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Beratungsinhalt: Ratsfrau LEECK begründet den
Antrag. Die Erklärung des Gebietes der Schlieffen-Kaserne zum städtebaulichen
Entwicklungsgebiet hätte den Vorteil, dass die Gesamtentwicklung und der
Wohnpreis kontrolliert werden könne. In privatrechtlichen Verträgen mit den
Käufern würden die zu realisierenden Bauprojekte definiert und damit die
Umsetzung der Ziele sichergestellt. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen
könnten mit der Abschöpfung der Gewinne Infrastrukturmaßnahmen im sozialen und
kulturellen Bereich finanziert werden. Vorteil der Einrichtung eines
Sanierungsgebietes wäre, dass 2/3 der Kosten vom Bund und
vom Land Niedersachsen getragen würden. Das letzte Drittel müsste die Stadt
allerdings selbst finanzieren. Die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten
müssten gegeneinander abgewogen werden. Ratsfrau
LOTZE-RAUCKES wendet ein, die laut Baugesetzbuch vorgegebenen
Voraussetzungen für die Einrichtung eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes
seien in Lüneburg nicht gegeben, da erstens kein erhöhter Bedarf an Wohn- und
Arbeitsstätten vorliege, der nicht anderweitig gedeckt werden könnte, zweitens
die Eigentümer des Grundstückes sich nicht weigerten, es zu veräußern und
drittens keine Dringlichkeit bestehe. Ab 2003 gebe es im übrigen ein
Konversionsprogramm des Landes Niedersachsen, aus dem entsprechende
Fördermittel beantragt werden könnten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen solle in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen werden. Beigeordneter
ALTHUSMANN weist darauf hin, dass zur Einwerbung von
Städtebauförderungsmitteln keine Einrichtung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme notwendig sei. Aus den Fördermitteln zum
Konversionsprogramm erwarte er nicht besonders viel, da die 15 Millionen Euro
auf eine Vielzahl von Maßnahmen verteilt werden müssten. An den Bund appelliere
er eindringlich zu überdenken, ob das Konzept, den Marktpreis bei diesen
Objekten erzielen zu wollen, schlüssig sei. In Niedersachsen sei bisher nicht
eine dieser Liegenschaften verkauft worden. Ratsherr
REINECKE macht deutlich, dass Fördermittel aus Steuergeldern finanziert werden.
Wenn das Grundstück frei auf dem Markt veräußert werden könne, könnten somit
Steuergelder gespart werden. Der freie Markt werde die Sache regeln und auch
ungewöhnlichere Modelle seien durchsetzbar, wenn dafür Interessenten gefunden
werden könnten, die sie für wirtschaftlich vertretbar hielten und entsprechend
bauen wollten. Stadtbaurätin
GUNDERMANN erläutert die Begriffe. Eine Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme diene zur völligen Neuordnung eines Gebietes. Die Stadt
müsse in dem Fall das Areal erwerben, um es neu aufzuteilen und zu veräußern.
Ein Zwischenerwerb wäre in diesem Fall unsinnig, da es nur einen Eigentümer
gebe und die Stadt die Planungshoheit innehabe. Städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen seien zudem sehr kompliziert und langwierig in der
Abwicklung und erforderten erhebliche Betreuungsaufwendungen. Sanierungsgebiete
seien ebenfalls sehr aufwändig in der Vorbereitung und die Bewilligungsquote
beim Land Niedersachsen liege bei 1:4. Es gebe kein Beispiel in Niedersachsen,
wo Kasernenflächen als Sanierungsgebiet anerkannt worden wären. Beschluss: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD / F.D.P.
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei
Stimmenthaltung eines Mitglieds der CDU-Fraktion: Der Antrag
wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
verwiesen, da die Verwirklichung des Antrags eine sachliche und fachliche
Überprüfung und die Bereitstellung von Mitteln erfordert. (06) |
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