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Beratungsinhalt:
Ratsherr AMRI erläutert seinen Einspruch. Darin fordere er die Streichung zweier Personen von der Vorschlagsliste, da diese einen rechtsradikalen Hintergrund hätten. Da bei Gericht das Gebot der Unparteilichkeit bestehe und der Rat eine politische Verantwortung habe, könne der Liste, wie sie aktuell zur Abstimmung stehe, nicht zugestimmt werden.
Ratsvorsitzender VON NORDHEIM verweist auf die Regelungen des § 38 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG).
Beigeordneter BLANCK verweist auf § 36 GVG. Danach sei über die Aufnahme in die Liste abzustimmen, was impliziere, dass der Rat die Möglichkeit habe Personen von der Liste zu streichen. Er bittet Stadtrat MOßMANN um Aufklärung. Dieser bedankt sich zunächst bei Herrn Amri für den Einspruch, da dieser einen formalen Fehler bei der Prüfung aufgedeckt habe, welcher der Verwaltung entgangen sei. Eine der zwei Personen sei daher schon formell nicht als Schöffe benennbar. Bezüglich Herrn Blancks Frage erklärt er, dass hinsichtlich des formellen Fehlers ein Hinweis von der Verwaltung an das Amtsgericht erfolgen werde. Bezüglich des Einspruches von Herrn Amri erfolge die rechtliche Prüfung nach Rücksprache mit dem Amtsgericht durch dieses.
Beigeordneter LÖB unterstützt Herrn Amris Forderung. Er könne dem Gericht nicht die alleinige Prüfung überlassen, da er als Politiker im Rat ansonsten erst einmal zustimmen würde, Personen mit vermeintlich rechter Gesinnung als Schöffen vorzuschlagen.
Oberbürgermeister MÄDGE ermahnt den Rat sich an Recht und Gesetz zu halten und fasst noch einmal das Verfahren zusammen. Sollten eine oder mehrere Personen von der Liste gestrichen werden, müsse dazu ein Antrag gestellt werden, über den dann abgestimmt werde.
Sowohl Ratsherr VON MANSBERG als auch Beigeordneter MENCKE appellieren an den Rat, nicht vorschnell ein Urteil über die Gesinnung von Menschen zu treffen, die man nicht kenne. Dies solle dem Amtsgericht als rechtlich legitimierter Prüfinstanz überlassen und nicht auf Grundlage eines Einspruches von Herrn Amri durch den Rat vorweggenommen werden.
Ratsherr AMRI stellt den Antrag auf Streichung der zwei Personen (Nr. 51 und 98) von der Vorschlagsliste. Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei fünf Ja-Stimmen der Fraktion Die LINKE und des Beigeordneten Löb sowie fünf Enthaltungen der Ratsfrauen Neuhaus, Grunau und von Haaren, dem Ratsherren Gros und dem Beigeordneten Blanck, abgelehnt. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen der Fraktion Die LINKE und des Beigeordneten LÖB sowie fünf Enthaltungen der Ratsfrauen Neuhaus, Grunau und von Haaren, dem Ratsherren Gros und dem Beigeordneten Blanck, folgenden Beschluss:
Der in der Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 (Amtsperiode 2019 – 2023) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: mehrheitlich* (s. Anlage zur Protokollierung dieses TOP) Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 5
Ergänzende Erläuterungen der Verwaltung entnehmen Sie der Anlage zu diesem TOP.
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