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Auszug - Vorstellung "Rahmenplan Schlieffenkaserne"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Projektarbeitsgruppe Schlieffen-Park Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2003    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0846/03 Vorstellung "Rahmenplan Schlieffenkaserne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Luschnat, WolfgangAktenzeichen:71 lu-rö
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Rahmenplan

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass die “Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne” unbeeinflusst termingerecht den Entwurf eines Rahmenplans erarbeitet hat, der in der heutigen Sitzung vorgestellt wird, so dass der Planungsprozess heute fortgesetzt werden kann. Die Rahmenbedingungen liegen vor. Teilbereiche des Kasernengeländes werden für einen Zeitraum von ca. 10 – 12 Jahren zur Absicherung von Castor-Transporten noch vom BGS beansprucht. Gleichwohl soll die Rahmenplanung das gesamte Kasernenareal überziehen.

Zu beachten ist, dass, wenn auch einzelne Details erkennbar sind, es sich um einen Rahmenplan und nicht um einen B-Plan handelt. Dies bittet er, bei der Diskussion zu bedenken. Die Architekten der Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne werden den Rahmenplan vorstellen. Zum Verkehrsgutachten wird heute gesondert vorgetragen. Das Lärmgutachten ist beauftragt, jedoch nicht abschließend fertiggestellt. Die Verwaltung wird ergänzende Anmerkungen vortragen. Bedacht werden muss, dass die Interessen zweier Zielgruppen zu beachten sein werden. Einerseits müssen die Interessen der Grundeigentümer Bund und Land bedacht werden, andererseits aber auch die der zukünftigen Erwerber bzw. Bauherren.

Wichtig ist, dass der Rahmen vorgegeben wird und Strukturen festgelegt werden. Jedoch müssen auch Menschen gefunden werden, die diese Vorstelllungen zu angemessenen Preisen umsetzen können, da man sonst aufgrund der Konkurrenzsituation zu den umliegenden Gemeinden Gefahr läuft, dass diese dorthin abwandern. Ziel ist es, bis Mitte des Jahres 2005 Planreife für ein Teilgebiet zu erlangen, damit es auch innerhalb des Stadtgebietes Alternativen bei den Baulandflächen gibt. Der bereits 1996 beschlossene Landschaftsplan beinhaltet bereits Vorgaben für diesen Bereich, die nahezu umgesetzt werden können. Über die konkrete Lage von Gemeinbedarfsflächen wird noch zu diskutieren sein.

Vorgesehen ist, den Entwurf des Rahmenplans im Januar 2004 in einer Bürgerversammlung und gleich anschließend interessierten Investoren vorzustellen. Im Anschluss daran soll dann eine 2. Lesung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stattfinden, damit dann im März 2003 eine entsprechende Beschlussfassung im VA/Rat erfolgen kann.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  erläutert anhand aushängender Pläne den Entwurf des Rahmenplans. Verdeutlicht wird, dass erlebbarer Raum Anziehungskraft auf die Menschen ausübt. Deshalb ist es wichtig, dass die Planung diesen Ansprüchen gerecht wird.

Eingegangen wird auf die sehr starke raumbindende Wirkung der vorhandenen Baukörper sowie auf den sehr guten Baumbestand, der zwischenzeitlich kartiert wurde. Die derzeit vorhandene bauliche Verriegelung zur Aue hin sollte geöffnet werden. Anhand von Dias werden Besonderheiten in der Topografie und der umgebenden Landschaft aufgezeigt.

Die vorhandenen Gebäude sind architektonisch von hoher Qualität.

Anhand des ausgestellten Modells des Kasernengeländes werden die durch den Baumbestand mitgeprägten grundsätzlichen Raumstrukturen aufgezeigt. Die sich darstellende Ost/West-Bewegung sollte erhalten werden. Parallel sollte eine Magistrale entwickelt werden, die eine alte, nicht mehr vorhandene Wegeverbindung wieder aufnimmt und mit einer großen Öffnung in die Aue hinein ausläuft, um dort ihre Fortsetzung in der vorhanden Allee zu finden. Weitere fußläufige Verbindungen werden aufgezeigt. Versucht werde damit, zwei in einem Spannungsverhältnis sich überlagernde Bewegungen mit der Auffächerung von Gewerbe und der Verbindung mit Einzelhausbebauung, Mehrfamilien- und Geschosswohnungsbau in einem Fluss hinaus in die freie Talaue zu entwickeln.

