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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.11.2018    
Zeit: 16:02 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Es liegen zwei Einwohnerfragen vor, einmal zu diversen Verkehrsaspekten in der Weststadt und zum anderen zur Radwegeverbindung Buchholzer Bahn (s. Anlage).

 

1.1: Stadtrat Moßmann weist darauf hin, dass mit der Errichtung einer Fußngerampel am Ochtmisser Kirchsteig unmittelbar vor der KITA die wichtigste Querungsstelle abgesichert wird. Andere Wegeverbindungen wie z.B. über die Kleingartenkolonien wird die Verwaltung im Blick behalten und sich hier mit dem für die Schulwegeplanung zuständigen Fachbereich 5 abstimmen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die aktuelle Baumaßnahme an den Haltestellen Witzendorffstraße.

 

1.2: Die städtischen Geschwindigkeitsmesstafeln („Smilies“) werden größtenteils nur temporär eingesetzt. Einige wenige Smilies werden dauerhaft an einer Stelle eingesetzt (z.B. Hermann-Löns-Schule). Es steht daher nur eine sehr begrenzte Anzahl an Smilies zur Verfügung und die „Warteliste“ bei einem Standortwechsel ist entsprechend hoch. Die Verwaltung hat daher für das Jahr 2019 die Beschaffung von weiteren Geschwindigkeitsmesstafeln vorgesehen, die dann überwiegend dauerhaft an den Haupteinfahrtstraßen zum Einsatz kommen sollen. Dazu zählt auch die K21 nach Vögelsen.

 

1.3: Die Schomakerstraße ist in die Verkehrszählungen nicht eingebunden. Im Übrigen erinnert Herr Moßmann an die o.g. Baumaßnahme an den Haltestellen Witzendorffstraße. Diese diene ja gerade zur Verbesserung der Rad- und Fußverkehrssituation im Umfeld der Herderschule..

 

2. Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die RadwegemaßnahmeAn der Buchholzer Bahn“, die eine Befestigung des Weges in Teilabschnitten (500 m) sowie die Verbesserung der Beleuchtung vorsieht, die Parameter der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen für selbstständig geführte Radwege erfüllen wird. Die Beleuchtung wird entsprechend der an der Örtlichkeit möglichen Situation gewählt. Die genaue Führung wird im Rahmen der Vorstellung der Vorlage VO/8147/18 aufgezeigt. Über dieglichkeit einer Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Lüneburg und Harburg kann die Hansestadt Lüneburg keine Aussage treffen, da dies nicht in ihrer Zuständigkeit liegt.

 


 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage 1 (969 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage 2.1 (74 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage 2 (542 KB)