Bürgerinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.04.2018    
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Einwohnerfrage von Frau Christa Klemme, Langenstücken 82, 21335 Lüneburg

 

Frage 1: Wann wird die Konfliktanalyse als Umweltgutachten im Rahmen der Information der Bürgerinnen und Bürger öffentlich gemacht, d.h. einsehbar sein?

 

Frage 2: Ist die bestehende Bewilligung wegen der langen Stilllegungszeit zu widerrufen?

 

Frage 3: Wurde darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn die Stadt und der Landkreis das Gebiet als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwerben würde, um es selbst für eigene Maßnahmen zu nutzen, sowie dort einen Flächenpool für Maßnahmen anderer Investoren einzurichten, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen müssen? Das ist insgesamt viel sinnvoller als einen Flickenteppich von Kleinstmaßnahmen zu haben, die sehr schwer zu überwachen sind und meist wenig Wirkung haben. Schließlich hat die Stadt vor einiger Zeit ja auch schon versucht, Teile des Werksgeländes für Wohnbau zu kaufen.

 

Herr Moßmann führt aus, dass die vom Landkreis als zuständige untere Naturschutzbehörde angeforderte Konfliktanalyse am 12.03.2018 eingegangen sei. Sie wurde dem Landkreis zur Stellungnahme zugesandt. Die Konfliktanalyse umfasse 115 Seiten. Die Prüfung dieser Unterlagen werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, chte er sich zunächst mit der Behörde austauschen, die die Konfliktanalyse vom Vorhabenträger eingefordert habe, inwiefern eine Information der Öffentlichkeit erfolgen könne.

 

Herr Schulz erklärt, dass der Vorhabensträger einen Rechtsanspruch auf den bestehenden Planfeststellungsbeschluss habe. Die bestehende Bewilligung könne daher nicht widerrufen werden. Es stellt sich aber die Frage nachträglicher Auflagen.

 

Die Nutzung der Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen scheidet aus, da der Gesetzgeber für diese Maßnahmen fordert, dass eine ökologische Verbesserung der Flächen geschaffen wird. Das Grundstück der Sandwerke hat sich durch die jahrelange Stillegung aber schon zu einem hochwertigen Biotop entwickelt und könne daher nicht als Aufwertungsmaßnahme herangezogen werden.

 

 

Einwohnerfrage von Frau Christiane Radtke, Allensteiner Str. 8, 21337 Lüneburg

 

Thema: Reaktivierung der Bleckeder Kleinbahn zwischen Bleckede neburg - Amelinghausen

Fragen: Inwieweit werden die Auswirkungen eines möglichen S-Bahn-Verkehrs und Güterverkehrs für Tiere und die menschliche Gesundheit der BürgerInnen der Stadt Lüneburg überprüft und in das Gutachten aufgenommen? Werden bei dem Gutachten auch die betroffenen Stadtteile der Stadt Lüneburg berücksichtigt oder werden sie ausgeschlossen, da sie zur Stadt und nicht zum Landkreis gehören, der das Gutachten beauftragt? Wie gedenkt dieser Ausschuss, die Interessen der Lüneburger Bürger nach gesundem „ruhigen“ Lebensraum zu vertreten und den Erhalt der bestehenden Grünflächen und Rückzugsräume der Tiere zu wahren?

 

Herr Moßmann führt aus, dass der Landkreis für die Reaktivierung der Schienenstrecken Lüneburg - Bleckede und Lüneburg - Amelinghausen als Aufgabenträger r den ÖPNV zuständig ist. Für ein Gutachten zur Reaktivierung dieser Strecken hat der Landkreis 100.000 € in den Etat eingestellt. Dabei wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vordergrund stehen. Nach der Beschlussfassung des Verkehrsausschusses wird die Reaktivierung der Strecken seitens der Stadt unterstützt, soweit es die Stärkung des Schienenpersonennahverkehrs betrifft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Strecken nur mit einer Geschwindigkeit von max. 60 km/h befahrbar. Ein Ausbau der Strecke r den Personennahverkehr mache nur Sinn, wenn mit einem vernünftigen Takt und vernünftiger Geschwindigkeit gefahren werden könne. Es wurden schon Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt (Landesregierung, LNVG, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsfreunde, Landkreis Lüneburg, OHE), um sich für das Vorhaben einzusetzen. Sollte es zu einem Ausbau der Strecke kommen, muss das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Natur berücksichtigt werden. Die Hansestadt Lüneburg wird sich dabei besonders für die Belange der betroffenen Anwohner einsetzen. Dabei dürfen nicht nur Lärmschutzgesichtspunkte eine Rolle spielen, sondern auch das Thema Sicherheit an Bahnübergängen (Stichwort: Schulwegesicherheit) sei wichtig. Hierzu verweist er auf die letzten Beratungen im Ortsrat Oedeme sowie auf die Bürgerversammlung in Häcklingen am 04.04.2018. Aus diesem Grunde werde es noch Mitte des Jahres eine Verkehrsschau unter Einbeziehung der Landeseisenbahnaufsicht geben.


Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 doc01822820180413093954 (725 KB)      
Anlage 2 2 doc01822920180413094044 (788 KB)