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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.05.2018    
Zeit: 16:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Es liegen 3 Einwohnerfragen mit verschiedenen Teilfragen vor.

 

1 a)In Bezug auf die Sanierung des Radweges in der Soltauer Straße stadteinwärts, zwischen Munstermannskamp und dem Kreisel am Krankenhaus (s. Anlage).

 

Stadtrat Moßmann antwortet, dass die Maßnahme unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem kommunalen Investitionsfördergesetz bereits geplant war. Dem Förderantrag wurde jedoch nicht entsprochen, weil die Mindestbreiten gemäß ERA2010 nicht erfüllt werden können. Es wird nun geprüft, ob die Maßnahme durch Umplanungen im Haushalt realisiert werden kann. Das Ergebnis würde im Verkehrsausschuss vorgestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang fügt Stadtrat Moßmann hinzu, dass die Radwegsanierung auf der Westseite der Uelzener Straße in diesem Jahr nicht umgesetzt werde. Die Verwaltung hat sich aus unterschiedlichen Gründen dafür entschieden, zunächst ein Gesamtpaket für beide Radwegrichtungen in der Uelzener Straße zu planen und dann nochmals die Einwerbung von Fördermitteln für diese Gesamtmaßnahme zu prüfen. Die Fördermittel für 2018, die dann übrig wären für die eigentlich geplante Maßnahme (Sanierung des westlichen Radweges in der Uelzener Straße), nnten dann glicherweiser andere Maßnahmen, wie z.B. für den Radweg in der Soltauer Straße, eingesetzt werden.

 

b)In Bezug darauf, wer für die Beschneidung von Grüberwuchs bei Geh- und Radwegeflächen zuständig ist (s. Anlage).

 

Stadtrat Moßmann erklärt, dass die AGL oder das städtische Forstamt dafür zuständig seien und der Hinweis an diese zur weiteren Veranlassung weitergegeben werde.

 

 

 

2.In Bezug auf die Fahrradschieberampen beidseitig der Bahnbrücke über die Ilmenau (s. Anlage).

 

Zu Frage a): Die Frage konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Der Bereich 53 Bildung und Betreuung - teilt nachträglich die Zahlen der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Lüne aus dem Stadtteil Goseburg mit:

 

1.Klassen =              10 Kinder

2.Klassen =4 Kinder

3.Klassen =              10 Kinder

4.Klassen = 1 Kind.

 

Es sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass diese Schülerinnen und Schüler die Brücke als (kürzesten) Schulweg nutzen.

 

Seit der Aufhebung der Grundschule in der Goseburg, jetzt genutzt als Kita der Paritäten, gegen Anfang der 1970er Jahre, würde dieser Weg von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden.

Es gebe immer mal wieder eine Diskussion um die Nutzung der Eisenbahnbrücke durch die Grundschüler, letztlich sei aber festzustellen, dass dort kein Unfallschwerpunkt bestehe.

Auch aktuell würde die Nutzung der Brücke durch die Elternvertretung nicht thematisiert werden.

 

Wieviel Schülerinnen und Schüler aus den weiterführenden Schulen (aus der Goseburg) die Brücke nutzen, sei nicht bekannt und könne nur durch eine entsprechende Erhebung sicher ermittelt werden.

 

Zu Frage b) d): r das Brückenbauwerk, welches sich von der Goseburgstraße bis zum Kloster Lüne erstreckt gibt es unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und Zuständigkeiten. Das gesamte Brückenbauwerk einschl. der angehängten Gehwegbrücke befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Die Hansestadt Lüneburg ist gemäß bestehender Kreuzungsvereinbarung ausschließlich für die Instandsetzung der Treppenanlagen, des Gehwegbelages und des äeren Geländers zuständig, die Deutsche Bahn für die Unterkonstruktion sowie für das Gender zur Gleisseite.

In diesem Jahr wurden bereits umfangreiche Materialuntersuchungen in Abstimmung mit der Deutschen Bahn durchgeführt. Eine erste Instandsetzung des Betons wird noch in diesem Jahr erfolgen. Die Sanierung der Treppenanlagen ist für 2019 geplant. In diesem Zuge werden auch die vorhandenen Schieberampen erneuert, ein Ersatz der Geländerstäbe der Treppenanlage ist allerdings nicht vorgesehen.

 

Der Fragesteller erhält ergänzend noch eine schriftliche Antwort.

 

 

3. In Bezug zum Maßnahmenkatalog des LCM (s. Anlage).

 

Stadtrat Moßmann verweist auf die Vorlage zu TOP 5. Insbesondere die dortigen Darstellungen zu einem innerstädtischen Lieferkonzept und zur Reduzierung der Innenstadtverkehre sowie zum Busverkehr in der Innenstadt verdeutlichen, dass die Verwaltung das Ziel verfolgt, die Innenstadtverkehre deutlich zu reduzieren. Vorrangig verfolgt sie dies aber zuchst mit den Maßnahmen, die in der Vorlage zu TOP 5 dargestellt sind. Die Abriegelung der Innenstadt mittels Poller sei a) sehr kostenintensiv und b) technisch aufgrund hoher Bewegungszahlen im ÖPNV  keinesfalls einfach umsetzbar. Um einem falschen Eindruck vorzubeugen, stellt er klar, dass es sich bei dem in der Anfrage erwähnten Konzept tatsächlich um einen Lageplan handelte, in dem Poller eingezeichnet waren. Im Übrigen sah der Plan vor, auch Taxenverkehr und ÖPNV aus der Innenstadt  auszuschließen und damit z.B. auch kostenintensive Umwegefahrten für Taxennutzer zu verursachen.

 

Ausschussvorsitzender Herr Schultz merkt an, dass es bei dem TOP 5 heute nicht um eine inhaltliche Diskussion, sondern zunächst darum gehe, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage der Vorschläge des LCM ein Konzept zu erstellen und dass weitere Ideen in der Planung berücksichtigt werden können.


 


Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu TOP 1 (522 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu TOP 1 (2879 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zu TOP 1 (727 KB)