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Auszug - Information zur Messung von Luftschadstoffen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7747/18 Information zur Messung von Luftschadstoffen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Moßmann trägt zum Tagesordnungspunkt „Information zur Messung von Luftschadstoffen“ vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Luftreinhaltung in Europa basieren auf der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008, der so genannten Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG. Diese Richtlinie musste von den Mitgliedsstatten der EU bis zum 10.06.2010 in nationales Recht umgesetzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionschstmengen, der 39. BImSchV vom 02.08.2010, in Deutsches Recht umgesetzt. Die Bundesländer sind für die faktische Umsetzung, nämlich die Messung der Schadstoffe, die Veröffentlichung und Beurteilung der Messergebnisse und die Prognosen zur Schadstoffbelastung und für die Aufstellung von Ausbreitungsmodellen verantwortlich. Fachbehörde für das Land Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Hildesheim. In ganz Niedersachsen wurden Messstationen eingerichtet, deren Standorte vom Land festgelegt wurden. Die Lüneburger Messstation ist eine so genannte Hintergrundmessstation und befindet sich auf dem Flugplatzgelände in der Zeppelinstraße. Die Messwerte sind öffentlich zugänglich über die App Luftqualität Niedersachsen. Im Projekt HErmEliN (Hotspot-Ermittlung und Emissionskataster anlagebezogen in Niedersachsen) wurden mögliche Hotspots berechnet und die betroffenen Städte und Gemeinden aufgelistet. Die Hotspots befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe zu Straßenabschnitten mit relativ hohen Verkehrsstärken. Mit Ausnahme der unmittelbaren Küstenbereiche verteilen sich die Hotspots neben den großen Städten auf verschiedene Regionen im Land. Ermittelt wurden die Werte auf der Grundlage von Daten aus der Verkehrszählungen, meteorologischen Daten, Modellrechnungen und der Auswertung von Messungen zurückliegender Jahre. Gemessen werden die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die Kommunen müssen aktiv werden, wenn Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten werden. Der Jahresgrenzwert liegt bei 40 µg/m³ Luft. Wenn dieser Grenzwert überschritten wird, muss die Kommune einen Luftreinhalteplan aufstellen. Das ist in Niedersachsen z.B. in der Stadt Hannover der Fall. Bestandteil eines Luftreinhalteplans kann z. B. sein, in bestimmten Straßen Fahrverboter bestimmte Fahrzeuge zu erlassen. Nach den in Lüneburg gemessenen Daten ist ein Luftreinhalteplan in Lüneburg nicht erforderlich. Dies geht auch aus der Mail des GAA Hildesheim vom 20.11.2017 hervor (siehe anliegende Präsentation). 

 

Bezogen auf die Messergebnisse der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom März 2018 an der Scholze-Kreuzung erklärt Herr Moßmann, dass er diese gemessenen Werte nicht kleinreden möchte, aber maßgeblich für das Verwaltungshandeln sind die gesetzlichen Grenzwerte. Der Standort für die   Messstation im Hafen habe absolut seine Berechtigung, denn er liegt unmittelbar an der Ostumgehung, die nach den Verkehrszahlen 2013 mit 46.500 Fahrzeugen pro Tag als die am stärksten befahrene Straße in Lüneburg gilt. In den Planfeststellungsunterlagen zur A 39 wird sogar mit einem Verkehrsaufkommen von rund 60.000 Fahrzeugen pro Tag gerechnet. Dazu käme die Luftverschmutzung aus dem nahe gelegenen Industriegebiet. Die Verkehrszahlen für die Straßen Am Schifferwall, Willy-Brandt-Straße und Schießgrabenstraße liegen dagegen mit 27.900 bis 33.500 pro Tag deutlich darunter.

 

Die Messung der DUH bildet nur 1/12 der Jahresmesswerte ab, während die Messstation im Hafen in ununterbrochenem Betrieb Daten für das gesamte Jahr liefere.

 

Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Abgesehen von stufenweisen Fahrverboten mit Ausnahmetatbeständen für Taxen, Handwerksbetriebe und für den ÖPNV, müsste man auch im Blick haben, dass Verdrängungseffekte entstünden und dann andere Straßen stärker befahren würden.

