Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Rahmenplan Oberbürgermeister
Mädge führt einleitend aus, dass die “Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne”
unbeeinflusst termingerecht den Entwurf eines Rahmenplans erarbeitet hat, der
in der heutigen Sitzung vorgestellt wird, so dass der Planungsprozess heute
fortgesetzt werden kann. Die Rahmenbedingungen liegen vor. Teilbereiche des
Kasernengeländes werden für einen Zeitraum von ca. 10 – 12 Jahren zur
Absicherung von Castor-Transporten noch vom BGS beansprucht. Gleichwohl soll
die Rahmenplanung das gesamte Kasernenareal überziehen. Zu beachten
ist, dass, wenn auch einzelne Details erkennbar sind, es sich um einen Rahmenplan
und nicht um einen B-Plan handelt. Dies bittet er, bei der Diskussion zu
bedenken. Die Architekten der Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne werden den
Rahmenplan vorstellen. Zum Verkehrsgutachten wird heute gesondert vorgetragen.
Das Lärmgutachten ist beauftragt, jedoch nicht abschließend fertiggestellt. Die
Verwaltung wird ergänzende Anmerkungen vortragen. Bedacht werden muss, dass die
Interessen zweier Zielgruppen zu beachten sein werden. Einerseits müssen die
Interessen der Grundeigentümer Bund und Land bedacht werden, andererseits aber
auch die der zukünftigen Erwerber bzw. Bauherren. Wichtig ist,
dass der Rahmen vorgegeben wird und Strukturen festgelegt werden. Jedoch müssen
auch Menschen gefunden werden, die diese Vorstelllungen zu angemessenen Preisen
umsetzen können, da man sonst aufgrund der Konkurrenzsituation zu den
umliegenden Gemeinden Gefahr läuft, dass diese dorthin abwandern. Ziel ist es,
bis Mitte des Jahres 2005 Planreife für ein Teilgebiet zu erlangen, damit es
auch innerhalb des Stadtgebietes Alternativen bei den Baulandflächen gibt. Der
bereits 1996 beschlossene Landschaftsplan beinhaltet bereits Vorgaben für
diesen Bereich, die nahezu umgesetzt werden können. Über die konkrete Lage von
Gemeinbedarfsflächen wird noch zu diskutieren sein. Vorgesehen
ist, den Entwurf des Rahmenplans im Januar 2004 in einer Bürgerversammlung und
gleich anschließend interessierten Investoren vorzustellen. Im Anschluss daran
soll dann eine 2. Lesung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
stattfinden, damit dann im März 2003 eine entsprechende Beschlussfassung im
VA/Rat erfolgen kann. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erläutert anhand aushängender Pläne den
Entwurf des Rahmenplans. Verdeutlicht wird, dass erlebbarer Raum Anziehungskraft
auf die Menschen ausübt. Deshalb ist es wichtig, dass die Planung diesen Ansprüchen
gerecht wird. Eingegangen
wird auf die sehr starke raumbindende Wirkung der vorhandenen Baukörper sowie
auf den sehr guten Baumbestand, der zwischenzeitlich kartiert wurde. Die
derzeit vorhandene bauliche Verriegelung zur Aue hin sollte geöffnet werden.
Anhand von Dias werden Besonderheiten in der Topografie und der umgebenden
Landschaft aufgezeigt. Die
vorhandenen Gebäude sind architektonisch von hoher Qualität. Anhand des
ausgestellten Modells des Kasernengeländes werden die durch den Baumbestand
mitgeprägten grundsätzlichen Raumstrukturen aufgezeigt. Die sich darstellende
Ost/West-Bewegung sollte erhalten werden. Parallel sollte eine Magistrale
entwickelt werden, die eine alte, nicht mehr vorhandene Wegeverbindung wieder
aufnimmt und mit einer großen Öffnung in die Aue hinein ausläuft, um dort ihre
Fortsetzung in der vorhanden Allee zu finden. Weitere fußläufige Verbindungen
werden aufgezeigt. Versucht werde damit, zwei in einem Spannungsverhältnis sich
überlagernde Bewegungen mit der Auffächerung von Gewerbe und der Verbindung mit
Einzelhausbebauung, Mehrfamilien- und Geschosswohnungsbau in einem Fluss hinaus
in die freie Talaue zu entwickeln. Bei der
Entwicklung des Rahmenplans wurde versucht, die Planungen mit der vorhanden Baustruktur
und dem Landschaftsbild in Einklang zu bringen. Dabei waren die räumlichen
Strukturen und bestehende Verknüpfungen zu beachten. Der Rahmenplan
selbst kann aber nur den Rahmen vorgeben. Fragen zur konkreten Realisierung
sind heute noch nicht beantwortbar. Schade wäre
es, wenn es unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten nicht gelänge, das Kasernengelände
zu einem vorbildlichen Stadtteil zu entwickeln. Das Gelände ist so stadtnah gelegen
und in die nähere Umgebung eingebunden, dass zu erwarten ist, dass auch
Nicht-Lüneburger Interesse zeigen werden. Bestandsplan, Grünordnung Frau Leptien –
Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – geht ein auf die Ergebnisse der
Untersuchung, der Bewertung und der Gestaltung. Erläutert wird der
Bestandsplan. Der Untersuchungsraum ist größer gefasst als der Bestandsplan.
