Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Fachbereichsleiterin Böhme erläutert anhand einer Präsentation (siehe Anlage), nach welchen planungsrechtlichen Grundlagen im Gebiet des Ortsteiles Odeme Bebauung erfolgen kann. Die Erläuterungen seien sehr allgemein gehalten, da alle privaten Bauvorhaben dem Datenschutz unterliegen würden.
Es wurde auf einem Luftbild gezeigt, in welchen Bereichen Bebauungspläne existieren und in welchen Bereichen eine neue Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt werden müsse.
Der mögliche Inhalt von Bebauungsplänen wurde aufgezeigt und welche Bebauungen daraus abgeleitet werden können. Anschließend wurden die Möglichkeiten einer Bebauung nach 34 BauGB erklärt. Auf Fragen nach privaten oder konkreten Bauvorhaben könne aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geantwortet werden.
Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.
Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt Kenntnis. ALLRIS Dokumente
Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||