Bei der Entwicklung des Rahmenplans wurde versucht, die Planungen mit der vorhanden Baustruktur und dem Landschaftsbild in Einklang zu bringen. Dabei waren die räumlichen Strukturen und bestehende Verknüpfungen zu beachten.

Der Rahmenplan selbst kann aber nur den Rahmen vorgeben. Fragen zur konkreten Realisierung sind heute noch nicht beantwortbar.

Schade wäre es, wenn es unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten nicht gelänge, das Kasernengelände zu einem vorbildlichen Stadtteil zu entwickeln. Das Gelände ist so stadtnah gelegen und in die nähere Umgebung eingebunden, dass zu erwarten ist, dass auch Nicht-Lüneburger Interesse zeigen werden.

 

 

Bestandsplan, Grünordnung

 

Frau Leptien – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – geht ein auf die Ergebnisse der Untersuchung, der Bewertung und der Gestaltung. Erläutert wird der Bestandsplan. Der Untersuchungsraum ist größer gefasst als der Bestandsplan. Besonders eingegangen wird auf die topografischen Verhältnisse, da im Untersuchungsgebiet ein nicht immer erkennbarer Höhenunterschied von 20 m besteht. Erläutert wird die erdgeschichtliche Entwicklung der Modellierung der Landschaft. Ein Plankriterium war, das Tal wieder sichtbar zu machen. Die Bestrebungen, die Wasserhaltung der Oberflächenentwässerung auf dem Gelände vorzusehen, lässt sich realisieren, da Bodenuntersuchungen gezeigt haben, dass die Bodenverhältnisse sandig sind. Das Schutzgut Wasser ist deshalb kein problematisches Kriterium. Die vorhandene Vegetation und geschützte Biotope werden im Zuge der Bauleitplanung betrachtet. Eingehend auf die Aussagen des Landschaftsplans stellt sich die Situation so dar, dass der Stadtteil südlich der Bleckeder Landstraße derzeit eine Unterversorgung mit öffentlichem Grün aufweist.

Planungsziel ist, die Talaue wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Aufgezeigt werden hierzu die vorgesehenen Frei- und Erholungsräume. Auch derzeit noch versteckt liegende Landschaftsräume sollen erschlossen und erlebbar gemacht werden. Die derzeitigen Nutzungen und die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Flächen werden erläutert.

 

 

Verkehrsgutachten

 

Herr Knoche - Ingenieurgemeinschaft Schubert – geht ein auf die verkehrstechnische Untersuchung. Die Fragestellung war die, was zu tun ist, um die Verkehre abwickelbar darstellen zu können. Der Untersuchungsraum im nordöstlichen Stadtbereich wird aufgezeigt. Im Zuge der Untersuchungen wurden Verkehrszählungen durchgeführt. Festgestellt wurde hierbei auch, dass der Verkehr auf der Bleckeder Landstraße, sicherlich auch durch die Anbindung an die Ostumgehung bedingt, enorm angestiegen ist. Statt früher 6.000 Fahrzeugbewegungen wurden jetzt 11.000 Fahrzeugbewegungen gezählt. Die Zahl wäre sicherlich um nochmals 1.000 Fahrzeugbewegungen höher ausgefallen, wenn die Kaserne noch als solche im vollen Umfang genutzt werden würde. Auch die derzeitigen Verkehre auf dem Stadtring (41.000 Fahrten) werden dargestellt, da das Gebiet starke verkehrliche Beziehungen dorthin entwickeln wird.

Wichtige Eckpfeiler bei der Errechnung sind dabei die Erneuerung und Aufweitung der Reichenbachbrücke sowie die neue Brückenverbindung über die Spange Bockelmannstraße/Am Alten Eisenwerk.

Zuzüglich der Sonderstrukturen lässt sich die Obergrenze der zusätzlichen verkehrlichen Belastbarkeit auf 1.000 Wohneinheiten (WE) im Gebiet definieren. Daraus resultiert ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 5.000 Fahrten in 1 Richtung oder 10.000 in beide Richtungen.

Gegenübergestellt werden die Ergebnisse der durchgeführten Simulationen. Die drei Anbindungsbereiche des Gebietes an das Hauptverkehrsnetz mit den zu erwartenden Verkehrsströmen werden dargestellt. Dabei wird auf die Zunahme der einzelnen Straßen eingegangen. Deutlich gemacht wird aber auch, dass es sich nicht generell um neue Verkehre handelt, sondern sich ein Großteil der Verkehre auch nur verlagert. 40 % der Verkehre laufen Richtung Osten, 30 % Richtung Innenstadt, der Rest verteilt sich.