Besonders eingegangen wird auf die topografischen Verhältnisse, da im
Untersuchungsgebiet ein nicht immer erkennbarer Höhenunterschied von 20 m
besteht. Erläutert wird die erdgeschichtliche Entwicklung der Modellierung der
Landschaft. Ein Plankriterium war, das Tal wieder sichtbar zu machen. Die
Bestrebungen, die Wasserhaltung der Oberflächenentwässerung auf dem Gelände
vorzusehen, lässt sich realisieren, da Bodenuntersuchungen gezeigt haben, dass
die Bodenverhältnisse sandig sind. Das Schutzgut Wasser ist deshalb kein
problematisches Kriterium. Die vorhandene Vegetation und geschützte Biotope
werden im Zuge der Bauleitplanung betrachtet. Eingehend auf die Aussagen des
Landschaftsplans stellt sich die Situation so dar, dass der Stadtteil südlich
der Bleckeder Landstraße derzeit eine Unterversorgung mit öffentlichem Grün
aufweist. Planungsziel
ist, die Talaue wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Aufgezeigt werden
hierzu die vorgesehenen Frei- und Erholungsräume. Auch derzeit noch versteckt
liegende Landschaftsräume sollen erschlossen und erlebbar gemacht werden. Die
derzeitigen Nutzungen und die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Flächen werden
erläutert. Verkehrsgutachten Herr Knoche -
Ingenieurgemeinschaft Schubert – geht ein auf die verkehrstechnische
Untersuchung. Die Fragestellung war die, was zu tun ist, um die Verkehre
abwickelbar darstellen zu können. Der Untersuchungsraum im nordöstlichen
Stadtbereich wird aufgezeigt. Im Zuge der Untersuchungen wurden
Verkehrszählungen durchgeführt. Festgestellt wurde hierbei auch, dass der
Verkehr auf der Bleckeder Landstraße, sicherlich auch durch die Anbindung an
die Ostumgehung bedingt, enorm angestiegen ist. Statt früher 6.000
Fahrzeugbewegungen wurden jetzt 11.000 Fahrzeugbewegungen gezählt. Die Zahl
wäre sicherlich um nochmals 1.000 Fahrzeugbewegungen höher ausgefallen, wenn
die Kaserne noch als solche im vollen Umfang genutzt werden würde. Auch die
derzeitigen Verkehre auf dem Stadtring (41.000 Fahrten) werden dargestellt, da
das Gebiet starke verkehrliche Beziehungen dorthin entwickeln wird. Wichtige
Eckpfeiler bei der Errechnung sind dabei die Erneuerung und Aufweitung der
Reichenbachbrücke sowie die neue Brückenverbindung über die Spange
Bockelmannstraße/Am Alten Eisenwerk. Zuzüglich der
Sonderstrukturen lässt sich die Obergrenze der zusätzlichen verkehrlichen Belastbarkeit
auf 1.000 Wohneinheiten (WE) im Gebiet definieren. Daraus resultiert ein
zusätzliches Verkehrsaufkommen von 5.000 Fahrten in 1 Richtung oder 10.000 in
beide Richtungen. Gegenübergestellt
werden die Ergebnisse der durchgeführten Simulationen. Die drei Anbindungsbereiche
des Gebietes an das Hauptverkehrsnetz mit den zu erwartenden Verkehrsströmen
werden dargestellt. Dabei wird auf die Zunahme der einzelnen Straßen
eingegangen. Deutlich gemacht wird aber auch, dass es sich nicht generell um
neue Verkehre handelt, sondern sich ein Großteil der Verkehre auch nur
verlagert. 40 % der Verkehre laufen Richtung Osten, 30 % Richtung Innenstadt,
der Rest verteilt sich. Das vorhandene
Straßensystem kann diese Verkehre aufnehmen, auch wenn an einzelnen Stellen ein
Ausbau schrittweise erforderlich sein wird. Die Zufahrt Meisterweg gestaltet
sich problemlos. Die Hauptzufahrt über den Knoten Bleckeder Landstraße bedarf
der Signalisierung bzw. einer Kreisellösung. Bei diesen Überlegungen handelt es
sich im derzeitigen Stadium zunächst um Gedankenspiele. Regelungen werden
jedoch schon bei einer Teilbebauung, die sich nach den Planungsvorstellungen in
etwa 2 – 3 Jahren abzeichnen wird, erforderlich. Im östlichen
