nachverdichtung in Frage kommen würden, genutzt bzw. sei in der Prüfung. Im Brachflächenkataster, welches im letzten Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt worden sei, sei genau aufgeführt, welche Flächen es vor zwei Jahren noch gegeben habe und welche seitdem beplant worden seien. Man schöpfe das Potential, welches man habe, stets als erstes aus.

Auch hier müsse das Klimagutachten berücksichtigt werden, welches zeige, dass eine Nachverdichtung nicht immer möglich sei. Sowohl der Ausbau von Dächern sowie das Aufständern von Stellplätzen löse nicht das eigentliche Problem.

Der Neubau im Westen der Stadt sei daher notwendig, damit sie sich weiterentwickeln könne. r diese Idee habe man bisher nur eine Vorbetrachtung in Form eines Klimagutachtens. Weitere Gutachten lägen hingegen noch nicht vor, sondern müssten zunächst in Auftrag gegeben werden. 

Sie verstehe daher das von Frau Schellmann erwähnte Misstrauen gegenüber der Verwaltung nicht, da diese keine Bauleitpläne beschließe, sondern der Rat.

Anders als von Herrn Pauly dargestellt, könne man mehr bestimmen als die Art des Baugebietes. Man entscheide ebenfalls, welche Gebäude gebaut werden würden, welche Nutzung möglich sei und wie viele Stellplätze es gäbe. All diese Dinge würden im Laufe des Verfahrens erst noch beschlossen werden.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, dass man sich in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Stadtentwicklungskonzept darauf geeinigt habe, durch dessen Entwicklung keine Hemmungen von Planungen entstehen zu lassen.

Zudem sei der Zuschlag für das Projekt "Zukunftsstadt 2030+" insbesondere für die geplante Zusammenführung von Wohnen und Arbeiten im Digital-Campus gewährt worden.

Bereits in der letzten Wahlperiode habe es Gespräche mit der rot-grünen Landesregierung zur Ansiedlung von Technologie in Lüneburg gegeben. Hamburg und Buchholz arbeiten aktuell an vergleichbaren Projekten, welche von allen Fraktionen unterstützt und nicht kritisiert werden.

Der Rat dürfe nicht vergessen, dass es hier um die Schaffung von nftigen Digital-Arbeitsplätzen und weniger um die heutigen Arbeitsplätze gehe.

Zum Thema Verkehr vertritt er die Ansicht, dass eine Verkehrswende möglich sei und sowohl von ihm als auch dem VCD stetig durch den Ausbau des ÖPNV und Radverkehrs in der Region vorangetrieben werde. All dies werde in das Verfahren zum Digital-Campus mit einfließen und auf Grundlage aktueller Gutachten Berücksichtigung finden.

Die von der Politik angesprochene Kaltluftproblematik existiere überall in der Stadt und sei hier durch die Erweiterung der vorgegebenen Distanzen aus dem bestehenden alten Bebauungsplan um fast ein Drittel mehr berücksichtigt worden. Eine drohende Eingemeindung Reppenstedts sehe er nicht, da weder Reppenstedt noch Lüneburg derartige Ambitionen hätten. Auch ein Anstieg der Einwohnerzahl auf 100.000 sei nie erklärt oder gewollt worden. Man gehe von einer maximalen Anzahl von 80.000 Einwohnern (aktuell 76.000 Einwohner) aus. Dann sei eine Grenze erreicht. Er appelliert an die Verantwortung des Rates, die Wohnungsprobleme und Herausforderungen des Arbeitsmarktes durch die Unterstützung des Digital-Campus anzugehen und zu verbessern.

 

Ratsherr MEYER ist für den Digital-Campus. Stillstand bedeute einen Rückschritt für Lüneburg, den man sich nicht erlauben könne. Auch er sei der BI dankbar für ihren Antrag, da man dadurch die Variante 2 herausgearbeitet habe, in der die von allen gewünschten Grundsätze festgeschrieben seien. Lüneburg brauche bezahlbaren Wohnraum, Arbeitsplätze und Bildung. Alles drei an einem Ort sei der Traum einer jeden Stadt.

Insbesondere Gewerbe sei wichtig für die Entwicklung von Lüneburg, da die daraus resultierenden Steuereinnahmen den Großteil der Einnahmen der Hansestadt ausmachen würden. Er appelliert daher, zunächst abzuwarten und sich die Vorschläge der Verwaltung anzuhören.

 

Ratsherr MORGENSTERN sieht den Antrag der BI als Auftakt einer Grundsatzdiskussion. Durch die engen Abstände an einige Nachbargemeinden (u.a. Bardowick, Adendorf) gehe es um partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und um eine sinnvolle Ausnutzung der Flächen zwischen Lüneburg und Reppenstedt, ohne dass der wichtige Grüngürtel West darunter leide.

Das im Antrag aufgeführte Moratorium Wienebüttel nne nicht gewollt werden, da es hochgradig unsozial sei. Der Beweis für einen demokratischen Prozess sei die Veränderung der geplanten Bebauungsgrenzen von 2014 bis heute. Hier seien deutliche Einsparungen vorgenommen worden und eine größere Fläche an Grün verblieben. Dies sei s.E. ein guter Kompromiss, dem alle zustimmen könnten.

Man müsse sich insgesamt, auch durch Zuordnung in einem Ausschuss, um das Thema Digitalisierung kümmern, wenn man die Hansestadt weiterentwickeln wolle.

Dies sei Aufgabe der Politik, welche nicht nur einige, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt vertrete. Er wünscht sich daher vom Rat den Mut voranzugehen und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Ratsherr GROS sieht die Argumentation, dass mit dem Bebauungsplan die Digitalisierung stehe und falle, als vorgeschoben. Hinsichtlich der regionalen Planung gebe es bereits das Regionale Raumordnungsprogramm.