Das vorhandene Straßensystem kann diese Verkehre aufnehmen, auch wenn an einzelnen Stellen ein Ausbau schrittweise erforderlich sein wird. Die Zufahrt Meisterweg gestaltet sich problemlos. Die Hauptzufahrt über den Knoten Bleckeder Landstraße bedarf der Signalisierung bzw. einer Kreisellösung. Bei diesen Überlegungen handelt es sich im derzeitigen Stadium zunächst um Gedankenspiele. Regelungen werden jedoch schon bei einer Teilbebauung, die sich nach den Planungsvorstellungen in etwa 2 – 3 Jahren abzeichnen wird, erforderlich.

Im östlichen Bereich bietet sich an, das Gewerbegebiet mit einer direkten Zufahrt an die Ostumgehung anzubinden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verkehre mit den aufgezeigten Obergrenzen abwickelbar sein werden. Für den Stadtring besteht ein Simulationsmodell. Wenn 2.000 – 3.000 Fahrten hinzu kämen, wird es im Einmündungsbereich Schießgraben-/Lünertorstraße zu Problemen kommen. Eine Straßenaufweitung durch Veränderung der Spuren wird im vorhandene Straßenraum ebenso durchführbar sein, wie die Änderung der Signalschaltung.

Definiert sind die Obergrenzen für den Verkehr. Aus den Berechnungen ergibt sich, dass das Schlieffen-Kasernengebiet nicht überladen werden sollte mit zusätzlichen Verkehr erzeugender Wohnbebauung oder mit starke Verkehre auslösenden Gewerbebetrieben. ÖPNV-Führungen innerhalb des Geländes werden möglich sein. Viele Möglichkeiten des Fahrradfahrens sollten bei der Planung berücksichtigt werden, damit dadurch Autoverkehre in die naheliegende Innenstadt reduziert werden können.

 

 

Anmerkungen der Verwaltung

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt anhand aushängender Pläne die Verfügbarkeit der einzelnen Flächen des Schlieffen-Kasernengeländes auf. Verdeutlicht wird, dass das Behördenzentrum bereits nach § 34 BBauG bebaut ist und demzufolge die Aufstellung eines B-Plans nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr vorgesehen ist. Das im Plan als Fläche III dargestellte Areal wird für die Unterbringung des BGS für die nächsten 10 – 15 Jahre benötigt und steht demzufolge nicht zur Verfügung. Die Aufgabe von Teilflächen davon wird nicht in Richtung Osten, sondern Richtung Mitte zur Kantine hin erfolgen, da diese das Kernstück der Nutzung darstellt. Auch wenn die Verfügbarkeit dieser Flächen in den nächsten Jahren nicht gegeben sein wird, so soll sie doch, wie in Ansätzen auch bereits ausgeführt, mit überplant werden.

Aufgezeigt werden nochmals die Flächen, die vom Hauptzollamt in Anspruch genommen werden sollen. Derzeit verfügbar ist nur die bereits aus dem Bundeswehrbestand entlassenen Fläche der StOV. Die Entlassung weiterer Flächen ist für das Jahr 2004 vorgesehen.

Zur verkehrlichen Belastbarkeit erinnert er daran, dass eine tiefergehende Planung seinerzeit mit der Begründung zurückgestellt wurde, dass zunächst die Aussagen des Verkehrsgutachtens abgewartet werden sollten. Die Ergebnisse liegen nunmehr mit der Empfehlung vor, dass zusätzliche Verkehre von bis zu 1.000 WE, was ca. 2.500 Einwohner entspricht, abgewickelt werden können. Die Wohnbebauung wird sich in Ein- und Mehrfamilienhausbau gliedern.

Für die Fläche III ist es derzeit nicht sinnvoll, darauf einen B-Plan zu legen, da diese Flächen ohnehin erst in ca. 10 Jahren zur Verfügung stehen werden.

 

Fachbereichsleiter Eberhard zeigt die stadträumliche Lage des Geländes auf. Es wird extrem kurze Wegeverbindungen in die Innenstadt geben und auch die bestehenden Nahversorgungszentren sind fußläufig gut erreichbar. Eine relative Nähe in der Schulversorgung ist geben. Entwicklungsmöglichkeiten sowohl für Kita als auch für Schulen sind vorhanden. Dass gilt auch für das fußläufig erreichbare Gymnasium Johanneum. Der Bahnhof liegt ebenfalls fußläufig erreichbar.

Für die in absehbarer Zeit verfügbaren Flächen sollen Bebauungspläne entwickelt werden.