Bereich bietet sich an, das Gewerbegebiet mit einer direkten Zufahrt an die
Ostumgehung anzubinden. Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die Verkehre mit den aufgezeigten Obergrenzen abwickelbar
sein werden. Für den Stadtring besteht ein Simulationsmodell. Wenn 2.000 –
3.000 Fahrten hinzu kämen, wird es im Einmündungsbereich
Schießgraben-/Lünertorstraße zu Problemen kommen. Eine Straßenaufweitung durch
Veränderung der Spuren wird im vorhandene Straßenraum ebenso durchführbar sein,
wie die Änderung der Signalschaltung. Definiert sind
die Obergrenzen für den Verkehr. Aus den Berechnungen ergibt sich, dass das
Schlieffen-Kasernengebiet nicht überladen werden sollte mit zusätzlichen
Verkehr erzeugender Wohnbebauung oder mit starke Verkehre auslösenden
Gewerbebetrieben. ÖPNV-Führungen innerhalb des Geländes werden möglich sein.
Viele Möglichkeiten des Fahrradfahrens sollten bei der Planung berücksichtigt
werden, damit dadurch Autoverkehre in die naheliegende Innenstadt reduziert
werden können. Anmerkungen der Verwaltung Oberbürgermeister
Mädge zeigt anhand aushängender Pläne die Verfügbarkeit der einzelnen Flächen
des Schlieffen-Kasernengeländes auf. Verdeutlicht wird, dass das
Behördenzentrum bereits nach § 34 BBauG bebaut ist und demzufolge die
Aufstellung eines B-Plans nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr
vorgesehen ist. Das im Plan als Fläche III dargestellte Areal wird für die
Unterbringung des BGS für die nächsten 10 – 15 Jahre benötigt und steht demzufolge
nicht zur Verfügung. Die Aufgabe von Teilflächen davon wird nicht in Richtung
Osten, sondern Richtung Mitte zur Kantine hin erfolgen, da diese das Kernstück
der Nutzung darstellt. Auch wenn die Verfügbarkeit dieser Flächen in den
nächsten Jahren nicht gegeben sein wird, so soll sie doch, wie in Ansätzen auch
bereits ausgeführt, mit überplant werden. Aufgezeigt
werden nochmals die Flächen, die vom Hauptzollamt in Anspruch genommen werden
sollen. Derzeit verfügbar ist nur die bereits aus dem Bundeswehrbestand
entlassenen Fläche der StOV. Die Entlassung weiterer Flächen ist für das Jahr
2004 vorgesehen. Zur
verkehrlichen Belastbarkeit erinnert er daran, dass eine tiefergehende Planung
seinerzeit mit der Begründung zurückgestellt wurde, dass zunächst die Aussagen
des Verkehrsgutachtens abgewartet werden sollten. Die Ergebnisse liegen nunmehr
mit der Empfehlung vor, dass zusätzliche Verkehre von bis zu 1.000 WE, was ca.
2.500 Einwohner entspricht, abgewickelt werden können. Die Wohnbebauung wird
sich in Ein- und Mehrfamilienhausbau gliedern. Für die Fläche
III ist es derzeit nicht sinnvoll, darauf einen B-Plan zu legen, da diese
Flächen ohnehin erst in ca. 10 Jahren zur Verfügung stehen werden. Fachbereichsleiter
Eberhard zeigt die stadträumliche Lage des Geländes auf. Es wird extrem kurze
Wegeverbindungen in die Innenstadt geben und auch die bestehenden Nahversorgungszentren
sind fußläufig gut erreichbar. Eine relative Nähe in der Schulversorgung ist
geben. Entwicklungsmöglichkeiten sowohl für Kita als auch für Schulen sind
vorhanden. Dass gilt auch für das fußläufig erreichbare Gymnasium Johanneum.
Der Bahnhof liegt ebenfalls fußläufig erreichbar. Für die in
absehbarer Zeit verfügbaren Flächen sollen Bebauungspläne entwickelt werden. Ausgeklammert
von einer Überplanung sind zunächst das Behördenzentrum sowie die sich östlich
anschließenden vom BGS genutzten Flächen. Die für die Umsetzung des
Hauptzollamtes vorgesehene Fläche wird aufgezeigt. Relativ
kurzfristig wird der zentrale Bereich unmittelbar nördlich angrenzend an die
Mannschaftsgebäude zur Verfügung stehen. Der B-Plan I eröffnet in einem 1.