Den Antrag der BI begrüßt er inhaltlich, sehe aber nicht, dass das Moratorium unter Nr. 5 sinnvoll sei. Da seine Fraktion noch auf Antworten auf die Frage warte, wie sich der Klimawandel auf Grundlage des jüngsten Bezugszeitraums in neburg auswirken werde, werde man sich bei der heutigen Abstimmung bei Nr. 5 des Beschlussvorschlages des Antrages enthalten.

Die Einschätzung der Verwaltung zu den Erfolgsaussichten eines Antrages, das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklären zu lassen, sei s.E. nach Abs. 1 Nr. 1 nicht ganz zutreffend (s. Änderung gem. Protokoll vom 28.02.2019).

 

Ratsherr VON MANSBERG kritisiert den Vorwurf von Herrn Blanck, dass nicht ausreichend abgewogen werde, nur weil man zu einem anderen Ergebnis komme. Man habe Beschlüsse getroffen. Nur weil einem deren Ergebnis nicht passe, könne man sie nicht wegwischen.

Er zitiert Herrn Oliver Platz von der Bremer Architekturkammer und fasst den Kern der Idee des Digital-Campus zusammen. Dieser sei es, nachhaltig und ökologisch vernünftig zu handeln und gleichzeitig Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen.

An die BI gerichtet erklärt er, dass das aktive Einbringen ihrer Interessen ein wichtiger Teil des Abwägungsprozesses sei und dass seine Fraktion die Argumente durchaus ernst nehme, allerdings zu einem anderen Ergebnis komme.

Er wünscht sich daher, den Weg gemeinsam weiterzugehen, weiter zu diskutieren und dann eine Entscheidung zullen.

 

Ratsherrn PODSTAWA irritiert die von Herrn Mädge beschriebene Vision der Verkehrswende und des sozialen Wohnungsbaus. Beides sei bereits seit langem bitter tig und tte schon vor zehn Jahren stattfinden ssen. Dass dies nun plötzlich als Argument genommen werde, sei daher wenig glaubwürdig.

Man müsse endlich über den Sinn und die Grenzen des Wachstums der Stadt reden, weshalb seine Fraktion den Antrag der BI unterstütze.

 

Ratsherr SOLDAN appelliert an den Rat, ehrlich zu sein und sich darauf zu besinnen, dass der einzige Punkt, in dem die Meinungen im Rat auseinander gehen, die Entstehung eines kleinen Baugebietes an der Grenze zu Reppenstedt sei. Nur über dieses sollte diskutiert werden und nicht über sozialen Wohnungsbau oder die Ansiedelung von Gewerbe. Er bittet den Rat, an die Zukunft zu denken und abzustimmen.

 

Ratsherr SALEWSKI sieht in Anbetracht der Regelungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 NKomVG wenig Erfolgsaussichten für das von Herrn Blanck angekündigte Bürgerbegehren.

Bezüglich des Änderungsantrages fragt er, was dem Beschluss wie in Nr. 1 beschrieben, entgegenstehe. Hier habe er bisher nichts gehört.

Zur Nr. 5 gibt er zu bedenken, dass man durch diesen Vorschlag 500 bis 750 Menschen einen Teil ihrer Zukunftsperspektive rauben würde. Er erinnert außerdem an einen Beschluss aus 2015 zum Wohnungsbauprogramm, in dem u.a. auch die Bebauung des Bereichs Wienebüttel beschlossen worden sei.

Er bittet daher, das Moratorium auszublenden.

Als letztes erwidert er Herrn Podstawa gegenüber, dass es nicht um sozialen, sondern um bezahlbaren Wohnungsbau gehe, was hier einen entscheidenden Unterschied mache.

 


Beschluss:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der FDP-Fraktion folgenden Beschluss:

 

Die von der Bürgerinitiative vorgetragenen Aspekte in das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 155 einzubringen und im Rahmen des Verfahrens abzuwägen.

 

2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE. folgenden Beschluss:

 

Die Gespräche mit den Gemeinden Vögelsen, Reppenstedt und Heiligenthal zur gegenseitigen Abstimmung der Bauleit- und Freiflächenplanung weiterzuhren.

 

3. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 12 Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Den Weg zur planerischen Umsetzung des Grüngürtels-West wie skizziert fortzusetzen

a) durch Sicherung der benötigten Flächen durch den Bebauungsplan Nr. 162 "Ausgleichsflächenpool", Aufstellungsbeschluss einstimmig durch den VA am 21.07.2015 (s. VO/6055/15),

b) durch einen weitgehenden Erwerb der für den Grünzug und für Kompensationsmaßnahmen benötigten Flächen,

c) nach Vorliegen des Landschaftsplans die erforderlichen und vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen herzustellen.

 

4. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Nach Fertigstellung der Stadtklimaanalyse deren Ergebnisse in die Beratungen und Abwägungen zu den jeweiligen Bebauungsplänen aufzunehmen.

 

5. Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 12 Enthaltungen der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Ein Planungsmoratorium wird abgelehnt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

1. Abstimmung:

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 2

  Enthaltungen: 0

 

2. Abstimmung:

   Ja-Stimmen: 35

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 0

 

3. Abstimmung:

   Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 12

  Enthaltungen: 0

 

4. Abstimmung:

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

5. Abstimmung:

   Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 12

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Präsentation zum Vortrag der BI (2247 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2: Präsentation zur Stellungnahme der Verwaltung (740 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Änderungsantrag von Mitgliedern der Fraktionen DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen (133 KB)