Ausgeklammert von einer Überplanung sind zunächst das Behördenzentrum sowie die sich östlich anschließenden vom BGS genutzten Flächen. Die für die Umsetzung des Hauptzollamtes vorgesehene Fläche wird aufgezeigt.

Relativ kurzfristig wird der zentrale Bereich unmittelbar nördlich angrenzend an die Mannschaftsgebäude zur Verfügung stehen. Der B-Plan I eröffnet in einem 1. Planabschnitt in einer Größe von 40 – 45 ha die Planung für ca. 400 WE im Einfamilien- und maximal 400 WE im Geschosswohnungsbau. Eine Verschiebung der Verhältnisse wird je nach Nachfrage möglich sein. Aus Schallschutzgründen ist in der Mitte der Fläche eine Trennlinie vorgesehen. Entwickelt werden sollen zunächst in einem 1. Schritt die schallmäßig weniger belasteten Flächen. In diesem befinden sich Flächen für werden ca. 120 – 150 WE für den Einfamilienhausbau zuzüglich weiterer Flächen für möglichen Geschosswohnungsbau. In einem 2. Schritt wird nach Lösung der Lärmfrage das restliche Gebiet mit ca. 200 – 250 WE im individuellen Wohnungsbau (Einfamilien-, Garten-, Ketten- bzw. Reihenhäuser etc. ) beplant. Daraus resultiert, dass in den nächsten 5 – 6 Jahren in diesem Bereich Flächen für ca. 800 WE entwickelt werden. Im Zeitraum danach können auf den noch nicht verfügbaren Flächen weitere ca. 200 WE entstehen.

Der B-Plan II beinhaltet die Flächen der StOV. Über den Erhalt oder den Abriss der Gebäude wird eine Entscheidung noch zu treffen sein.

 

Ratsherr Kroll hat in Erinnerung gebracht, dass ursprünglich einmal von bis  zu 8.500 Einwohnern in diesem Gebiet die Rede war. Den heutigen Ausführungen hat er entnommen, dass nunmehr von maximal 2.500 Einwohnern ausgegangen wird. Er möchte in diesem Zusammenhang wissen, woraus sich eine solch große Abweichung gegenüber den ursprünglichen Angaben ableiten lässt.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  entgegnet, dass von 8.500 Einwohnern nicht die Rede war. Ausgangswerte für Überlegungen waren 3.500 – 4.000 Einwohner, wobei von einer durchschnittlichen Belegung pro WE von 3,5 Personen statt, wie jetzt in die Planung eingerechnet, von 2,5 Personen/pro WE ausgegangen wird. Die Baudichte wurde im Wesentlichen nicht verändert.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass damalige Aussagen auch nur spekulativ sein konnten. Jetzige Aussagen können konkreter gefasst werden. Er verdeutlicht, dass man über städtebauliche Fragen im Vorfeld nicht spekulieren, sondern stattdessen über die von Städteplanern erstellten Grundzüge diskutieren sollte.

 

Bürgermeisterin Schellmann  fragt zum Verständnis nach, dass im B-Plan I ca. 400 WE, im B-Plan II ca. 400 WE und im B-Plan III ca. 200 WE geschaffen werden können.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  zeigt anhand des Rahmenplans auf, in welchen Bereichen welche Art von Wohnungsbau ermöglicht werden soll. Im B-Plan-Bereich III werden es nur ca. 200 WE sein, weil ein Großteil dieser Flächen für gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden soll.

 

Ratsfrau Lotze merkt an, dass die gezeigten Dias zwar Fantasien wecken, der Plan jedoch andere Aussagen beinhaltet. Im Pestel-Gutachten wird von individuellen Wohnformen gesprochen. Das ist sicherlich mehr als nur der Bau von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Die angedeutete Planung lässt vermuten, dass eine gradlinige Straßenplanung vorgesehen ist.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  erläutert, dass die formalen Aspekte eigentlich noch nicht im Zuge der Rahmenplanerstellung abzuarbeiten sind. Gleichwohl ist es so, dass eine geometrische Ordnung vorgegeben ist, die sich jedoch von Quartier zu Quartier unterschiedlich darstellen wird. Eine solche Mischung ist auch erforderlich, um dem Ganzen Stabilität zu verleihen. Gradlinigkeit ist ein Grundschema von Ordnung. Dies hat nichts mit dem derzeitigen Kasernencharakter gemein. Das vorhandene Straßennetz verleiht dem Gebiet Ordnung, die nicht zerstört werden sollte. Ordnung selbst steht nicht im Gegensatz zu Individualität und verhindert diese auch nicht. Unbestritten ist, dass neben den räumlichen und plastischen auch noch andere Gesichtspunkte in der weitergehenden Planung zu berücksichtigen sein werden.

 

Ratsfrau Lotze spricht sich nicht gegen eine gewisse Ordnung aus. Gleichwohl legt sie aber Wert darauf, dass eine gewisse Individualität eingefordert werden sollte.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  erklärt, dass auch architektonische Qualität gefordert sei. Diesbezüglich wird an die zukünftigen Bauherren zu appellieren sein.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass die Inhalte der einzelnen Baufelder erst zu einem späteren Zeitpunkt zu definieren sein werden. Das erste Baufeld ist so groß bemessen, dass dadurch auch Möglichkeiten für Individualität geschaffen werden. Gewisse Vorgaben bezüglich der Bebauung werden definiert. Die Diskussion hierüber wird spannend in der Entwicklung und Abwägung werden. Er mahnt jedoch davor, die Hürden zu hoch zu legen, da aus der Erfahrung heraus Bauherren finanziell nur zu einem bestimmten Grade belastbar seien. Bei zu hohen Grundstückspreisen und Anforderungsprofilen besteht die latente Gefahr, dass sich Bauwillige in die Randgemeinden umorientieren.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  spricht sich dafür aus, dass das Gebiet mit Augenmaß entwickelt werden sollte. Wie bereits schon einmal vorgetragen, richtet sich sein Augenmerk auch auf die Ostumgehung, die derzeit zu sehr als Trennlinie ausgebildet sei. Für wichtig hält er es, dass das Waldgebiet jenseits der Ostumgehung durch die Schaffung einer Querung mit in die Naherholung einbezogen wird.

Wert legt er darauf und möchte klar gestellt haben, dass die dargestellten Grünzonen beidseitig der Verbindungsstraße Henningstraße/Meisterweg von jeglicher Bebauung freigehalten werden.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass bereits der aus dem Jahre 1996 stammende Landschaftsplan diese Flächen als Grünzone ausweist. Bei der weitergehenden Planung wird man sich strikt an dieses Gebot halten.

 

Frau Leptien – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne – erklärt, dass die Schaffung einer Wegeverbindung zu dem jenseits der Ostumgehung liegenden Waldgebiet durchaus denkbar sei. Ein vorhandener Durchgang könnte dafür genutzt werden. Die Wegeverbindung wird durch die Verkehre auf der angrenzenden Ostumgehung jedoch sehr lärmbelastet sein.

 

Beigeordneter Körner bittet die Möglichkeit zu prüfen, die beiden vorhandene Sportplätze zu erhalten und wieder einer Nutzung zuzuführen. Ggf. sollten diese Flächen um Freizeitsportflächen erweitert werden Auch die beiden Turnhallen sollten erhalten und als solche weiterhin genutzt werden.

Er weist darauf hin, dass das Gesamtareal für Katastrophenfälle über eine ausreichende Anzahl von Zufahrtsmöglichkeiten verfügen sollte.

Gewerbe und Wohnen hält er nur für realisierbar, wenn die Begrifflichkeit Gewerbe genauer definiert werden würde. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass Gewerbe sich auf Dauer dort etablieren kann.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt hierzu, dass die fußläufig erreichbaren Grundschulen in der Lage sein werden, die zusätzlichen Schüler/Innen aufzunehmen. Entscheidend ist, dass Gemeinbedarfsflächen zunächst gesichert und vorgehalten werden. Diese Flächen können dann bei Nichtbedarf stückweise zurückgegeben werden. Dieses wird jedoch erst Thema im B-Plan-Bereich II sein. Ein flexibles Reagieren seitens der Stadt wird dadurch sichergestellt.

In das Gebiet werden 4 Zufahrten hineingeführt. Wie in anderen Wohnquartieren auch, wird es eine Vielzahl von zusätzlichen Wegeverbindungen geben, die im Bedarfsfall durch Umlegung von Sperrpfosten für die Befahrung mit Rettungsfahrzeugen genutzt werden können.

Die vorhandenen Sporthallen werden in ihrem Bestand gesichert. In deren Umfeld werden auch die Gemeinbedarfsflächen gesichert und gestaltet.

