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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann stellt die zur Sitzung zugeladenen Gutachter
vor und weist darauf hin, dass alle Gutachten in der Zeit vom 22.05.2017 bis 21.06.2017 öffentlich ausgelegen hätten. Sie trägt anhand der beigefügten Präsentation zu den in der vergangenen Sitzung aufgeworfenen Fragen, insbesondere zum städtebaulichen Wettbewerb, Baugruppen, gefördertem Wohnungsbau, Stromspeicher und der örtlichen Bauvorschrift vor.
Herr Neumann, Bereich Stadtplanung, ergänzt den Vortrag um die Belange des ÖPNV und die Fuß- und Radwegeverbindungen im Quartier.
Die Nachfragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der Verkehrsströme und dem Erreichen der Kapazitätsgrenze im Bereich Scholzekreuzung werden von der Verwaltung und Herrn Müller, Büro Schubert, beantwortet. Hierbei wird deutlich, dass auch die Verkehre aus dem Hanseviertel I + II sowie der A 39 berücksichtigt wurden. Ziel sei die Vermeidung weiterer Pkw-Verkehre durch die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV und der Radwegeverbindungen.
Zum Anschlusszwang an das Fernwärmenetz wird erörtert, dass Ausnahmen nach dem Fernwärmegesetz ermöglicht werden. Über den Anschluss an das Fernwärmenetz würden die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllt. Die Preise für die Fernwärme würden kontrolliert, u. a. durch das Landeskartellamt.
Der Erhalt von Bestandsbauten wird thematisiert. Auf die Entwicklung bis zur Entscheidung für den Erhalt wird verwiesen. Als Gründe werden nochmals die Architektursprache, die Historie und die stadträumlichen Aspekte benannt. Sollte ein Investor die Unwirtschaftlichkeit des Erhalts nachweisen, könne über Alternativen nachgedacht werden.
Zu den Anmerkungen der Notwendigkeit, Photovoltaikanlagen aufzuständern, um eine auch für Haubenlerchen attraktive Begrünung zu ermöglichen, wird auf die Seiten 29/30 der Präsentation Hanseviertel verwiesen. Für die Haubenlerche werde bereits viel getan. Bei der Prüfung der Baustatik werde dafür Sorge getragen, dass das Gebäude Dachbegrünung und aufgeständerte Photovoltaikanlage tragen könne. Die Nutzung regenerativer Energien soll durch eine verpflichtende Energieberatung gesichert werden. Über die Höhe des Substrataufbaus ließe sich streiten, hier solle man auf die Dachdecker und Fachleute vertrauen. Ob und ggf. mit welcher Begründung im Bereich Ilmenaugarten ein Aufbau von 10 cm gefordert wurde, werde geprüft.
Hinsichtlich eines Leerrohrnetzes für Quartiersstrom wird die beigefügte Präsentation gezeigt. Ein Quartiersstromnetz sei gesetzlich derzeit nicht vorgesehen und könne nicht erzwungen werden. Dies wäre ein Eingriff in das Eigentum, der nicht umsetzbar wäre. Ein Leerrohrnetz wäre auch nicht auf den Investor abwälzbar. Der Rat könne aber für den Haushalt 2019 entsprechende eigene Investitionen vorsehen.
Auf Nachfrage erläutert Herr Gründel, Avacon Natur, dass die Nutzung von Fernwärme dem aktuellen Trend entspräche, der in vielen Städten umgesetzt würde. Dies sei auch sinnvoll, da kein Feinstaub entstehe und der CO2-Ausstoss verringert würde. Ein Leerrohrnetz halte er für wenig sinnvoll. Aus Brandschutzgründen dürfte jedes Gebäude nur einen elektrischen Hausanschluss haben. Der Einbau von zwei Schaltungen werde derzeit nicht praktiziert, technische Lösungen noch nicht umsetzbar. Hinsichtlich der Leerrohre müsse man davon ausgehen, dass diese schon nach etwa drei Jahren nicht mehr zum Leitungsvortrieb geeignet seien. Dann wären trotzdem Straßenöffnungen erforderlich. Insofern bringe ein Leerrohrnetz keine Vorteile.
Zur Überlassung der Fachgutachten an Ausschussmitglieder und deren Mitarbeiter werden Hol- und Bringschulden erörtert. Einige Ratsmitglieder haben sich die Gutachten in der Bauverwaltung angesehen und erläutern lassen. Außerdem bestünde durch die Anwesenheit der Gutachter die Möglichkeit, alle noch offenen Fragen beantwortet zu bekommen.
Herr Rathje, Büro Elbberg, erläutert die Ausrichtung der Baukörper, Anordnung von Stellplätzen und stellt die entstehenden Freiräume dar. Die Stellplätze seien vorrangig entlang der Brandwände ausgerichtet. Einzige Ausnahme bildeten die Baukörper des Projektes der Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft.
Ratsherr Manzke appelliert an den Ausschuss, mehr Vertrauen in die Verwaltung zu haben.
Der Sitzungsvorlage soll zur Beschlussfassung im Rat ein Schwarzplan beigefügt werden.
Beigeordneter Blanck und Ratsherr von Nordheim verlassen vor der Abstimmung den Ausschuss und nehmen im Bereich der Zuschauer Platz. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich, bei einer Enthaltung von Beigeordnetem Pauly, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:6 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:1
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