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Auszug - Antrag "Gewährleistung eines Vorranges für Erdwärmeheizung bei zukünftigen Neubauten" (Antrag der AfD Niedersachsen-Fraktion vom 08.11.2017, eingegangen am 08.11.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2018    
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7526/17 Antrag "Gewährleistung eines Vorranges für Erdwärmeheizung bei zukünftigen Neubauten" (Antrag der AfD Niedersachsen-Fraktion vom 08.11.2017, eingegangen am 08.11.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
   Bereich 61 - Stadtplanung
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr NEUMANN verdeutlicht seinen Antrag, indem er noch einmal betont, dass kein Zwang zur Erdwärmenutzung r die Bauherren bestehen solle, sondern dass lediglich der von Frau Hobro hinsichtlich der Anfrage zum Thema "Fernwärme im Hanseviertel" beschriebene Anschlusszwang entfallen solle. Rechtliche Vorschriften u.ä. seien natürlich weiterhin zu beachten.

Er erläutert die Bedeutung der Wärmeerzeugung über Strom und die Vorteile der Wärmepumpe. Aktuell nutze die Stadt zum Teil Biogasanlagen, welche jedoch zumeist durch Maismaische betrieben werden würden, für deren Anbau der Humusboden durch Dünger zerstört und das Grundwasser verschmutzt werde.

Diese Nachteile würden beim Einsatz einer Wärmepumpe vermieden und der primäre Energieeinsatz gesenkt werden.

Zum Schluss gibt er zu bedenken, dass der vorliegende Antrag den Bürger nicht einenge, keine Kosten verursache, volkswirtschaftlichen Nutzen habe und die Umwelt schone.

 

Ratsherr MINKS erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag nicht zustimme. Erdwärme werde bereits gefördert, jedoch seien die Investitionen dafür sehr hoch. Der von Herrn Neumann beschriebene Kosten-Nutzen-Effekt sei reine Theorie. Zudem sei der beantragte Vorrang rechtlich nicht umsetzbar. Dies bestätigt auch Ratsfrau JOHN. Sie ergänzt außerdem, dass es im Gesetz zurrderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich eine Technologiewahlfreiheitbe, welche durch den Antrag der AfD-Fraktion eingeschränkt werden würde.

 

Beigeordneter BLANCK befürworte den vorliegenden Antrag ebenfalls nicht, sehe jedoch die positive Intention und biete der AfD-Fraktion daher die fachliche Unterstützung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, um dann den Antrag neu formuliert erneut zu stellen.

 

Auf den Einwand der Beigeordneten SCHELLMANN, dass die beantragten Maßnahmen bereits umgesetzt werden würden, widerspricht Ratsherr NEUMANN. Im Hanseviertel gäbe es keine Wahlfreiheit. Dies wolle er mit seinem Antrag ändern.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich bei drei Ja-Stimmen der AfD-Fraktion ab.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:29

  Enthaltungen:0