Den seit Jahren vernachlässigten Sportplatz 1 wird man keiner sportlichen Nutzung mehr zuführen können, da der Aufwand zu groß wäre. Der Sportplatz 2 würde wegen der heranrückenden Bebauung Probleme hinsichtlich des Lärms bereiten. In Abwägung mit dem Landschaftsplan ist deshalb vorgesehen, Überlegungen in die Bauleitplanung einzubringen, Sportflächen für den Freizeitbereich an anderer Stelle in diesem Bereich vorzusehen. In diese Überlegungen wird der Sportbeirat eingebunden. Wichtig ist, dass eine bereits im Landschaftsplan 1996 festgestellte Unterversorgung im sportlichen Bereich in diesem Gebiet ausgeglichen wird.

Die für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen haben eine Größe von ca. 25.000 m². Denkbar wäre eine kleinteilige Aufteilung ähnlich wie im Lünepark. Dies wird jedoch noch mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (WiFÖ) abzustimmen sein, da zunächst hierfür der Bedarf ermittelt werden müsste. Die Ansiedelung großflächigen Einzelhandels ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.

 

Dipl.-Ing. Dützmann – Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg – ergänzt, dass Erschließung ein entscheidendes Kriterium für gewerbliche Ansiedelungen sei. Die Erschließung mit einer vorgesehenen direkten Anbindung an die Ostumgehung ist so gut, dass sich diese Flächen gut vermarkten lassen werden.

 

Oberbürgermeister Mädge warnt davor, in dieses Gebiet ein Nahversorgungszentrum mit 5.000 m² VK hinzusetzen, da dadurch andere vorhandene Strukturen kaputt gemacht werden könnten. Die Thematik Nahversorgung wird zu gegebener Zeit noch zu diskutieren sein, z. B. die Frage, wie viel zusätzliche Nahversorgung, neben der bereits im Umfeld in befriedigendem Maße vorhandenen, dieses Gebiet noch benötigt.

 

Ratsfrau Leeck dankt Verwaltung und Architekten für die bisher erbrachten guten Arbeiten und das Vorhaben, die Vorstellungen schon im Januar 2004 in einer Bürgerversammlung darzulegen und ein Investorengespräch zu führen.

Auch sie hält die Fläche für hochgradig attraktiv, zumal es sich um eine der schönsten Kasernenanlagen handelt. Sie ist davon überzeugt, dass es gemeinsam gelingen wird, eine attraktive Planung zu erstellen, um einen lebendigen Stadtteil zu schaffen. Für erfreulich hält sie, dass offensichtlich vorgesehen sei, die großen alten Kasernengebäude zu erhalten, nachdem dies anfänglich nicht so aussah.

Die Anlegung bzw. Erhaltung der Achsen hält sie für gut, wenngleich es zu begrüßen wäre, die Achsen breiter und damit auch grüner zu gestalten. Damit könnte auch das bestehende Defizit an Grünflächen in diesem Bereich tlw. kompensiert werden.

Aus den Ausführungen und den Darstellung im Plan entnimmt sie, dass ein Augenmerk auf den individuellen Wohnungsbau gelegt wird. Sie vertritt die Ansicht, dass dieser Punkt breiter diskutiert werden sollte. Für denkbar hält sie, dass stattdessen 3-geschossige Stadthäuser gebaut werden sollten. Dies wird den Flächenverbrauch für die Wohnbebauung reduzieren.

Verträgliches Gewerbe in das Gebiet einzubeziehen hält sie für gut. In Anlehnung an die Durchmischung in dem Gebiet zwischen Dahlenburger- und Bleckeder Landstraße könne sie sich gut vorstellen, nicht störendes Gewerbe nicht nur auf die ausgewiesenen Flächen zu begrenzen, sondern auch ein Hineingehen von Gewerbe in die Wohnbauflächen offen zu lassen. Eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe trägt zur Lebensqualität eines Gebietes bei.

Von der Verwaltung möchte sie wissen, ob bereits feststeht, welche Gebäude konkret abgerissen werden sollen und inwieweit die Möglichkeit besteht, die vorhandene Eichenallee zu erhalten. Das Pestel-Gutachten wurde bereits in der Projektarbeitsgruppe vorgestellt. Für sie stellt sich die Frage, ob dieses Gutachten auch noch wie angekündigt der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wird.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass die Inhalte des Pestel-Instituts insoweit veröffentlicht werden, als dass diese in den beginnenden Diskussionsprozess eingebracht werden. Aussagen aus dem Pestel-Gutachten sind bezüglich der möglichen Bebauung bereits in die Planungen eingeflossen.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  zeigt die notwendigen Abrisse von Gebäuden auf. Dazu zählen u. a. die zur Ostumgehung hin stehenden Hallen, für die keine Anschlussverwendung möglich sein wird. Die zunächst angedachte Umwandlung der langen Reihe von Pferdeställen in Reihenhäuser erwies sich bei genauerer Betrachtung als nicht realisierbar. Für erhaltenswert wird hingegen auf dem Gelände der StOV die Reihe der zur Bahnlinie hin ausgerichteten Lagerschuppen gesehen, da sie einen guten Lärmschutz bieten. Die großen Gebäude auf dem Kasernengelände im Dienstleistungszentrum tragen mit ihrer Größe zum Erhalt der Raumbildung bei. Dies unterstellt jedoch, dass das Konzept der großen Raumbildung als richtig erachtet wird. Sporthallen und Mensagebäude sollen auch erhalten bleiben.

