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Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY erläutert seinen Änderungsantrag. Er wolle das Recht des Rates, welches dieser aus § 138 Abs. 3 NKomVG erhalte, einfordern und geltendes Recht wiederherstellen. Danach entscheide der Rat über die Entsendung des Vertreters. Da die Mehrheit der GmbH aus niedersächsischen Kommunen bestehe, müsse dies auch deren Wunsch sein, weshalb er auch dort mit einer Zustimmung zu seinem Antrag rechne.
Oberbürgermeister MÄDGE verweist auf die Ausführungen von Herrn Sorger im Wirtschaftsausschuss im September 2017 und das Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht, welche dieses Vorgehen bereits vor vielen Jahren nicht beanstandet habe.
Beigeordneter BLANCK schlägt vor, zur Lösung des Problems den Namen von Frau Lukoschek in den Änderungsantrag von Herrn Pauly einzusetzen und dabei den darüber stehenden Zusatz "vorbehaltlich einer entsprechenden Änderung" zu streichen. Der erste Teil des Antrags sei ja zulässig, weshalb er vorschlage, diesen Antrag zu beschließen, damit dadurch auch eine endgültige Klärung der Rechtslage erfolgen könne.
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich bei nur 12 Ja-Stimmen der Fraktion Die LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis von der Entsendung der Ersten Stadträtin Gabriele Lukoschek in den Aufsichtsrat der Wachstumsinitiative Süderelbe AG.
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