Bürgerinformationssystem
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Ein Bürger trägt folgende Einwohnerfrage mündlich vor:
In einer Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom 8.05.2018 stand: "Die Freiflächen südlich des Uni-Geländes bleiben unverändert erhalten." Kürzlich wurde jedoch südwestlich des Fachhochschulgebäudes Volgershall ein neuer Parkplatz mit massiven Pflastersteinen gebaut, die in Hitzeperioden enorme Hitze speichern werden. Die Fläche dieses neuen Parkplatzes liegt mitten in der im Klimagutachten beschriebenen wichtigsten Kaltluftleitbahn im westlichen Stadtgebiet. Wird dadurch die Kaltluftzufuhr verbessert oder verschlechtert?
Stadtbaurätin GUNDERMANN antwortet, dass die Frage im Ausschuss nicht beantwortet werden konnte, da ihr die Pflasterfläche nicht bekannt war. Inzwischen habe man diese in Augenschein genommen. In der gestrigen Ausschusssitzung habe sie diesbezüglich vorgetragen, dass bis zu 60 % der dortigen Fläche versiegelt werden könne. Jedem, der gestern anwesend war, sei deutlich geworden, dass die Bebauung deshalb gemacht werde, damit das sehr stark ausnutzbare Baurecht der alten Bauleitplanung zurückgenommen und neu geordnet werden könne. Ansonsten könne man die Fläche nicht nur versiegeln, sondern sie auch bebauen. Letzteres stehe dann zwar dem Klimagutachten entgegen, doch da es sich bei dem Gutachten nur um einen von vielen Abwägungspunkten handele, schwäche ein nachträgliches Klimagutachten nicht die rechtlich möglichen Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplanes.
Stadtrat MOßMANN verliest die als Anlage zu diesem TOP beigefügte Einwohnerfrage des Herrn Stefan Pröhl und nimmt dazu Stellung. Tatsächlich sei die vollständige Verlesung von Einwohnerfragen manchmal etwas zeitraubend, weshalb die Verwaltung gegebenenfalls das Eine oder Andere verkürzt wiedergebe. Er bemühe sich, die Frage zusammenfassend, komprimiert und ohne den Sinn zu verfälschen vorzutragen. Sollte dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sein, bedaure er dies. Gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz sei es nicht zulässig, politische Meinungsdarstellungen, Äußerungen und Bewertungen zu Sachverhalten in die Einwohnerfragen mit einzubringen. Dies bitte er bei der Formulierung von Einwohnerfragen zu beachten.
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