Bezogen auf die Lärmeinwirkungen wird es für sinnvoll erachtet, die Flächen entlang der Bleckeder Landstraße gewerblich zu nutzen. Die vorhandene Raumbildung sollte nur ungern aufgegeben werden.

Der Verlauf einer alten Baumallee in den Freiflächen im Norden wird aufgezeigt. Soweit die angesprochene Baumallee in der Örtlichkeit noch vorhanden ist, soll diese erhalten werden. Am Kasernenzaun endet diese Allee. Eine Neuaufnahme und Verlängerung ist nicht angedacht.

 

Ratsherr Burgdorff  hält den erkennbaren Gestaltungswillen für gut. Der Begriff Ordnung ist nach seiner Ansicht auch nicht als Knebelung der Planung zu verstehen. Vorhandene Ordnungskriterien sollten deshalb aufgenommen und festgesetzt werden. Möglichkeiten für eine individuelle Gestaltung werden trotzdem noch gegeben sein. Die Ansiedelung zum Tal hin hält er für sinnvoll. Den Erhalt der großen Gebäude hält er nicht für zwingend, wenn es beispielsweise entlang der Bleckeder Landstraße aus Lärmschutzgründen jedoch auch sinnvoll sein könnte.

Geschosswohnungsbau bzw. der Umbau der vorhandenen Blöcke rechnet sich derzeit nicht. Gleichwohl hält er es für angebracht, die vorhandenen Gebäude nicht voreilig abzureißen, sondern die Entwicklung am Markt zu beobachten.

 

Beigeordneter Löb hat als positives Signal aufgenommen, dass ein Großteil der Gebäude erhalten werden soll, andererseits individuelle Bebauung jedoch auch ermöglicht werden soll. Einzelne Gebäude bieten sich für bestimmte Nutzungen auch an. Eine Kita- oder auch Schulnachnutzung hält er bei bestimmten Gebäuden für denkbar. Die Anlegung bzw. den Erhalt einer zentralen Achse hält er nicht für zwingend erforderlich.

Er merkt an, dass die fußläufigen Verbindungen in die Naherholungsgebiete aus seiner Sicht gradliniger angelegt werden müssten.

Auskunft möchte er darüber, ob die vorgestellten verkehrlichen Belastungen das Maximum des Machbaren darstellen, oder verkehrlich eine dichtete Bebauung noch verträglich wäre.

 

Herr Knoche - Ingenieurgemeinschaft Schubert – erläutert, dass die Obergrenze der verträglichen verkehrlichen Belastung definiert und dargestellt wurde. Auch die erforderlichen Maßnah men wurdenaufgezeigt. Geringe prozentuale Abweichungen von den berechneten Werten wären nicht gravierend. Die sich entwickelnden Verkehre im Gebiet selbst sind jedoch variabel zu betrachten. Nicht zu verkennen ist in diesem Zusammenhang, dass die Machbarkeit einer direkten Anbindung an die Ostumgehung noch der Abstimmung mit dem Straßenbauamt bedarf.

Gewarnt werden muss jedoch davor, Veränderungen in der Planung dergestalt vorzunehmen, die noch weitere Verkehre erzeugen.

