Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Herr Soldan bittet a) um Beschluss des vorgelegten Änderungsantrags von CDU und FDP (als Anlage beigefügt), der ein verkürztes Anschreiben und den Verzicht auf den erläuternden Anhang vorsieht. Ihm ist wichtig keine pro/contra Diskussion um Inklusion zu führen.
b) auch die Einwohnerfrage noch zu behandeln, ob auch die Eltern von 5.Klässlern noch befragt werden sollten, da diese ja die Möglichkeit hätten, Ihr Kind in der 5. Klasse der Förderschule wiederholen zu lassen.
Zunächst wird über (a) den Änderungsantrag gesprochen.
Herr Nowack spricht sich für das vorgelegte Anschreiben der Verwaltung und den erläuternden Anhang aus, da den Eltern eine Entscheidung erst dann möglich sei, wenn alle Fakten bekannt sind. Ohne die rechtlichen und inhaltlichen Hinweise könnte leicht ein falscher Eindruck bei den Eltern entstehen.
Herr Löb unterstützt den Änderungsantrag, da er davon ausgeht, dass die Eltern bereits eine Idee von Inklusion haben, da sie diese ja schon aus der Grundschule heraus kennen.
Herr Amri spricht sich gegen den Änderungsantrag aus, da er hier keine Gefahr einer pro/contra-Diskussion erkennen kann. Vielmehr wird neutral auf die verschiedenen Aspekte hingewiesen. Auch gerade die rechtliche Diskussion, die im Elternanschreiben benannt ist, ist von Interesse und sicherlich nicht allen bewusst.
Auch Frau Schult spricht sich für eine ausführliche Information der Eltern aus, da diese bisher in der Grundschule keine Wahl zu Inklusion/Förderschule hatten, jetzt aber vor eine solche gestellt werden.
Herr Volmer spricht sich für den Änderungsantrag aus, da er die Genüberstellung in den Erläuterungen für falsch hält.
Auf die Bemerkung von Herrn Löb, ob nicht mit der Abfrage noch gewartet werden sollte, da bei einigen Kindern noch gar nicht der Förderbedarf festgestellt werden konnte, macht Frau Steinrücke deutlich, dass das Verfahren zur Weiterführung der Förderschule eigentlich gar keine Elternbefragung vorsieht. Vielmehr ist diese Befragung von der Politik gewünscht worden und wenn diese nun erst später durchgeführt werden soll, wird das umgesetzt, würde aber eine weitere zeitliche Verzögerung bedeuten.
Der Schulgrundsatzausschuss wird noch darüber beraten, ob auch die Landkreiskinder berücksichtigt werden sollen. Das Ziel ist es neutral, aber umfassend zu informieren – dass dem Anschreiben Hintergrundinformationen beigefügt werden, war so im Vorwege besprochen. Wenn das jetzt nicht mehr gewünscht ist, wäre ein Kompromiss den Anhang mit den Erläuterungen herauszunehmen, aber die rechtlichen Hinweise im Anschreiben zu belassen.
Herr Amri findet die erläuternden Hinweise zwar gut, könnte diesem Kompromiss aber zustimmen. Auch Herr Soldan spricht sich für diesen Kompromiss aus, so dass es zur Abstimmung kommen kann (siehe Beschluss)
Im Anschluss wird besprochen, dass die Befragung nach dem Schulgrundsatzausschuss mit einer 14 tägigen Rückgabefrist über die Lehrer*Innen durchgeführt werden soll.
Herr Soldan erinnert an den noch offenen Punkt zur Befragung der Eltern der 5.Klässler.
Frau Steinrücke erläutert, dass dies keinen Einfluss auf die Entscheidung der Landesschulbehörde hätte, die die Weiterführung der Förderschule nur an den Zahlen der neuen 5.Klässler festmacht. Die Rückstellung bzw. Wiederholung einer Klasse ist eine Einzelfallentscheidung zum Ende des Schuljahres, die keine Auswirkung auf die jetzt zu entscheidende Einführung einer neuen Förderschule haben kann.
Beschluss: Es wird einstimmig beschlossen, den Fragebogen mit dem vorgelegten Anschreiben zu versenden. Der Hinweis im Anschreiben auf den Anhang und der erläuternde Anhang selbst, werden nicht versandt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||