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Auszug - Haushalt 2018 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine  

 
 
Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2018    
Zeit: 16:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Geschwister-Scholl-Haus
Ort: Carl-von-Ossietzky-Str. 9, 21335 Lüneburg
VO/7861/18 Haushalt 2018 -Maßnahmen zur Förderung des Sports- "Zuschüsse an Sportvereine"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Fuhrmann
Federführend:DEZERNAT V Bearbeiter/-in: Fuhrmann, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Im Ergebnishaushalt 2018 stehen Mittel für „Maßnahmen zur Förderung des Sports“ in Höhe

von 30.000,00 € zur Verfügung. Der Verwaltung liegen 10 Anträge in Gesamthöhe von 59.818,00 € vor. Vor Prüfung der Mittelverwendung liegt hier eine Unterdeckung in Höhe von 29.818,00 € vor. Die Stadträtin Steinrücke erläutert, dass es noch keine klaren Förderrichtlinien gibt und daher eine förderfähige Verteilung abgewägt werden muss.

 

Nach kurzer Diskussion, ob nach dem Vorschlag der Verwaltung verfahren werden soll, stellt

Herr Morgenstern einen Änderungsantrag, dass über die Verteilung der Zuschüsse nicht im

Gesamtpaket, sondern einzeln abgestimmt werden soll. Dieser Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

Zahlungen über 32.100,00 € sollen nach dem Vorschlag der Verwaltung dann in den Haushalt 2019 als 2. Rate verschoben werden.

Sollten im Haushaltsjahr 2018 noch Restmittel im Teilhaushalt 53000 zur Verfügung stehen, so wird geprüft, ob die r 2019 geplante 2. Rate für den Lüneburger Kanu Klub und die 2. Rate für den TUS Erbstorf in Gesamthöhe von 9.700,00 € doch im laufenden Haushaltjahr 2018 gezahlt werden können.

 

 

 


Beschluss:

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, dass dem Vorschlag der Verwaltung gemäß Anlage 1 in der Form nicht zugestimmt wird und die Vergabe der Mittel per Einzelabstimmung erfolgt.

 

Der Sportausschuss beschließt wie folgt:

 

  1. Dem Lüneburger Kanu-Club werden mit 1 Enthaltung 11.250,00 € als Zuschuss für einen Bootsunterstand gewährt. Der Zuschuss soll in Raten ausgezahlt werden.

1. Rate 8.250,00 € im Haushalt 2018; 2. Rate 3.000,00 € im Haushalt 2019

Abstimmungsergebnis: 5 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung

 

  1. Dem RuF Lüneburg wird mit 1 Enthaltung der Zuschuss nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja / 5 Nein/ 1 Enthaltung

 

  1. Dem Ochtmisser Sportverein mit 1 Enthaltung 2.400,00 € für die Erneuerung der Drainage des Trainingsplatz C gewährt.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung

 

  1. Dem FC Dynamo wird der Zuschuss nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis: 3 Ja / 3 Nein / 0 Enthaltungen

 

  1. Dem VfL Lüneburg werden einstimmig 8.812,00 € für die Reparatur des Unterdaches am Tauchsportzentrum gewährt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

 

  1. Dem SV Eintracht Lüneburg wird mit 1 Enthaltung der Zuschuss nicht gewährt.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

 

  1. Dem LSV wird mit 3 Enthaltungen der Zuschuss nicht gewährt

Abstimmungsergebnis: 0 Ja / 3 Nein / 3 Enthaltungen

  1. Dem 1. PSC werden mit 1 Enthaltung 800,00 € für den Neubezug von Billard- und Snookertischen als Zuschuss gewährt.

Abstimmungsergebnis: 4 Ja / 1 Nein / 1 Enthaltung

 

  1. Dem TUS Erbstorf werden einstimmig 13.625,00 € als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss soll in Raten ausgezahlt werden.

1. Rate 7.000,00 € im Haushalt 2018; 2. Rate 6.700,00 € im Haushalt 2019

Abstimmungsergebnis: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

 

  1. Dem LSK Hansa werden 4.540,00 € für die Sportplatzpflege in der Goseburg als Zuschuss gewährt.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen

 

Der Zuschuss des Lüneburger Kanu-Club in Höhe von 11.250,00 € wird in 2 Raten ausgezahlt. Die 1. Rate in Höhe von 8.250,00 € erfolgt im Haushalt 2018. Die 2. Rate in Höhe von 3.000,00 € erfolgt nach Genehmigung und Freigabe im Haushalt 2019.

Ebenso wird mit dem Zuschuss an den TuS Erbstorf in Höhe von 13.625,00 € verfahren. Die 1. Rate in Höhe von 7.000,00 € erfolgt im Haushalt 2018. Die 2. Rate in Höhe von 6.700,00 € erfolgt nach Genehmigung und Freigabe im Haushalt 2019.

 

Die Zuschusshöhe für das Haushaltsjahr 2018 beläuft sich somit auf eine Gesamthöhe von 31.800,00 € und für das Haushaltsjahr 2019 auf 9.700,00 €.