Planabschnitt in einer Größe von 40 – 45 ha die Planung für ca. 400 WE im
Einfamilien- und maximal 400 WE im Geschosswohnungsbau. Eine Verschiebung der
Verhältnisse wird je nach Nachfrage möglich sein. Aus Schallschutzgründen ist
in der Mitte der Fläche eine Trennlinie vorgesehen. Entwickelt werden sollen
zunächst in einem 1. Schritt die schallmäßig weniger belasteten Flächen. In
diesem befinden sich Flächen für werden ca. 120 – 150 WE für den
Einfamilienhausbau zuzüglich weiterer Flächen für möglichen Geschosswohnungsbau.
In einem 2. Schritt wird nach Lösung der Lärmfrage das restliche Gebiet mit ca.
200 – 250 WE im individuellen Wohnungsbau (Einfamilien-, Garten-, Ketten- bzw.
Reihenhäuser etc. ) beplant. Daraus resultiert, dass in den nächsten 5 – 6 Jahren
in diesem Bereich Flächen für ca. 800 WE entwickelt werden. Im Zeitraum danach
können auf den noch nicht verfügbaren Flächen weitere ca. 200 WE entstehen. Der B-Plan II
beinhaltet die Flächen der StOV. Über den Erhalt oder den Abriss der Gebäude
wird eine Entscheidung noch zu treffen sein. Ratsherr Kroll hat in
Erinnerung gebracht, dass ursprünglich einmal von bis zu 8.500 Einwohnern in diesem Gebiet die Rede war. Den heutigen
Ausführungen hat er entnommen, dass nunmehr von maximal 2.500 Einwohnern ausgegangen
wird. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, woraus sich eine solch große
Abweichung gegenüber den ursprünglichen Angaben ableiten lässt. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – entgegnet, dass von 8.500 Einwohnern nicht
die Rede war. Ausgangswerte für Überlegungen waren 3.500 – 4.000 Einwohner,
wobei von einer durchschnittlichen Belegung pro WE von 3,5 Personen statt, wie
jetzt in die Planung eingerechnet, von 2,5 Personen/pro WE ausgegangen wird.
Die Baudichte wurde im Wesentlichen nicht verändert. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass damalige Aussagen auch nur spekulativ sein konnten. Jetzige
Aussagen können konkreter gefasst werden. Er verdeutlicht, dass man über städtebauliche
Fragen im Vorfeld nicht spekulieren, sondern stattdessen über die von
Städteplanern erstellten Grundzüge diskutieren sollte. Bürgermeisterin
Schellmann fragt zum
Verständnis nach, dass im B-Plan I ca. 400 WE, im B-Plan II ca. 400 WE und im
B-Plan III ca. 200 WE geschaffen werden können. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – zeigt anhand des Rahmenplans auf, in welchen
Bereichen welche Art von Wohnungsbau ermöglicht werden soll. Im B-Plan-Bereich
III werden es nur ca. 200 WE sein, weil ein Großteil dieser Flächen für gewerbliche
Nutzung ausgewiesen werden soll. Ratsfrau Lotze
merkt an, dass die gezeigten Dias zwar Fantasien wecken, der Plan jedoch
andere Aussagen beinhaltet. Im Pestel-Gutachten wird von individuellen
Wohnformen gesprochen. Das ist sicherlich mehr als nur der Bau von
Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Die angedeutete Planung lässt
vermuten, dass eine gradlinige Straßenplanung vorgesehen ist. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erläutert, dass die formalen Aspekte eigentlich
noch nicht im Zuge der Rahmenplanerstellung abzuarbeiten sind. Gleichwohl ist
es so, dass eine geometrische Ordnung vorgegeben ist, die sich jedoch von
Quartier zu Quartier unterschiedlich darstellen wird. Eine solche Mischung ist
auch erforderlich, um dem Ganzen Stabilität zu verleihen. Gradlinigkeit ist ein
Grundschema von Ordnung. Dies hat nichts mit dem derzeitigen Kasernencharakter
gemein. Das vorhandene Straßennetz verleiht dem Gebiet Ordnung, die nicht
zerstört werden sollte. Ordnung selbst steht nicht im Gegensatz zu Individualität
und verhindert diese auch nicht. Unbestritten ist, dass neben den räumlichen
und plastischen auch noch andere Gesichtspunkte in der weitergehenden Planung
zu berücksichtigen sein werden. Ratsfrau Lotze
spricht sich nicht gegen eine gewisse Ordnung aus. Gleichwohl legt sie
aber Wert darauf, dass eine gewisse Individualität eingefordert werden sollte. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erklärt, dass auch architektonische Qualität
