Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Sauer, Geschäftsführer der PKL, stellt anhand der beigefügten Präsentation die Struktur und zergliederte Unterbringung von Stationen auf dem Gelände der PKL vor. Er weist darauf hin, dass der geplante Anbau bereits im Sozialministerium und bei der Oberfinanzdirektion vorgestellt wurde. Die Finanzierungswünsche seien als berechtigt anerkannt worden. Die Förderzusage solle im Frühjahr 2019 eingeworben werden. Voraussetzung sei ein Architektenwettbewerb gewesen, der mit der Beauftragung des Büros Tönies + Schröter + Jansen (TSJ) aus Lübeck abgeschlossen wurde.
Stadtbaurätin Gundermann stellt die Lage des geplanten Vorhabens vor. Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen insbesondere ein gutes städtebauliches Einfügen, die Nachbarverträglichkeit, der Baumerhalt und die Stellplatzsituation geregelt werden. Der Wettbewerbsentwurf der TSJ werde hierzu weiterentwickelt und Teil der Planung. Der Kalkbruchsee sei von der Planung nicht betroffen. Der Klimagutachter werde im Planverfahren beteiligt. Ausgleich und Grünachsen würden berücksichtigt. Zunächst solle nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, Gutachten hren kämen später.
Herr Soltau, Büro TSJ Lübeck, stellt das Vorhaben hinsichtlich Lage, Geschossigkeit und Nutzung sowie der Planung zugrundeliegenden Überlegungen vor. Er weist darauf hin, dass Details erst in etwa einem halben Jahr zur Verfügung stünden.
Die Fragen der Ausschussmitglieder zum Klima, der Nutzung des Neubaus, der Unterbringung von Parkplätzen, dem Erhalt des Baumbestandes, der Gestaltung und des Gebäudestils werden beantwortet. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für den Bereich zwischen der Straße Am Wienebütteler Weg im Osten, dem Bebauungsplan Nr. 82/2 „Volgershall-Ost“ im Süden, dem Bebauungsplan Nr. 82/1 „Volgershall-West“ samt Kalkbruchsee im Westen und dem denkmalgeschützten Landschaftspark im Norden, wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 178 bekommt die Bezeichnung „Erweiterung psychiatrisches Klinikum“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel der Planung ist es, die Erweiterung und Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Erwachsene planungsrechtlich abzusichern.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||