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Auszug - Antrag "Fortführung der Förderschulen" der Fraktionen CDU und FDP vom 12.04.2018, eingegangen am 13.04.2018  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 07.06.2018    
Zeit: 16:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Igelschule (GS Hagen)
Ort: Dahlenburger Landstr. 151, 21337 Lüneburg
VO/7849/18 Antrag "Fortführung der Förderschulen" der Fraktionen CDU und FDP vom 12.04.2018, eingegangen am 13.04.2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Thomas Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Wiebe, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Eingangs präzisiert Herr Soldan den Inhalt des Antrages, indem er die Wichtigkeit des Erhalts von Förderschulen unterstreicht. Nicht alle Kinder kämen in Regelschulen zurecht und bedürften kleinerer Lerngruppen, die eine Förderschule bieten könne. Aus seiner Sicht sollte die Wahlmöglichkeit unbedingt für die betroffenen Eltern erhalten bleiben.

Herr Neumann unterstützt ebenfalls den Antrag und weist darauf hin, dass in Regelschulen zur Zeit nur 2 Förderstunden zur Verfügung stehen und die Lehrkräfte oft überfordert sind.

 

Anschließend übergibt Frau Jamme an Herrn Kamp von der Landesschulbehörde, der einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen gibt. Er führt aus, dass es die inklusive Schule per Gesetz seit 2012 in Niedersachsen gibt und erklärt kurz, welche Förderbedarfe es gibt um deutlich zu machen, dass nur die Förderschule Lernen auslaufen solle.

Einige Landkreise in Niedersachsen haben bereits keine solche Förderschule mehr.

r die Genehmigung der Fortführung einer Förderschulklasse JG 5 fordert der Gesetzgeber eine Mindestanzahl von 13 Schülerinnen und Schülern ( SuS ), die laut den Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren keinesfalls erreicht werden. Für dieses Ergebnis wurden ca. 20% der Schülerinnen und Schülern der 4. Klassen mit Förderbedarf Lernen zugrunde gelegt. Bei z Zt. 23 Kindern mit diesem Förderbedarf  würde sich nur ein Übergang von max. 5 Schülerinnen und Schülern auf die Förderschule ergeben.

 

Hier schaltet sich Herr Soldan ein und bezweifelt die Forderung von 13 SuS als Klassenstärke und weist darüber hinaus auf § 4 Abs. 1 Verordnung für die Schulorganisation ( SchOrgVO ) hin. Hier heißt es bei Punkt 9 dass eine Förderschule, die nicht einzügig geführt werden kann, im Sek I Bereich trotzdem fortgeführt werden darf, wenn

-          1. die Schule mit einer anderen Schule des Sek I-Bereiches organisatorisch zusammengefasst wird ( § 106 Abs. 6 satz 1 Nr. 2 NSchG ),

-          2. eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbart wird ( § 25 Abs. 1 und 2 NSchG ) oder

-          3. durch die Fortführung ein vorhandener Gebäudebestand sinnvoll genutzt werden kann.

Er hält eine abschließende rechtliche Prüfung für notwendig.

 

Herr Neumann fragt, ob hier eine rechtliche Prüfung bereits erfolgt ist und wie eine Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten aussehen soll.

 

Herr Kamp antwortet dazu, dass früher mit einer Zuweisung zu einer Schule durch die LSchB gearbeitet wurde aber heute der Elternwunsch zählt.

 

Herr Löb gibt zu bedenken, dass eine Oberschule zur Förderschule würde, wenn dort alle Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen aufgenommen werden würden. Eine Klasse 5 könnte auch mit SuS aus dem Landkreis gefüllt werden, da der Landkreis selbst keine Förderschule vorhalten will.

 

Herr Soldan fragt Herrn Kamp, ob es rein formal möglich wäre, noch für das kommende Schuljahr eine neue 5. Klasse Förderschule einzurichten.

 

Herr Kamp antwortet, die Möglichkeit würde formal bestehen, jedoch wäre eine praktische Umsetzung nicht möglich, da z.B. keine Lehrkräfte zur Verfügung stünden.

