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Beratungsinhalt:
Frau Hesebeck, Leiterin des Fachbereiches 7, Straßen- und Ingenieurbau, Grünplanung, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Ist-Situation auf verschiedenen Grabfeldern des Waldfriedhofes vor. Neben der allgemeinen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung gelte auf dem Waldfriedhof zusätzlich eine Grabfeldrichtlinie, die bestimmte Formen der Grabgestaltung verbietet. Auf dem Friedhof seien in den letzten Jahren immer mehr Lücken entstanden, für die es keine Nachfragen mehr gebe. Die Arbeitsgruppe zur Attraktivitätssteigerung Lüneburger Friedhöfe habe daher vorgeschlagen, die Grabfeldrichtlinie auszusetzen. Diesem Vorschlag wolle man mit einer Testphase nachkommen. Ziel sei es, Bürokratien abzubauen und gemeinsam mit dem neuen Friedhofsmanager, der am 01.01.2019 seinen Dienst aufnehmen werde, einen attraktiv gestalteten Lückenschluss zu erreichen. Dabei wolle man sich auf den Kernbereich des Friedhofes konzentrieren, um künftig die Randbereiche zu Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen umgestalten zu können. Weitere Veränderungen auch auf anderen Friedhöfen habe man bereits mit gutem Zuspruch vorgenommen.
Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man den Entwicklungen in der Gesellschaft Rechnung tragen wolle. Nach 12 Monaten sollten die Erfahrungen vorgestellt und über Anpassungen gesprochen werden. Man müsse entscheiden, ob man Veränderungen zulassen wolle. Dabei müsse man abwägen, ob man eine langsames Leerlaufen des Friedhofes oder ein geordnetes Füllen von Leerstellen, auch in anderer Gestaltung wolle.
Die Positionen zum Vorschlag der Verwaltung sowie einem Kompromissvorschlag, die Öffnung nur auf bestimmte Grabfelder zu beziehen, werden ausgetauscht. Dabei wird auf den Erhalt des Waldcharakters, die vereinfachte Pflege, die Wünsche der Gesellschaft, die notwendige Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten und den Einfluss der Friedhofsverwaltung eingegangen. Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten fasst mit zwei Gegenstimmen von Ratsfrau Bendorf und Ratsherrn Minks sowie einer Enthaltung durch Beigeordnete Lotze folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grabfeldrichtlinie der Hansestadt Lüneburg vom 21.04.1983 beginnend ab 01.01.2019 für 18 Monate auszusetzen. Die Auswirkungen auf die Grabmalgestaltung sind zu beobachten. Nach Ablauf von 12 Monaten mit Stichtag 31.12.2019 werden die gewonnenen Erkenntnisse zusammengestellt und dem Ausschuss vorgestellt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:6 Nein-Stimmen:2 Enthaltungen:1
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