Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
Stadtkämmerer Sauer erläutert den Tagesordnungspunkt und nimmt Stellung zur
Gebührenanpassung. Hier ist die Entwicklung im ökologischen Verhalten der
Bürger zu sehen. Durch den Rückgang des Frischwasserverbrauchs ist eine
Kostendeckung nur durch eine Gebührenanpassung möglich, da der Aufwand sich
nicht in gleichem Maße verringert. Beigeordneter Srugis unterstreicht, dass
jede Kostensteigerung ärgerlich ist, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt,
dass ökologisches Verhalten nicht belohnt wird. Er weist darauf hin, dass im
Vergleich mit Kommunen im Umland und in Niedersachsen die Stadt Lüneburg noch
gut dasteht. Ratsherr Reinecke weist darauf hin, dass durch geringeren
Verbrauch eine höhere Belastung beim Bürger nicht vorhanden ist. Der
Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, weist darauf hin, dass in den letzten
Jahren trotz erheblicher Investitionen eine Gebührenkonstanz erreicht worden
ist. Er vertritt die Auffassung, dass für die rechtlich notwendige Einführung
der getrennten Gebühr keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen. Herr
Stadtkämmerer Sauer erläutert in diesem Zusammenhang die Veranschlagung der
Kosten im Haushalt. Ratsherr Reinecke weist im Rahmen der Einführung der
getrennten Gebühr auf die Problematik der Rechtssicherheit hin. Hier ist aus
seiner Sicht bei der Erhebung für alle Bürger ein gleicher rechtlicher Maßstab
zu Grunde zu legen. Fachbereichsleiterin Frau Schröder-Ehlers verweist auf die
Diskussion der Kosten im Umweltausschuss. Herr
Althusmann unterstreicht die Auffassung, dass die Zustimmung der CDU-Fraktion
nicht die Zusatzkosten für die Erfassung der Daten zur Einführung der
getrennten Gebühr einbezieht. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die Betriebsabrechnung 2002 für die Abwasserbeseitigung
wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung für 2004 bis 2005
sowie der 10. Änderungssatzung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung wird
zugestimmt.“ (22, 31) |
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