gefordert sei. Diesbezüglich wird an die zukünftigen Bauherren zu appellieren
sein. Oberbürgermeister
Mädge erinnert daran, dass die Inhalte der einzelnen Baufelder erst zu einem
späteren Zeitpunkt zu definieren sein werden. Das erste Baufeld ist so groß bemessen,
dass dadurch auch Möglichkeiten für Individualität geschaffen werden. Gewisse
Vorgaben bezüglich der Bebauung werden definiert. Die Diskussion hierüber wird
spannend in der Entwicklung und Abwägung werden. Er mahnt jedoch davor, die
Hürden zu hoch zu legen, da aus der Erfahrung heraus Bauherren finanziell nur
zu einem bestimmten Grade belastbar seien. Bei zu hohen Grundstückspreisen und
Anforderungsprofilen besteht die latente Gefahr, dass sich Bauwillige in die
Randgemeinden umorientieren. Beigeordneter
Dr. Scharf spricht sich
dafür aus, dass das Gebiet mit Augenmaß entwickelt werden sollte. Wie bereits
schon einmal vorgetragen, richtet sich sein Augenmerk auch auf die Ostumgehung,
die derzeit zu sehr als Trennlinie ausgebildet sei. Für wichtig hält er es,
dass das Waldgebiet jenseits der Ostumgehung durch die Schaffung einer Querung
mit in die Naherholung einbezogen wird. Wert legt er
darauf und möchte klar gestellt haben, dass die dargestellten Grünzonen
beidseitig der Verbindungsstraße Henningstraße/Meisterweg von jeglicher
Bebauung freigehalten werden. Oberbürgermeister
Mädge führt hierzu aus, dass bereits der aus dem Jahre 1996 stammende
Landschaftsplan diese Flächen als Grünzone ausweist. Bei der weitergehenden
Planung wird man sich strikt an dieses Gebot halten. Frau Leptien –
Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erklärt, dass die Schaffung einer
Wegeverbindung zu dem jenseits der Ostumgehung liegenden Waldgebiet durchaus
denkbar sei. Ein vorhandener Durchgang könnte dafür genutzt werden. Die
Wegeverbindung wird durch die Verkehre auf der angrenzenden Ostumgehung jedoch
sehr lärmbelastet sein. Beigeordneter
Körner bittet die Möglichkeit zu prüfen, die beiden vorhandene Sportplätze zu
erhalten und wieder einer Nutzung zuzuführen. Ggf. sollten diese Flächen um
Freizeitsportflächen erweitert werden Auch die beiden Turnhallen sollten
erhalten und als solche weiterhin genutzt werden. Er weist
darauf hin, dass das Gesamtareal für Katastrophenfälle über eine ausreichende
Anzahl von Zufahrtsmöglichkeiten verfügen sollte. Gewerbe und
Wohnen hält er nur für realisierbar, wenn die Begrifflichkeit Gewerbe genauer definiert
werden würde. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Gewerbe sich auf
Dauer dort etablieren kann. Oberbürgermeister
Mädge erklärt hierzu, dass die fußläufig erreichbaren Grundschulen in der Lage
sein werden, die zusätzlichen Schüler/Innen aufzunehmen. Entscheidend ist, dass
Gemeinbedarfsflächen zunächst gesichert und vorgehalten werden. Diese Flächen
können dann bei Nichtbedarf stückweise zurückgegeben werden. Dieses wird jedoch
erst Thema im B-Plan-Bereich II sein. Ein flexibles Reagieren seitens der Stadt
wird dadurch sichergestellt. In das Gebiet
werden 4 Zufahrten hineingeführt. Wie in anderen Wohnquartieren auch, wird es
eine Vielzahl von zusätzlichen Wegeverbindungen geben, die im Bedarfsfall durch
Umlegung von Sperrpfosten für die Befahrung mit Rettungsfahrzeugen genutzt
werden können. Die
vorhandenen Sporthallen werden in ihrem Bestand gesichert. In deren Umfeld werden
auch die Gemeinbedarfsflächen gesichert und gestaltet. Den seit
Jahren vernachlässigten Sportplatz 1 wird man keiner sportlichen Nutzung mehr
zuführen können, da der Aufwand zu groß wäre. Der Sportplatz 2 würde wegen der
heranrückenden Bebauung Probleme hinsichtlich des Lärms bereiten. In Abwägung
mit dem Landschaftsplan ist deshalb vorgesehen, Überlegungen in die
Bauleitplanung einzubringen, Sportflächen für den Freizeitbereich an anderer
Stelle in diesem Bereich vorzusehen. In diese Überlegungen wird der Sportbeirat
eingebunden. Wichtig ist, dass eine bereits im Landschaftsplan 1996
festgestellte Unterversorgung im sportlichen Bereich in diesem Gebiet
ausgeglichen wird. Die für eine
gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen haben eine Größe von ca. 25.000 m².
