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Auszug - Gebiet der Schlieffenkaserne zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme/ Entwicklungsgebiet oder zum Städtebaulichen Sanierungsgebiet erklären - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 12.02.02 (Eingang am 13.02.02) und Änderungsantrag vom 18.04.02 (Eingang am 18.04.02)  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 02.08.2002    
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0075/02 Gebiet der Schlieffenkaserne zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme/ Entwicklungsgebiet oder zum Städtebaulichen Sanierungsgebiet erklären - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 12.02.02 (Eingang am 13.02.02) und Änderungsantrag vom 18.04.02 (Eingang am 18.04.02)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau LEECK begründet den Antrag. Die Erklärung des Gebietes der Schlieffen-Kaserne zum städtebaulichen Entwicklungsgebiet hätte den Vorteil, dass die Gesamtentwicklung und der Wohnpreis kontrolliert werden könne. In privatrechtlichen Verträgen mit den Käufern würden die zu realisierenden Bauprojekte definiert und damit die Umsetzung der Ziele sichergestellt. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen könnten mit der Abschöpfung der Gewinne Infrastrukturmaßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich finanziert werden. Vorteil der Einrichtung eines Sanierungsgebietes wäre, dass 2/3 der Kosten vom Bund und vom Land Niedersachsen getragen würden. Das letzte Drittel müsste die Stadt allerdings selbst finanzieren. Die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten müssten gegeneinander abgewogen werden.

 

Ratsfrau LOTZE-RAUCKES wendet ein, die laut Baugesetzbuch vorgegebenen Voraussetzungen für die Einrichtung eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes seien in Lüneburg nicht gegeben, da erstens kein erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten vorliege, der nicht anderweitig gedeckt werden könnte, zweitens die Eigentümer des Grundstückes sich nicht weigerten, es zu veräußern und drittens keine Dringlichkeit bestehe. Ab 2003 gebe es im übrigen ein Konversionsprogramm des Landes Niedersachsen, aus dem entsprechende Fördermittel beantragt werden könnten. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen solle in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen werden.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN weist darauf hin, dass zur Einwerbung von Städtebauförderungsmitteln keine Einrichtung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme notwendig sei. Aus den Fördermitteln zum Konversionsprogramm erwarte er nicht besonders viel, da die 15 Millionen Euro auf eine Vielzahl von Maßnahmen verteilt werden müssten. An den Bund appelliere er eindringlich zu überdenken, ob das Konzept, den Marktpreis bei diesen Objekten erzielen zu wollen, schlüssig sei. In Niedersachsen sei bisher nicht eine dieser Liegenschaften verkauft worden.

 

Ratsherr REINECKE macht deutlich, dass Fördermittel aus Steuergeldern finanziert werden. Wenn das Grundstück frei auf dem Markt veräußert werden könne, könnten somit Steuergelder gespart werden. Der freie Markt werde die Sache regeln und auch ungewöhnlichere Modelle seien durchsetzbar, wenn dafür Interessenten gefunden werden könnten, die sie für wirtschaftlich vertretbar hielten und entsprechend bauen wollten.

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert die Begriffe. Eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme diene zur völligen Neuordnung eines Gebietes. Die Stadt müsse in dem Fall das Areal erwerben, um es neu aufzuteilen und zu veräußern. Ein Zwischenerwerb wäre in diesem Fall unsinnig, da es nur einen Eigentümer gebe und die Stadt die Planungshoheit innehabe. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen seien zudem sehr kompliziert und langwierig in der Abwicklung und erforderten erhebliche Betreuungsaufwendungen. Sanierungsgebiete seien ebenfalls sehr aufwändig in der Vorbereitung und die Bewilligungsquote beim Land Niedersachsen liege bei 1:4. Es gebe kein Beispiel in Niedersachsen, wo Kasernenflächen als Sanierungsgebiet anerkannt worden wären.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD / F.D.P. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der CDU-Fraktion:

 

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung verwiesen, da die Verwirklichung des Antrags eine sachliche und fachliche Überprüfung und die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

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