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Auszug - Modellprojekt Mieterstrom - Vortrag von Frau Schäfke (Geschäftsführerin LüWoBau)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.05.2018    
Zeit: 16:02 - 17:46 Anlass: Sitzung
Raum: Albert-Ransohoff-Saal, PKL, Haus 48, 1. Stock, Am Wienebütteler Weg 1
Ort: PKL, Am Wienebütteler Weg 1, Haus 48, 1. Stock
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Heiderose Schäfke, Geschäftsführerin der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau), trägt die dem Protokoll beigefügte Präsentation zum „Pilotprojekt Mieterstrom Auf der Höhe 52“ vor. Insbesondere die entstehenden Vertragsbeziehungen bei einem Mieterstrommodell werden erläutert.

 

Ratsherr Goralczyk fragt, ob der Mieterstromanbieter mit dem Reststromlieferanten den Vertrag für den Reststrom abschließt.

 

Frau Schäfke bestätigt dies.

 

Ratsfrau Dr. von Haaren fragt, wer der Mieterstromanbieter ist.

 

Frau Schäfke antwortet, dass dies die Avacon Natur GmbH ist, da diese bereits über ausreichend Erfahrungen auf dem Gebiet des Mieterstroms verfügt.

 

Beigeordnete Schellmann fragt, was geschieht, wenn die Anzahl der Nutzer bei einem Mietobjekt unter 50% liegt und ob eine ausreichende Sicherheit für den Brandfall gegeben ist.

 

Frau Schäfke antwortet, dass über einen längeren Zeitraum versucht wird eine höhere Nutzerzahl zu erreichen. Sollte dies nicht erreicht werden, kann der Anlagenbetreiber die Kooperation kündigen und die Anlage eventuell abbauen.

 

Herr Gründel, Avacon Natur GmbH, erläutert, dass es für den Brandfall einen Schalter in jedem Objekt gibt, um die Anlage abzustellen. Die Sicherheit ist also gewährleistet.

 

Beigeordneter Pauly fragt, ob es sich um eine oder drei getrennte Anlagen handelt und ob für die Einspeisung die übliche Vergütung gezahlt wird. Zudem fragt er, ob bei rund 22 kWp eine Befreiung der EEG-Umlage zum Tragen kommt.

 

Herr Gründel antwortet, dass es sich um drei voneinander getrennte Anlagen handelt und eine Befreiung von der EEG-Umlage aufgrund der Mieterstromförderung nicht erfolgen kann. Der Anbietervergleich im Bereich des Ökostroms bei einem Portal wie Verivox zeigt, dass der Preis der Avacon Natur GmbH 6 € brutto (Preisstand: 09.05.2018) unter den weiteren Anbietern liegt und diese damit den nstigsten Tarif anbietet.

 

Oberbürgermeister Mädge fragt, wie viel ein Mieter bei diesem Modell pro Jahr spart.

 

Herr Gründel sagt, dass es im Durchschnitt zu einer Ersparnis von rund 64 € im Jahr kommt.

 

Ratsherr Meyer lobt den Einsatz der LüWoBau und befürwortet das Projekt.

 

Ratsherr Goralczyk fragt, wie viel von dem erzeugten Strom direkt verbraucht wird und ob der eingespeiste Strom gespeichert wird.

 

Herr Gründel erläutert, dass es grundsätzlich möglich ist 100% des erzeugten Stroms direkt zu verbrauchen, es jedoch auf die tatsächlichen Nutzungszeiten und somit die Abnahme in den jeweiligen Zeiträumen ankommt. Der Strom, welcher nicht im Objekt verbraucht wird, wird eingespeist, da eine Speicherung zu teuer wäre.

 

Beigeordneter Pauly fragt, ob die PV-Anlagen in das Eigentum der LüWoBau übergehen.

 

Frau Schäfke antwortet, dass die PV-Anlagen im Eigentum der Avacon Natur GmbH verbleiben und die LüWoBau lediglich die Dachflächen verpachtet, da sonst unter anderem steuerrechtliche Probleme entstehen würden.

 

Ratsfrau Dr. von Haaren fragt, ob die Avacon Natur GmbH Mieterstromanbieter, Reststromlieferant und Netzbetreiber ist und was geschieht, wenn diese aussteigt. Zudem erfragt sie, wie die 50% Nutzeranteil zustande kommen.

 

Frau Schäfke erläutert anhand von Folie 4 der Präsentation, dass es dem Mieterstromanbieter obliegt den Vertrag mit einem Reststromlieferanten abzuschließen und sich mit dem Netzbetreiber auf ein Messkonzept zu einigen. Im Falle des Ausstiegs müssten die Mieter, welche bislang den Mieterstrom in Anspruch genommen haben, sich einen Stromanbieter auf dem freien Markt suchen, so wie es bei anderen Objekten üblich ist. Die 50% Nutzeranteil wurden im Kooperationsvertrag festgelegt, um das Projekt starten zu können, da die Avacon Natur GmbH mit nicht unerheblichen Investitionskosten in Vorleistung tritt. Diese konnten durch die frühen Kooperationsgespräche und die Nutzung des ohnehin vorhandenen Gerüstes und des Baukrans reduziert werden.

 

Oberbürgermeister Mädge sagt, dass es sich um ein komplexes Projekt handelt, bei dem entsprechendes Knowhow den Mieterstromanbieters vorhanden sein muss. Exemplarisch sind die Bereiche Buchführung, Vertragsgestaltung / Recht und Steuern zu nennen.

 

Ratsfrau Schmidt fragt, ob Ladestationen für E-Mobile vorgesehen sind und aus welchem Grund die Häuser der LüWoBau regulär eine Ost-West-Ausrichtung haben.

 

Frau Schäfke antwortet, dass es bisher nicht vorgesehen ist Ladestationen aufzustellen, die Leitung werde aber vorsorglich gelegt, um eventuell später nachzurüsten. Die Ausrichtung der Häuser ergibt sich durch die Lichtverhältnisse in den Wohnungen. Bei einer Ost-West-Ausrichtung erhöht sich die Wohnqualität in den Wohnungen deutlich, da Wohnungen mit reiner Nordausrichtung nicht so attraktiv sind. r die Gebäude Auf der Höhe 52 war aufgrund der städtebaulichen Gegebenheiten eine Nord-Süd-Ausrichtung notwendig, was für die PV-Anlagen optimal ist.

 

Oberbürgermeister Mädge sagt, dass es eine neue EU-Richtlinie gibt. Diese legt zum 1. Januar 2025 eine Mindestanzahl von Ladepunktenr E-Mobilitätr alle Geschäftsgebäude sowie neue und grundlegend sanierte Wohngebäude fest.

 

Um 17:09 Uhr verlässt Beigeordneter Pauly die Sitzung.


 


Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 Präsentation Mieterstrommodell 09.05.2018 (2581 KB)