Denkbar wäre eine kleinteilige Aufteilung ähnlich wie im Lünepark. Dies wird
jedoch noch mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis
Lüneburg (WiFÖ) abzustimmen sein, da zunächst hierfür der Bedarf
ermittelt werden müsste. Die Ansiedelung großflächigen Einzelhandels ist an
dieser Stelle nicht vorgesehen. Dipl.-Ing.
Dützmann – Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg – ergänzt, dass
Erschließung ein entscheidendes Kriterium für gewerbliche Ansiedelungen sei.
Die Erschließung mit einer vorgesehenen direkten Anbindung an die Ostumgehung
ist so gut, dass sich diese Flächen gut vermarkten lassen werden. Oberbürgermeister
Mädge warnt davor, in dieses Gebiet ein Nahversorgungszentrum mit 5.000 m² VK
hinzusetzen, da dadurch andere vorhandene Strukturen kaputt gemacht werden
könnten. Die Thematik Nahversorgung wird zu gegebener Zeit noch zu diskutieren
sein, z. B. die Frage, wie viel zusätzliche Nahversorgung, neben der bereits im
Umfeld in befriedigendem Maße vorhandenen, dieses Gebiet noch benötigt. Ratsfrau Leeck dankt
Verwaltung und Architekten für die bisher erbrachten guten Arbeiten und das
Vorhaben, die Vorstellungen schon im Januar 2004 in einer Bürgerversammlung
darzulegen und ein Investorengespräch zu führen. Auch sie hält
die Fläche für hochgradig attraktiv, zumal es sich um eine der schönsten Kasernenanlagen
handelt. Sie ist davon überzeugt, dass es gemeinsam gelingen wird, eine
attraktive Planung zu erstellen, um einen lebendigen Stadtteil zu schaffen. Für
erfreulich hält sie, dass offensichtlich vorgesehen sei, die großen alten
Kasernengebäude zu erhalten, nachdem dies anfänglich nicht so aussah. Die Anlegung
bzw. Erhaltung der Achsen hält sie für gut, wenngleich es zu begrüßen wäre, die
Achsen breiter und damit auch grüner zu gestalten. Damit könnte auch das
bestehende Defizit an Grünflächen in diesem Bereich tlw. kompensiert werden. Aus den
Ausführungen und den Darstellung im Plan entnimmt sie, dass ein Augenmerk auf den
individuellen Wohnungsbau gelegt wird. Sie vertritt die Ansicht, dass dieser
Punkt breiter diskutiert werden sollte. Für denkbar hält sie, dass stattdessen
3-geschossige Stadthäuser gebaut werden sollten. Dies wird den Flächenverbrauch
für die Wohnbebauung reduzieren. Verträgliches
Gewerbe in das Gebiet einzubeziehen hält sie für gut. In Anlehnung an die
Durchmischung in dem Gebiet zwischen Dahlenburger- und Bleckeder Landstraße
könne sie sich gut vorstellen, nicht störendes Gewerbe nicht nur auf die ausgewiesenen
Flächen zu begrenzen, sondern auch ein Hineingehen von Gewerbe in die
Wohnbauflächen offen zu lassen. Eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe trägt zur
Lebensqualität eines Gebietes bei. Von der
Verwaltung möchte sie wissen, ob bereits feststeht, welche Gebäude konkret
abgerissen werden sollen und inwieweit die Möglichkeit besteht, die vorhandene
Eichenallee zu erhalten. Das Pestel-Gutachten wurde bereits in der
Projektarbeitsgruppe vorgestellt. Für sie stellt sich die Frage, ob dieses
Gutachten auch noch wie angekündigt der breiten Öffentlichkeit vorgestellt
wird. Oberbürgermeister
Mädge entgegnet, dass die Inhalte des Pestel-Instituts insoweit veröffentlicht
werden, als dass diese in den beginnenden Diskussionsprozess eingebracht
werden. Aussagen aus dem Pestel-Gutachten sind bezüglich der möglichen Bebauung
bereits in die Planungen eingeflossen. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – zeigt die notwendigen Abrisse von Gebäuden
auf. Dazu zählen u. a. die zur Ostumgehung hin stehenden Hallen, für die keine
Anschlussverwendung möglich sein wird. Die zunächst angedachte Umwandlung der
langen Reihe von Pferdeställen in Reihenhäuser erwies sich bei genauerer
Betrachtung als nicht realisierbar. Für erhaltenswert wird hingegen auf dem
Gelände der StOV die Reihe der zur Bahnlinie hin ausgerichteten Lagerschuppen
