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Auszug - Anfrage "Sicherstellung der Quote für 'Geförderten Wohnraum'" (Anfrage des Ratsherrn von Nordheim vom 28.11.2018, eingegangen am 28.11.2018 um 12:44 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 06.12.2018    
Zeit: 17:08 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8171/18 Anfrage "Sicherstellung der Quote für 'Geförderten Wohnraum'" (Anfrage des Ratsherrn von Nordheim vom 28.11.2018, eingegangen am 28.11.2018 um 12:44 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Doll
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender VON NORDHEIM übergibt die Sitzungsleitung an Bürgermeister Kolle.

 

Stabsstellenleiterin HOBRO beantwortet die Anfrage mithilfe der diesem TOP beigefügten Stellungnahme (s. Anlage).

 

Im Anschluss bezieht sich Beigeordneter BLANCK auf die Aussage des Ratsherrn Meyer in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung, wonach für das neue Baugebiet ebenfalls eine 30 %-Quote anvisiert werde. Dazu bittet er die Verwaltung um eine verbindliche Erklärung, dass dem so sei und wie es zu erklären sei, dass die dort lebenden Mitarbeiter so schlecht bezahlt werdenrden, dass sie sozial gerdert werden müssten.

 

Oberbürgermeister DGE erklärt dazu, dass aufgrund der Gentrifizierung in der Hansestadt die Mieten immer weiter steigen würden, sodass immer mehr Leute in die soziale Förderung fallen. Die Mitarbeiter, von denen Herr Blanck spreche, seien Normalverdiener, welche bei der vorherrschenden Mietpreisklasse ebenfalls durch Wohngeld gefördert werden würden.

Woher Herr Meyer die 30 %-Quote nehme, wisse er nicht.

Das Ziel des Digital Campus sei es, Wohnen und Arbeiten zusammenzuführen und Familien die Chance zu geben, mit dem arbeitenden Elternteil zusammenzuwohnen.

 

Ratsherr PODSTAWA fragt, inwieweit es möglich sei, den Investor/Bauherrn dazu zu zwingen, selbst Wohnraum zu schaffen. Des Weiteren bittet er um Mitteilung des durchschnittlichen Quadratmeterpreises des bezahlbaren Wohnraums.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet zur ersten Frage, dass dies lediglich bei Gebieten, in denen Bebauungspläne gefertigt werden würden, möglich sei.

Hinsichtlich der zweiten Frage erläutert er die Vorgaben der ab Januar 2019 gültigen Förderrichtlinie des Landes. Diese gebe zwei Förderwege vor. Entweder man gehe von einer Miete von 6,10 €/qm aus oder aber von einer Miete von 7,50 €/qm, welche sich erst nach vier Jahren ändern dürfe.

Im Hanseviertel haben man sich verpflichtet, in 30 % des Gesamtgebietes bezahlbaren Wohnraum nach beiden Förderwegen zu erstellen.

 

Ratsherr MEYER erklärt, dass es für ihn selbstverständlich sei, dass die 30 %-Regelung eingehalten werde und er hoffe, dass dies auch in andere Kommunen weitergetragen werde.

 

Beigeordneter BLANCK stellt klar, dass sein anfänglicher Kommentar keine Herabwürdigung der dort lebenden Mitarbeiter sein sollte. Er habe lediglich darauf hinweisen wollen, dass es eine Diskrepanz gebe zwischen dem, was bisher an Plänen kommuniziert worden sei und dem, was die 30 %-Quote fordere.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert daraufhin noch einmal die Ideen, die verwaltungsseitig hinter dem gestern vorgestellten Vorschlag gesteckt haben. Man wolle ebenso wie es der Bund durch das Baukindergeld tue, Familien und Unternehmen fördern, indem man Anreize schaffe, um Häuser zu bauen und Fachkräfte anzuwerben.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

 

rgermeister KOLLE übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Ratsvorsitzenden von Nordheim.

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Verwaltung (114 KB)