 

Die Verwaltung sei im Gespräch mit der Süderelbe AG, der DHL und anderen Logistikunternehmen über ein innerstädtisches Lieferverkehrskonzept für Lüneburg. Auch mit der Handwerkskammer und der KVG sollen Gespräche geführt werden bzw. wurden bereits geführt. Im Verkehrsausschuss werden in der kommenden Sitzung verschiedene Maßnahmen, die angeschoben wurden, vorgestellt. In Bezug auf den Nahverkehrsplan, der derzeit durch den Landkreis Lüneburg als Aufgabenträger für den ÖPNV erstellt wird, wird ein Forderungskatalog erarbeitet, der vom Rat beschlossen und dann dem Landkreis zugeleitet wird. Ziel ist es, glichst viele Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben im ÖPNV einzusetzen.

 

Dem Vorschlag von Ratsherrn Gros, einen Gutachter zu beauftragen, der an neuralgischen Punkten in der Stadt Messungen durchführt, um so eine diskussionswürdige Bestandsaufnahme zu erhalten, erteilt Herr Moßmann eine Absage, da das Land Niedersachsen in der Verantwortung stehe, Messungen vorzunehmen und auszuwerten. Auchr die Erstellung von Umleitungskonzeptenr Umleitungsverkehre der künftigen A 39 sei das Land in der Pflicht.

 

Ausschussvorsitzende Dr. des. Kula gibt zu bedenken, dass Messergebnisse valide sein müssen und nur geeichte Geräte zum Einsatz kommen dürfen. Auch hier gelte das Prinzip Qualität vor Quantität. Herr Moßmann ergänzt, dass auch Gutachter mit derselben Berechnungsmethode wie das GAA in Hildesheim arbeiten würden.

 

Herr Wurm nscht sich, dass die Stadt in Verantwortung für ihre Bürger 2 bis 3 Messstationen in der Innenstadt aufstellt, um zu einer soliden Grundlage zu kommen.

 

Ratsherr Minks sieht die Bundespolitik gefordert, hier mehr zu tun. Das Land liefere valide Daten. Er glaubt, dass der Standort an der Ostumgehung durchaus Sinn mache. Die Stadt habe schon eine Menge gemacht, wenn sie die Verbesserung der Lieferverkehre vorantreibt. Er sieht keinen Bedarf für ein Gutachten, auch im Hinblick auf die entstehenden Kosten.

 

Ratsherr Soldan erklärt, dass er statt einem Gutachten lieber eine Messstation in der Innenstadt hätte. Im Hafen sei das Mikroklima ein anderes als in der Stadt. Er sähe durchaus Handlungsbedarf und plädiere dafür, dass man mit dem Land über eine Messstation in der Innenstadt spricht.

 

Ratsfrau von Haaren unterstreicht, dass die Gesundheit an erster Stelle stehen müsse. Der Standort der Messstation im Hafen sei nicht repräsentativ. Es sei sehr zu befürworten, wenn die KVG auf Elektrobusse umsteigen würde. Ihre Fraktion erwartet, dass die Verwaltung aktiv auf das Land zugeht, um eine Messstation in der Innenstadt zu erhalten. Zusätzlich müsse man die Frischluftversorgung der Innenstadt im Blick behalten und dürfe die Luftschneisen nicht zubauen. Es müsse auch geklärt werden, ob es für eine geeichte Messstation in der Innenstadt möglicherweise eine finanzielle Unterstützung des Landes oder des Bundes gebe.

 

Ratsfrau Amri-Henkel schlägt vor, freiwillig eine Umweltzone in Lüneburg zu schaffen. In der Altenbrückertorstraße werden die Grenzwerte regelmäßig überschritten; das hätten eigene Messergebnisse ergeben.

 

Herr Moßmann erklärt, dass es aktuell nicht zulässig sei, eine Umweltzone einzurichten.

 

Ratsherr Gros widerspricht und meint, dass die Stadt doch einen Spielraum habe. Aus Vorsorgegründen könne sie durchaus eine Messtation errichten. Dafür müsse man dann eben 100.000 € aufbringen.

 

Ausschussvorsitzende Dr. des. Kula gibt erneut zu bedenken, dass die Ergebnisse der Messungen valide sein müssen.

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doc01963620180611110029 (1892 KB)