Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr GABERLE betont, nicht die Verwaltung, sondern die systemischen Mängel angreifen zu wollen und fragt Frau Steinrücke, ob es in der Hansestadt eine Art Aufsicht gebe, die die Einhaltung der Vorgaben des Bundes überprüfe, und wenn ja, wie dies praktisch umgesetzt werden würde. Indem sich Flüchtlinge oft als Minderjährige ausgeben würden, würden sie den Staat nicht nur sehr viel mehr Geld kosten, sondern sie würden auch besonderen Schutz und besondere Rechte genießen. Sofern die Minderjährigkeit tatsächlich bestehe, sei dies auch richtig und wichtig. Für 1.000 € für einen medizinischen Test könne dies verlässlich überprüft werden, und würde zudem 50 % der Beteiligten an einem Erstgespräch einsparen und zahlreiche Dunkelfälle aufdecken. Er fordert daher die Einführung eines standardisierten medizinischen Tests zur Altersbestimmung von Flüchtlingen.
Stadträtin STEINRÜCKE widerspricht. Die von Herrn Gaberle beschriebenen Beteiligten eines Erstgespräches seien nicht nur für die Altersbestimmung, sondern auch für viele andere Themen des Erstgespräches wichtig. Mehrkosten entstehen daher nicht, zumal diese und weitere Kosten im Rahmen der Jugendhilfe anfallen und darauf ein gesetzlicher Anspruch bestehen würde. Die in der Stellungnahme der Verwaltung erwähnten 250 Fälle von jugendlichen Flüchtlingen hätten lediglich zwei Verdachtsfälle enthalten. Auch eine medizinische Altersfeststellung sei nicht 100 % zuverlässig. Zudem werde dabei eine Röntgenaufnahme des Betroffenen erstellt, welche nur bei gesundheitlichen Gründen zulässig sei.
Ratsherr SOLDAN erklärt, dass die von Herrn Gaberle genannten Kosten kein Entscheidungskriterium für die objektive Altersfeststellung sein dürften. Viel wichtiger sei die Zulässigkeit der Untersuchungen. Dazu zitiert er aus der Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Bundes. Eine Untersuchung sei bei Röntgenaufnahmen sowie auch bei Blutabnahmen danach nur bei gesundheitlichen Problemen möglich. Stattdessen solle man sich s.E. auf die bundesweit anerkannten Verfahren stützen (z.B. Dokumente, Gespräche, Sozialdienst, Schätzungen anhand physischer Erscheinung). Die FDP-Fraktion lehne daher den Antrag ab.
Ratsherr AMRI stimmt der Argumentation seiner Vorredner zu und kritisiert zudem die rassistische und massiv fremdenfeindliche Weltanschauung der AfD-Fraktion, welche mit ihrem Antrag in die Persönlichkeitsrechte der Flüchtlinge einzugreifen versucht. Dem müsse man fraktionsübergreifend entgegentreten. Er lehne es daher ab, über derartige Sachthemen mit der AfD-Fraktion zu diskutieren, da diese nur genutzt werden würden, um Aufmerksamkeit für Hass auf Minderheiten zu schaffen.
Ratsherr DR. BULLER erklärt, dass es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für eine DNA-Altersbestimmung gebe. Zudem lägen die Kosten für die Einführung standardisierter Tests im fünfstelligen Bereich. Als Letztes macht er darauf aufmerksam, dass bei einer solchen Sequenzierung das biologische und nicht das numerische Alter ermittelt werde. Beides sei nicht immer deckungsgleich. Hinsichtlich des Fehlens der rechtlichen Grundlage verweist Ratsherr GABERLE auf § 42 SGB XIII.
Beigeordneter MENCKE spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus, kritisiert allerdings die Diffamierungen des Ratsherrn Amri gegen die AfD-Fraktion.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei nur vier Ja-Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 37 Enthaltungen: 0 |
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