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Auszug - Friedhofs- und Bestattungswesen - Gebührenbedarfsberechnung 2018 - Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 16
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.04.2018    
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7756/18 Friedhofs- und Bestattungswesen
- Gebührenbedarfsberechnung 2018
- Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Änderung der Entgelte für Leistungen der Friedhofsverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Knoop
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
Bearbeiter/-in: Knoop, Franziska  Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die Vorlage. Er erklärt, dass mit der Vorlage die konstruktiven Diskussionen der letzten Monate aufgenommen worden seien und bedankt sich für die Anregungen, die aus der Politik gekommen seien. Weiterhin entschuldigt er sich für die fehlende Einbeziehung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten in 2017.

Ein Friedhof werde immer ein Zuschussbetrieb sein. Die Frage sei nur in welchem Umfang.

Wie im Ausschuss vorgetragen, hoffe man, durch einen personellen Wechsel an der Spitze neue Ideen umsetzen zu können und dadurch keinen der Friedhöfe aufgeben zu müssen, sondern die einzelnen Friedhöfe jeweils zurückzuhren, um dann den Pflegeaufwand zu minimieren. Immense Kosteneinsparungen erwarte er dadurch jedoch nicht.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass seine Fraktion weiter gegen eine Erhöhung der Friedhofsgebühren sei, da die Wahl des Grabes nicht zu einer sozialen Frage werden dürfe. Vielmehr sollten Friedhöfe zu multifunktionalen Orten werden. Er sei dafür, den Anteil an Grünflächen, wie in Hannover geschehen, zu vergrößern, um eine Gebührenerhöhung zu verhindern und durch Steuermittel die offene Differenz zu kompensieren.

 

Ratsfrau VON HAAREN unterstützt die Idee und Argumentation von Herrn Pauly. Es sei positiv, dass viele Themen der Politik von der Verwaltung aufgegriffen worden seien. Jedoch sind viele Themen noch unberücksichtigt gelassen worden. Es würden Nutzungs- und Managementkonzepte sowie neue Ideen für Friedhofskonzepte fehlen. Zudem würden die aktuellen Richtlinien nicht mehr in die heutige Trauerkultur passen. Eine Erhöhung der Gebührennne daher nicht unterstützt werden. Die Vorlage sollte erst dann beschlossen werden, wenn neue Konzepte vorliegen.

 

Ratsherr SOLDAN kritisiert, dass eine Gebührenerhöhung nur einen kurzen finanziellen Effekt habe. Gleiches gelte für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Es seien vielmehr Strukturveränderungen ohne Tabus erforderlich. Kurzfristig seien dies die Erhöhung des öffentlichen Grünflächenanteils, welcher auf Kosten des Haushaltes gepflegt werde und nicht in die Gebührenrechnung mit eingehe.

Durch weitere Gebührenerhöhungen komme es stattdessen zu einer Verlagerung der Bestattungen in die umliegenden Gemeinden, was wiederum zu weniger Einnahmenhre, die höhere Defizite zur Folge haben und am Ende wieder eine Gebührenerhöhung nach sich ziehen. Dieser Teufelskreis müsse durchbrochen werden.

 

Ratsherr MINKS dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage. Er selbst sei kein Unterstützer von Gebührenerhöhungen, sehe aber nicht immer die Möglichkeit, dem zu entgehen, da sie manchmal durch sachliche und rechtliche Gründe notwendig werdenrden. In diesem Fall gehe aus der Gebührenbedarfsberechnung deutlich der Fehlbetrag von 100.000 € hervor, welcher, wenn nicht durch eine Gebührenerhöhung durch Steuererhöhungen o.ä., ausgeglichen werden müsse. Eine Erhöhung des Grünflächenanteiles, welcher aktuell bereits bei 25 % liege, würde lediglich dazu führen, dass mehr aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert werden müsse.

Er bittet daher um eine sachliche Betrachtung des Themas, bei der die Gebühren zwar bezahlbar bleiben müssten, der Haushalt gleichzeitig jedoch nicht vergessen werden dürfe.

Da eine Strukturveränderung für das Jahr 2019 bereits von der Verwaltung zugesagt worden sei und die SPD-Fraktion die Notwendigkeit einer Erhöhung erkenne, unterstütze sie die Vorlage.

 

Ratsherr GORALCZYK unterstützt die Aussage von Herrn Minks, dass man sich in diesem Fall einer Gebührenerhöhung nicht verschließen könne, da sie nicht zur Gewinnmaximierung, sondern zur Kostendeckung führe. Er befürworte die stattfindende Diskussion sowie den daraus resultierten Kompromissvorschlag der Verwaltung, der eine weitere Erhöhung in 2019 ausschließt und dafür eine Veränderung der Strukturen bis 2020 zusagt. Die CDU-Fraktion werde daher der Vorlage zustimmen.

 

Ratsherr GROS teilt Herrn Minks Aussage, dass eine Erhöhung des Grünflächenanteils keine Entlastung bringe, da die Kosten dabei nur auf Steuern umgelegt werden würden, nicht. Er fordere hier eine genauere Definition sowie Erläuterung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert an den Anspruch, den Lüneburg an die Friedhöfe sowie die Bestattungskultur stelle. Er appelliert außerdem an den Rat, dass dieser ihn bei der Suche nach einer Lösung für die Kostendifferenz unterstützen solle. Die vorgeschlagene Erhöhung des Grünfchenanteils sei für ihn jedoch der falsche Schritt, da dadurch kein Geld eingespart, sondern die Belastung lediglich verlagert werde.

Durch Stellenabbau könnten maximal 60.000 € bis 90.000 eingespart werden. Eine Erhöhung der Gebühren sei daher nötig.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 13 Gegenstimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion Die LINKE sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss:

 

1. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 inklusive der Gebühren- und Entgeltanpassung zum 01.05.2018 um rd. 68T  wird zugestimmt.

 

2. Der in der Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 20.12.2012 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zugestimmt.

 

3. Der in der Anlage 6 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 wird zugestimmt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 08.03.2018 und in dieser Vorlage dargestellten Ansätze umzusetzen und im Fachausschuss zu den Haushaltsberatungen in 2018 zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 13

  Enthaltungen: 0