gesehen, da sie einen guten Lärmschutz bieten. Die großen Gebäude auf dem
Kasernengelände im Dienstleistungszentrum tragen mit ihrer Größe zum Erhalt der
Raumbildung bei. Dies unterstellt jedoch, dass das Konzept der großen
Raumbildung als richtig erachtet wird. Sporthallen und Mensagebäude sollen auch
erhalten bleiben. Bezogen auf
die Lärmeinwirkungen wird es für sinnvoll erachtet, die Flächen entlang der Bleckeder
Landstraße gewerblich zu nutzen. Die vorhandene Raumbildung sollte nur ungern
aufgegeben werden. Der Verlauf
einer alten Baumallee in den Freiflächen im Norden wird aufgezeigt. Soweit die
angesprochene Baumallee in der Örtlichkeit noch vorhanden ist, soll diese
erhalten werden. Am Kasernenzaun endet diese Allee. Eine Neuaufnahme und
Verlängerung ist nicht angedacht. Ratsherr
Burgdorff hält den erkennbaren
Gestaltungswillen für gut. Der Begriff Ordnung ist nach seiner Ansicht auch
nicht als Knebelung der Planung zu verstehen. Vorhandene Ordnungskriterien
sollten deshalb aufgenommen und festgesetzt werden. Möglichkeiten für eine
individuelle Gestaltung werden trotzdem noch gegeben sein. Die Ansiedelung zum
Tal hin hält er für sinnvoll. Den Erhalt der großen Gebäude hält er nicht für
zwingend, wenn es beispielsweise entlang der Bleckeder Landstraße aus
Lärmschutzgründen jedoch auch sinnvoll sein könnte. Geschosswohnungsbau
bzw. der Umbau der vorhandenen Blöcke rechnet sich derzeit nicht. Gleichwohl
hält er es für angebracht, die vorhandenen Gebäude nicht voreilig abzureißen,
sondern die Entwicklung am Markt zu beobachten. Beigeordneter
Löb hat als positives Signal aufgenommen, dass ein Großteil der Gebäude erhalten
werden soll, andererseits individuelle Bebauung jedoch auch ermöglicht werden
soll. Einzelne Gebäude bieten sich für bestimmte Nutzungen auch an. Eine Kita-
oder auch Schulnachnutzung hält er bei bestimmten Gebäuden für denkbar. Die
Anlegung bzw. den Erhalt einer zentralen Achse hält er nicht für zwingend
erforderlich. Er merkt an,
dass die fußläufigen Verbindungen in die Naherholungsgebiete aus seiner Sicht
gradliniger angelegt werden müssten. Auskunft
möchte er darüber, ob die vorgestellten verkehrlichen Belastungen das Maximum
des Machbaren darstellen, oder verkehrlich eine dichtete Bebauung noch
verträglich wäre. Herr Knoche -
Ingenieurgemeinschaft Schubert – erläutert, dass die Obergrenze der
verträglichen verkehrlichen Belastung definiert und dargestellt wurde. Auch die
erforderlichen Maßnah men wurdenaufgezeigt. Geringe prozentuale Abweichungen
von den berechneten Werten wären nicht gravierend. Die sich entwickelnden
Verkehre im Gebiet selbst sind jedoch variabel zu betrachten. Nicht zu
verkennen ist in diesem Zusammenhang, dass die Machbarkeit einer direkten
Anbindung an die Ostumgehung noch der Abstimmung mit dem Straßenbauamt bedarf. Gewarnt werden
muss jedoch davor, Veränderungen in der Planung dergestalt vorzunehmen, die
noch weitere Verkehre erzeugen. Bürgermeisterin
Schellmann sieht keine
Probleme darin, dass die alten vorhanden Gestaltungsprinzipien aufgenommen
werden. Auch die Anlegung einer von Ost nach West verlaufenden Magistrale als
städtebauliche Dominante und Durchbrechung der baulichen Ordnung hält sie für
sinnvoll, zumal die landschaftlichen Vorgaben dies geradezu erfordern. Einer
individuellen Bebauung stehen auch gerade Straßenzüge nicht entgegen. Probleme
werden bei der individuellen Bebauung dadurch entstehen, weil Bauherren
diesbezüglich ein anderes Verständnis davon haben, was individuell im
Eigentlichen bedeutet. Wichtig ist, dass sich schlechte Beispiele nicht
wiederholen. Verhindert werden muss, dass Strukturen sich so auflösen, dass
keine Ruhe mehr in dem Gebiet ist. Sie möchte wissen, ob
Mehrgeschosswohnungsbau nicht Richtung Osten verlagert werden kann. Das Gebiet
der StOV bereitet ihr Sorge. Der Abriss der Gebäude dürfte sehr aufwändig sein.