 

Bürgermeisterin Schellmann  sieht keine Probleme darin, dass die alten vorhanden Gestaltungsprinzipien aufgenommen werden. Auch die Anlegung einer von Ost nach West verlaufenden Magistrale als städtebauliche Dominante und Durchbrechung der baulichen Ordnung hält sie für sinnvoll, zumal die landschaftlichen Vorgaben dies geradezu erfordern. Einer individuellen Bebauung stehen auch gerade Straßenzüge nicht entgegen. Probleme werden bei der individuellen Bebauung dadurch entstehen, weil Bauherren diesbezüglich ein anderes Verständnis davon haben, was individuell im Eigentlichen bedeutet. Wichtig ist, dass sich schlechte Beispiele nicht wiederholen. Verhindert werden muss, dass Strukturen sich so auflösen, dass keine Ruhe mehr in dem Gebiet ist. Sie möchte wissen, ob Mehrgeschosswohnungsbau nicht Richtung Osten verlagert werden kann. Das Gebiet der StOV bereitet ihr Sorge. Der Abriss der Gebäude dürfte sehr aufwändig sein. Eine schnelle Bebauung in diesem Bereich wäre wünschenswert.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Gebäude der StOV sehr standsicher sind. Ggf. würde eine Nachnutzung als Archive denkbar. Das Bundesvermögensamt prüft derzeit Nachnutzungsmöglichkeiten. Dies kann aber nur unter Beachtung von wirtschaftlichen Aspekten erfolgen. Abgewartet werden sollte zunächst der Ausgang des Schallgutachtens. Denkbar ist, dass die Lärmgrenzwerte trotz der Riegelfunktionen der 3 stehen bleibenden Feldscheunen nicht eingehalten werden können. Die Entwicklung des StOV-Geländes wird noch mit den Partnern Land Niedersachsen und Bundesvermögensamt zu diskutieren sein. Es ist davon auszugehen, dass das noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  ergänzt, dass Bund und Land die Grundzüge der Planung kennen und diese für gut befunden haben. Sowohl Mengen als auch Intensität der Bebauung haben Zustimmung gefunden. Wenn auch Detaillösungen noch zu finden sein werden, so ist dies doch eine wichtige Zwischenstation.

 

Bürgermeisterin Schellmann  interessiert, ob in der angedachten Stelle eine Schule überhaupt möglich wäre und ob die vorgesehene Magistrale sich für die Versorgung des Geländes eignet.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  erklärt, dass an der aufgezeigten Stelle eigentlich keine Schule vorgesehen sei, wenngleich sich dort die Platzierung zentraler Einheiten anbietet. In der Phase des Rahmenplans beinhaltet die Planung in dieser Hinsicht noch keine konkreten Aussagen.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass Kita und Schule auch Verkehr bedeutet und dies bedacht werden muss. Wenn ruhiges Wohnen im Vordergrund stehen soll, dann muss eine Schule auch von der Erreichbarkeit her anders platziert werden. Die Überlegungen sind diesbezüglich jedoch fließend zu behandeln. Auch Seniorenwohnen in neuen Formen müsste verkehrsarm dargestellt werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann  interessiert, ob genügend Parkraum, erforderlichenfalls auch dezentral, dargestellt wird.

 

Herr von Mansberg – Arbeitsgemeinschaft Schlieffen-Kaserne –  führt aus, dass beispielsweise für Reihenhäuser 2 Stellplätze pro WE vorgesehen werden.

 

Ratsfrau Leeck regt an, dass Thema Autofreies Wohnen für dieses Gebiet wieder mit aufzugreifen. Auch ist sie der Ansicht, dass über die Parksituation insgesamt in diesem Gebiet noch vertieft beraten werden müsste. Versucht werden sollte, die Parkplätze weitestgehend aus dem Wohngebiet herauszuhalten und zentral anzuordnen.

Sie regt an, dass den Fraktionen Planmaterial für die interne Beratung zur Verfügung gestellt wird.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass nach der heutigen Sitzung Informationsmaterial in Form einer Präsentationsmappe zusammengestellt und den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Für die fraktionsinternen Beratungen stehen Mitarbeiter der Planung für Erläuterungen zur Verfügung.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Dörbaum dankt Architekten und Fachplanern für die Vorstellung des Entwurfs des Rahmenplans und verabschiedet diese. Da aus dem Beratungsverlauf erkennbar wurde, dass noch erheblicher Beratungsbedarf besteht, schlägt er in Abstimmung mit OB Mädge vor, dass zum Rahmenplan noch eine 2. Lesung im Februar 2004 stattfinden soll. Bis dahin besteht für die Fraktionen die Möglichkeit, den Rahmenplan intern zu beraten. Parallel soll der Rahmenplan im Januar 2004 in einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit und in einer weiteren Veranstaltung interessierten Investoren vorgestellt werden.

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll demzufolge zunächst nur in den Punkten 1 und 2 gefolgt werden.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung in den Punkten 1 + 2 folgenden einstimmigen Beschluss.

Punkt 3 wird wie vorgeschlagen aus der Beschlussfassung zunächst ausgeklammert.