Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt:
Ratsherr GROS beantragt die Nichtbehandlung des TOP, bis dem Rat alle Grundlagen vorliegen, welche für eine Entscheidung notwendig seien.
Stadtbaurätin GUNDERMANN wiederholt den unter TOP 2 geschilderten Sachverhalt und erklärt, weshalb die Verwaltung darum bitte, das Verfahren ruhen zu lassen. Zum einen werde hier der Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nicht erfüllt. Zum Zweiten sei das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen unverhältnismäßig und zum Dritten gäbe es durch einen neuen Feststellungsbeschluss die Gefahr von Entschädigungsansprüchen der Bürger.
Beigeordneter SALEWSKI und BLANCK verweisen auf die Empfehlung des Verwaltungsausschusses, welcher lediglich eine Beschlussempfehlung zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages gegeben habe. Die Beschlussempfehlung des Punkt 1 des Beschlussvorschlages sei in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.03.2018 zunächst zurückgestellt worden. Sie bitten daher lediglich über Punkt 2 abzustimmen.
Beigeordneter BLANCK fragt die Verwaltung, ob zum jetzigen Zeitpunkt Bauvoranfragen vorliegend seien, die durch die Veränderungssperre obsolet werden würden. Stadtbaurätin GUNDERMANN sagt zu, dies zu überprüfen und es zum Protokoll zu geben. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme des Ratsherrn Gros und acht Enthaltungen der Fraktion Die Linke, sowie Teilen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:
Eine Beschlussfassung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages erfolgt nicht, da dieser im Verwaltungsausschuss am 13.03.2018 zurückgestellt wurde. Vor Beschlussfassung durch den Rat ist der Punkt 1 zunächst gem. § 76 Abs. 1 NKomVG durch den Verwaltungsausschuss vorzuberaten.
(61)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:23 Nein-Stimmen:1 Enthaltungen:8
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |