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Auf Nachfrage teilt Frau Willmanns mit, dass das Amtsgericht rund die Hälfte der benannten Personen in der Vorschlagsliste als Schöffen wählen würde. Ergebnis:
Die Ortsräte Oedeme und Ochtmissen wurden gem. § 94 Abs. 1 Nr. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angehört.
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