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Beratungsinhalt:
Beigeordneter BLANCK erläutert durch das Zitieren mehrerer historischer sowie politischer Schreiben die Gründe, aus denen die Bundeswehr den einst auf Lüneburger Kasernengebiet aufgestellten zweiten Gedenkstein der 110. Infanterie entfernt habe. Er bittet jedes Ratsmitglied darüber nachzudenken, ob es weiterhin den Hinterbliebenen der Opfer des NS- Faschismus den Anblick des Steins in den Wallanlagen, der in keiner deutschen Kaserne stehen dürfe, zumuten wollen würden.
Ratsherr VON MANSBERG macht deutlich, dass es nicht um die Verbrechen der Wehrmacht oder deren Ausmaß gehe, sondern vielmehr darum, wie mit dem Stein umzugehen sei. Er berichtet über ein Treffen mit einem Geschichtsleistungskurs der Herderschule, welcher sich intensiv mit dem Gedenkstein auseinandergesetzt habe und dessen Meinung er teile. Der Stein dürfe nicht verschwinden bzw. verhüllt werden. Stattdessen müsse er sichtbar gemacht werden, um als wichtiger Reizpunkt zum Erinnern und Gedenken zu dienen und um von der Vergangenheit zu lernen, sie zu verstehen und für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu gewinnen. Man dürfe nicht versuchen, das Thema abzuschließen, sondern man müsse sich fortlaufend mit all jenen, die sich daran beteiligen möchten, damit auseinandersetzen. Die Überarbeitung des Begleittextes sei nichtsdestotrotz kurzfristig eine notwendige Maßnahme.
Ratsherr DINGELDEY hält den Antrag für unanständig, da der Gedenkstein als Mahnmal und Ort der Trauer für die Hinterbliebenen diene.
Beigeordnete SCHELLMANN kann die Meinung der Grünen hinsichtlich der Verhüllung des Denkmales verstehen, erkläre jedoch, dass die FDP-Fraktion gegen den Antrag stimmen werde. Grund dafür sei der in den letzten Jahrzehnten stattgefundene Paradigmenwechsel. Denkmäler würden heute zum Nachdenken über Ursache und Wirkung der geschichtlichen Entwicklung auffordern. Insoweit lenke es auch den Blick auf die Opfer und Überlebenden des Krieges. Eine Verhüllung sei daher falsch. Vielmehr müsse es ein Stolperstein bleiben, der einen veranlasse, den Prozess aufzunehmen, an dem jeder teilnehmen könne, der es sich wünsche. Eine Überarbeitung des Textes der Begleittafel halte jedoch auch sie für unbedingt notwendig.
Ratsfrau AMRI-HENKEL erklärt, dass die Fraktion Die LINKE dem Antrag zustimme. Der Gedenkstein sei mit der Mythologie des Nationalsozialismus behaftet, genauso wie die Menschen, die den Stein aufgestellt hätten. Er sei daher kein Ort der Trauer, sondern eint allein die Verherrlichung und Verehrung einer Wehrmachtsdivision, die an grausamen Verbrechen beteiligt gewesen sei. Ein Relativieren sei hier nicht möglich. Ein Rat sollte politisch kontrovers diskutieren, weshalb sie die Vorwegnahme von Beschlüssen, hier eine Ablehnung des Antrages, ohne Stellungnahme oder Vorbereitung seitens der Verwaltung kritisiere. Wenn Lüneburg die Verantwortung für seine Geschichte tragen wolle, dann sei es mit einer kleinen Hinweistafel nicht getan. Versöhnung könne nur stattfinden, wenn die Perspektive der Opfer gewürdigt werde. Eine Verhüllung sei nicht das Ende der Debatte, sondern schaffe ein neues Denkmal.
Ratsherr MORGENSTERN erklärt, dass der Antrag der Grünen, ebenso wie der mittlerweile zurückgezogene Antrag hinsichtlich der Lüneburger Erklärung, Anträge seien, welche im Erinnerungsforum zu diskutieren seien und nicht im Rat. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich der Rat, der eigentlich geschlossen gegen den rechten Rand auftrete, sich in Diskussionen auseinander dividiere. Vielmehr solle man zusammenarbeiten und sich im Forum mit diesen Themen auseinandersetzen. Die CDU-Fraktion sei daher gegen den Antrag, da eine Verhüllung einer Antwort gleichstehe, obwohl zunächst eine Abwägung erfolgen müsse über die Frage, welchen Weg man gehen wolle.
Beigeordneter BLANCK geht auf die Argumente der Vorredner ein. Der Antrag wolle lediglich eine Verhüllung bis zur Klarstellung des Begleittextes bzw. bis zu einer Entscheidung durch das Forum. Es gehe nicht darum das Thema durch die Verhüllung zu beenden. Das Gegenteil sei der Fall. Durch die Verhüllung solle mehr nachgedacht werden und es soll den Betroffenen das Gefühl gegeben werden, dass nicht irgendwann, sondern jetzt etwas getan werde. Er bittet Stadtrat Moßmann außerdem um Beantwortung der Frage, ob der Gedenkstein aufgestellt sein dürfe, obwohl er von einer Division unterzeichnet sei, die bereits laut Kontrollratsgesetz vom 20.08.1946 vollständig aufgelöst worden sei. Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich bei nur 11 Ja-Stimmen vom Rat der Hansestadt Lüneburg abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 26 Enthaltungen: 0 |
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