Eine schnelle Bebauung in diesem Bereich wäre wünschenswert. Oberbürgermeister
Mädge führt aus, dass die Gebäude der StOV sehr standsicher sind. Ggf. würde
eine Nachnutzung als Archive denkbar. Das Bundesvermögensamt prüft derzeit Nachnutzungsmöglichkeiten.
Dies kann aber nur unter Beachtung von wirtschaftlichen Aspekten erfolgen.
Abgewartet werden sollte zunächst der Ausgang des Schallgutachtens. Denkbar
ist, dass die Lärmgrenzwerte trotz der Riegelfunktionen der 3 stehen bleibenden
Feldscheunen nicht eingehalten werden können. Die Entwicklung des StOV-Geländes
wird noch mit den Partnern Land Niedersachsen und Bundesvermögensamt zu
diskutieren sein. Es ist davon auszugehen, dass das noch geraume Zeit in
Anspruch nehmen wird. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – ergänzt, dass Bund und Land die Grundzüge
der Planung kennen und diese für gut befunden haben. Sowohl Mengen als auch
Intensität der Bebauung haben Zustimmung gefunden. Wenn auch Detaillösungen
noch zu finden sein werden, so ist dies doch eine wichtige Zwischenstation. Bürgermeisterin
Schellmann interessiert,
ob in der angedachten Stelle eine Schule überhaupt möglich wäre und ob die
vorgesehene Magistrale sich für die Versorgung des Geländes eignet. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erklärt, dass an der aufgezeigten Stelle
eigentlich keine Schule vorgesehen sei, wenngleich sich dort die Platzierung
zentraler Einheiten anbietet. In der Phase des Rahmenplans beinhaltet die
Planung in dieser Hinsicht noch keine konkreten Aussagen. Oberbürgermeister
Mädge stellt klar, dass Kita und Schule auch Verkehr bedeutet und dies bedacht
werden muss. Wenn ruhiges Wohnen im Vordergrund stehen soll, dann muss eine
Schule auch von der Erreichbarkeit her anders platziert werden. Die
Überlegungen sind diesbezüglich jedoch fließend zu behandeln. Auch
Seniorenwohnen in neuen Formen müsste verkehrsarm dargestellt werden. Bürgermeisterin
Schellmann interessiert,
ob genügend Parkraum, erforderlichenfalls auch dezentral, dargestellt wird. Herr von
Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – führt aus, dass beispielsweise für
Reihenhäuser 2 Stellplätze pro WE vorgesehen werden. Ratsfrau Leeck regt an, dass
Thema Autofreies Wohnen für dieses Gebiet wieder mit aufzugreifen. Auch ist sie
der Ansicht, dass über die Parksituation insgesamt in diesem Gebiet noch vertieft
beraten werden müsste. Versucht werden sollte, die Parkplätze weitestgehend aus
dem Wohngebiet herauszuhalten und zentral anzuordnen. Sie regt an,
dass den Fraktionen Planmaterial für die interne Beratung zur Verfügung
gestellt wird. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass nach der heutigen Sitzung Informationsmaterial in Form
einer Präsentationsmappe zusammengestellt und den Fraktionen zur Verfügung
gestellt wird. Für die fraktionsinternen Beratungen stehen Mitarbeiter der
Planung für Erläuterungen zur Verfügung. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Dörbaum dankt Architekten und Fachplanern für die Vorstellung des Entwurfs des
Rahmenplans und verabschiedet diese. Da aus dem Beratungsverlauf erkennbar
wurde, dass noch erheblicher Beratungsbedarf besteht, schlägt er in Abstimmung
mit OB Mädge vor, dass zum Rahmenplan noch eine 2. Lesung im Februar 2004
stattfinden soll. Bis dahin besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, den
Rahmenplan intern zu beraten. Parallel soll der Rahmenplan im Januar 2004 in
einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit und in einer weiteren Veranstaltung
interessierten Investoren vorgestellt werden. Dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung soll demzufolge zunächst nur in den Punkten 1
und 2 gefolgt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung in den Punkten 1 + 2
folgenden einstimmigen Beschluss. Punkt 3 wird wie vorgeschlagen aus der
Beschlussfassung zunächst ausgeklammert. |
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