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Beratungsinhalt:
Ratsherr Dr. Scharf stellt den Antrag vor.
Beigeordneter Pauly schlägt vor, eine Prioritätenliste für die aus Sicht der Verwaltung erforderlichen Gehweginstandsetzungen anzulegen. Frau Hesebeck antwortet, dass dies nur sehr schwer umzusetzen sei, da zum einen die Mitarbeiterkapazität dies nicht zuließe und zum anderen die Straßenbegeher keine ausreichenden Qualifikationen hätten, die Schäden an den Gehwegen fachgerecht beurteilen zu können. Außerdem seien die Straßenbegeher jeden Tag in verschiedenen Gebieten unterwegs und würden kleinere Schäden, wie z. B. kaputte Gehwegplatten markieren und dies der AGL zur Reparatur melden. Es müsse dabei unter den Begriffen „Instandsetzung“ und „Sanierung“ unterschieden werden, da diese unterschiedliche haushaltsrechtliche Konsequenzen hätten. Instandsetzungen seien im Ergebnishaushalt und Sanierungen im Finanzhaushalt zu veranschlagen. Sie erklärt, dass es für Fahrbahnsanierungen einen jährlichen Haushaltsansatz gebe. Wenn es einen ähnlichen Ansatz für Gehwegsanierungen geben würde, hätte man einen finanziellen Rahmen, in dem man sich bewegen könne, um vermehrt solche Sanierungen an Stellen, an denen es notwendig sei, vorzunehmen. Es müssten also dementsprechend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Nach kurzer Diskussion stellt Ratsherr Soldan einen Änderungsantrag. Es solle kein Prioritätenkataster aufgestellt und kein zusätzliches Personal eingestellt werden, stattdessen sollen für das nächste Jahr Haushaltsmittel für die Sanierung von Gehwegen bereitgestellt werden, ähnlich wie der jährliche Haushaltsansatz für die Fahrbahnsanierungen. Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt einstimmig dem Änderungsantrag zu. Es solle kein Prioritätenkataster aufgestellt und kein zusätzliches Personal eingestellt werden, stattdessen sollen im nächsten Haushalt Mittel für die Sanierung der Gehwege bereit gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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