Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Hintergrund: Laut Berichten von Kleingartennutzern aus der Siedlung Schildstein e.V. besteht der Verdacht, dass die landwirtschaftlichen Flächen links und rechts der Schnellenberger Allee intensiv mit Glyphosat behandelt werden. Die Felder liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Antwort:
Vorbemerkung: Über die Anwendungsmöglichkeiten von Glyphosat in Europa, Deutschland und Niedersachsen sowie dessen Einsatz in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften wurde im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 08.03.2018 berichtet (TOP 10, Vorlage VO / 7621 / 18-1) *. Der erste Teil des gefassten Beschlusses **, mit dem Kleingärtner-Bezirksverband Gespräche zu führen, um eine Vereinbarung zum Verzicht von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen, wurde in die Wege geleitet und ein erster Gesprächstermin verabredet (03. Mai 2018).
Beantwortung der Fragen: 1. Durch wen werden die Felder aktuell bewirtschaftet? Der Eigentümer der Flächen ist der Stadt bekannt. Aus Gründen des Datenschutzes kann die Information nicht öffentlich erfolgen. Wer die Flächen vom Eigentümer gepachtet hat, ist der Stadt nicht bekannt.
2. Ist bekannt, ob bei der Bewirtschaftung Pestizide zum Einsatz kommen? Es ist nicht durch den Landwirt bestätigt, ob Pestizide zum Einsatz kommen. Allerdings wird nicht bezweifelt, dass der Bericht der Kleingartennutzer über den Einsatz von Pestiziden zutreffend ist.
3. Befinden sich die Flächen ganz, teilweise oder gar nicht in städtischem Eigentum? Die Flächen befinden sich nicht in städtischem Eigentum.
4. Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme sieht die Verwaltung, um die Anwendung von Glyphosat in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung im beschriebenen Fall zu verhindern? Auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe von Wohnbebauung darf Glyphosat grundsätzlich aufgebracht werden, sofern ein von den Häusern abgewandter Wind vorherrscht. Ob die Aufbringung ordnungsgemäß erfolgt ist, kann behördlicherseits nur die Landwirtschaftskammer ermitteln und beurteilen. Landwirte, die auf Glyphosat verzichten, machen in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung geltend, weil sie sich wirtschaftlich gegenüber herkömmlicher Landwirtschaft benachteiligt sehen. Die einzige Möglichkeit, auf den Landwirt dahingehend einzuwirken, dass keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden, ist ein Appell auf freiwilligen Verzicht. Die Landwirtschaftskammer ist über den Vorgang informiert.
(*) Vorlage im Anhang (**) der Beschluss lautet gem. Protokollentwurf: 1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Bezirksverband der Kleingärtner Gespräche zu führen, um eine Vereinbarung zu treffen, die zukünftig den Einsatz von Herbiziden, Neonicotinoiden und nützlingsgefährdenden Pestiziden in den Kleingartenvereinen ausschließt. 2. Nach den erfolgten Gesprächen wird angestrebt, dem Kreis der pestizidfreien Kommunen beizutreten.
Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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