Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Moßmann führt aus, dass am 16.11.2018 die erste Finanzausschusssitzung stattgefunden habe. Die Haushaltslage zeigt keine finanziellen Spielräume auf. Auch im Ergebnishaushalt sei kein Puffer vorhanden. Er hofft, dass mit der Präsentation von Herrn Schulz Fragen zum Haushaltsplanentwurf des Bereiches Umwelt geklärt werden.
Herr Schulz trägt zunächst zum Ergebnishaushalt vor. Es folgt die Präsentation zum Finanzplan mit der Investition „Sanierung Lösegrabenwehr“. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Ratsherr Gros nimmt den Haushaltsplanentwurf zum Anlass, um den Stand der Verhandlungen mit den Mühlenbesitzern in Sachen „Fischtreppen“ zu hinterfragen. Nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) seien doch die Mühlenbetreiber verpflichtet, die Durchgängigkeit der Ilmenau für Fische wieder herzustellen. Sofern sie dieser Verpflichtung nicht nachkämen, müsste die Untere Wasserbehörde doch prüfen, ob nicht das Staurecht entzogen werden müsse. Die Hansestadt könne im Zweifelsfall doch das Staurecht übernehmen und die Fischtreppen bauen.
Herr Schulz führt aus, dass es mehrere Gespräche mit den Mühlenbetreibern gegeben habe. Seit 2016 würde nur noch einer der beiden Mühlenbetreiber Strom erzeugen. Beide Mühlenbesitzer seien nicht bereit, diese Investition zu stemmen, da sie in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Erlös aus der Stromerzeugung stehe. Das Land Niedersachsen fördert im Gegensatz zu anderen Bundesländern den Bau von Fischtreppen nicht mehr. Im Jahre 2007/2008 habe das Land für die Vorplanung durch die Hansestadt Lüneburg eine Förderung von 90 % zugesagt. Die Vorplanung wurde in den politischen Gremien damals vorgestellt. Dabei gab es erhebliche Konflikte mit dem Denkmalschutz. Inzwischen habe das Land den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Planung der Fischaufstiegsanlagen beauftragt. Laut WRRL müsse die Durchgängigkeit der Ilmenau bis zum Jahr 2027 realisiert werden.
Herr Moßmann stellt klar, dass die Hansestadt keine Veranlassung habe, diese Investition im Finanzhaushalt abzubilden, da es keine Investition der Hansestadt ist. Das Thema hänge eng zusammen mit der Herabstufung der Ilmenau als Bundeswasserstraße zu einem Gewässer erster Ordnung. Dazu müssen auch die Nadelwehre in Bardowick zurückgebaut werden. Die Stadt steht dabei im engen Austausch mit dem Landkreis und der Samtgemeinde Bardowick. Der Rückbau erfordert ein Planfeststellungsverfahren. Im Übrigen habe die Bundesrepublik mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die Bundesländer in die Pflicht genommen und nicht die Kommunen. Leider sei die Förderkulisse in Niedersachsen nicht mehr so, wie sie einmal war. Es wäre wünschenswert, wenn Niedersachsen ähnlich wie andere Bundesländer den Bau von Fischaufstiegsanlagen fördern würde.
Beigeordnete Lotze erinnert sich an intensive Diskussionen, als die Vorplanung der Fischtreppen damals in den Ausschüssen vorgestellt wurde. Da es auch um Fragen der Zuständigkeit geht, schlägt sie vor, dieses Thema in einer anderen Sitzung nochmals aufzugreifen.
Ratsherr Gros vermisst Haushaltsmittel für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Herr Moßmann erklärt, dass diese Mittel nicht im Bereich Umwelt, sondern allenfalls im Budget von Herrn Dr. Rehbein (Stabsstelle 03N) eingestellt werden müssten. Wie aus dem Protokoll der Sitzung am 25.10.2018 mit dem Verwaltungsvorstand und den Fraktionsvorsitzenden zu entnehmen ist (dieses Protokoll wurde an alle Ratsmitglieder verschickt), sollte in Erwägung gezogen werden, das Nachhaltigkeitsberichtswesen mit dem Stadtentwicklungskonzept zu verknüpfen. Mittel dazu wurden jetzt aber noch nicht in den Haushalt eingestellt.
Ratsherr Minks fragt nach, ob die Kontrolle über das Naturschutzgebiet Ilmenau jetzt besser läuft. Herr Schulz antwortet, dass er von Herrn Bartscht, Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg, erfahren habe, dass er dazu positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung bekommen habe. Der Landkreis hat zwei „Ranger“ eingestellt, die an den Wochenenden um Himmelfahrt und Pfingsten das Gebiet überwachen.
Ratsherr Minks fragt nach, ob denn zwei Jahre Bauzeit ausreichen, um den Neubau des Lösegrabenwehrs fertigzustellen. Könne denn während dieser Zeit der Hochwasserschutz sichergestellt werden?
Herr Schulz erklärt, dass es nur eine Sanierung, aber kein Neubau wird. Der Hochwasserschutz wird gewährleistet. Die Ilmenau wird während der Bauzeit in ihrem natürlichen Bett durch die Innenstadt geleitet. Die Hydraulik dazu wird noch neu berechnet. Beschluss: Der Ausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2019 des Bereiches Umwelt mit dem Teilfinanzplan 31000 und dem Teilergebnisplan 31000 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: -
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||