 

Herr Amri bezeichnet den Antrag als sinnlos, da man die knappen Ressourcen besser in die bereits laufenden Inklusion und zur Verbesserung ihrer Qualität einbringen sollte.

 

Herr Nowak stimmt dem zu und weist darauf hin, dass eine erneute rechtliche Prüfung doch nicht notwendig wäre, da Herr Kamp hier schon Auskunft erteilt hätte.

 

Frau Christmann unterstreicht in ihrer Position als Rektorin einer Förderschule ihren positiven Eindruck vom Voranschreiten der Inklusion in der Hansestadt. Auch aus ihrer Erfahrung heraus wird eine Klassenstärke von 13 SuS wohl nicht erreicht. Eine Unterstützung würde im vollen Umfang auch durch vorhandene Angebote wie das RZI erreicht.

 

Herr Löb unterstützt ebenfalls die Inklusion, gibt aber zu bedenken, dass das kein Weg auf die Schnelle sein kann. Gerade ältere Lehrrinnen seien mit den Anforderungen oft überfordert.

 

Frau Schult stellt fest,  die Inklusion in der Hansestadt laufe gut und stärke die sozialen Kompetenzen auf allen Seiten.

 

Frau Christmann äert Kritik an dem vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren der Aufnahmequote für zieldifferent zu beschulende SuS an der Integrierten Gesamtschule und auch, dass eine Aufnahme an Gymnasien zu selten stattfindet.

 

Anschließend spricht Herr Wegener als Schulleiter der Oberschule Am Wasserturm darüber, wie dort die Inklusion bereits seit 5 Jahren erfolgreich umgesetzt wird. Nach seiner Erfahrung und aus Nachfragen im Rahmen einer Evaluation wählen viele Eltern ganz bewusst das Schulmodel mit Inklusion. Wichtig bei der Umsetzung ist, dass sich die Schulen stärker eigene Gedanken zum Thema machen und ein differenziertes Konzept erarbeiten, in dem keiner alleine gelassen wird.

Herr Wegener lädt dazu ein, die Schule zu besuchen und sich ein Bild zu machen.

 

Dazu stellt Herr Soldan die Frage, ob denn die Oberschule am Wasserturm in der Lage wäre, alle abgehenden SuS in diesem Jahr auch aufzunehmen.

 

Herr Wegener bejaht das. Es würden sich zwar räumliche und personelle Engpässe ergeben. Aber die könnten auch gelöst werden, wenn der Wille dazu da ist.

 

Frau Pfeffer, Rektorin der Schule an der Schaperdrift/ Förderschule Lernen wendet ein, es würde mit der Inklusion nicht immer so reibungslos funktionieren, wie von den Vorrednern dargestellt. Ihre Klassen der Förderschule seien gefüllt mit SuS, die auf Regelschulen gescheitert wären. Sie hätte auch bereits 12 Anfragen für einen 5. Jahrgang gehabt, von denen ein Großteil allerdings nicht den rderbedarf L hatte, wie Herr Kamp ergänzt.

Auch würde laut Frau Pfeffer das aus Förderschulen frei werdende Personal kaum ausreichen, um den Bedarf zu decken, der bei der Inklusion entstünde.

 

Frau Steinrücke bedankt sich für die Beiträge.

 

Abschließend beantragt Herr Soldan, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, eine Elternbefragung zum Thema durchzuführen, um eine gesicherte Bedarfsplanung erstellen zu können.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Elternbefragung zur Bedarfsermittlung für eine Förderschule L durchzuführen.

Mit dem Landkreis Lüneburg werden Gespräche, mit dem Ziel der Weiterführung einer Förderschule L auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg, geführt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:5 (CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, AfD,Elternvertretung)

Nein-Stimmen:3 (2x SPD, Die Linke)

  Enthaltungen:2 (Schüler- und Lehrervertreter)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation TOP 7 (714 KB)