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Auszug - Anfrage zur "Ausbildung von Erzieher*innen" (Anfrage der Fraktion Die Linke vom 15.02.2018; eingegangen am 15.02.2018)  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.02.2018    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Beschluss


Zu der Anfrage nimmt Frau Steinrücke in der Sitzung wie folgt Stellung.

 

Zu Frage 1:

Die Hansestadt Lüneburg setzt sich seit Jahren für eine Reform der Erzieherausbildung hin zu einer dreijährigen dualen Ausbildung mit einer Vergütung (Ausbildungsvertrag mit den Kindertagesstätten bzw. mit den Trägern) ein, um die Ausbildung so attraktiv zu machen, damit mehr Fachkräfte gewonnen werden können. Dieses Verlangen wird durch die direkte Zusammenarbeit des Oberbürgermeisters mit dem kommunalen Arbeitgeberverband sowie dem Niedersächsischen Städtetag vorangetrieben.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist zum 01.08.2017 in ein duales Ausbildungssystem für Erzieher*innen eingestiegen. Es wurden vier Stellen für ausgebildete Sozialassistent*innen ausgeschrieben. Drei Stellen konnten besetzt werden.

 

Zu Frage 2:

Zum 01.08.2018 hat das Land eine neue Richtlinie für die Ausbildungsförderung der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Danach wird die berufsbegleitende Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistent*in für 18 Monate und zur tätigkeitsbegleitenden Ausbildung zur/zum Erzieher*in für 36 Monate mit mtl. 150,00 € bezuschusst. Ferner wird das Schulgeld für Privatschulen übernommen.

 

Eine verbindliche Rückmeldung der Landesregierung zum dualen Ausbildungssystem ist noch nicht erfolgt. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist aber festgehalten worden, dass die duale Ausbildung eingeführt werden soll. Die Hansestadt strebt die duale Ausbildung für 2020 an.

 

Zu Frage 3:

Die Hansestadt Lüneburg ist bereits seit 2014 gemeinsam mit dem verdi Bildungswerk bestrebt, die praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (PIA) einzuführen. In anderen Bundesländern läuft diese bereits erfolgreich. In 2014 hat eine gemeinsame Veranstaltung mit dem verdi Bildungswerk stattgefunden, in der Vertreter aus Baden Württemberg über die Implementierung des Programms berichtet haben.

 

Seit 2015 gibt es das ESF-Bundesmodellprogramm „Quereinstieg nner und Frauen in Kitas“. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen, die für Berufswechsler*innen eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum/zur Erzieher*in erproben bzw. weiterentwickeln wollen. In Niedersachsen ist ein Quereinstieg jedoch nicht möglich.

 

Auf der dazugehörigen Internetseite „Chance Quereinstieg heißt es dazu: Ein direkter Quereinstieg in die Ausbildung zum/zur Erzieher*in an einer Fachschule für Sozialpädagogik ist in Niedersachsen für fachfremd qualifizierte Personen nicht möglich. Durch unterschiedliche fachnahe und fachfremde Bildungs- und Berufsqualifikationen kann aber eine Verkürzung der zweijährigen Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in gewährt werden. So kann der Bildungsgang innerhalb eines Jahres (vollschulisch) oder berufsbegleitend abhängig von der jeweiligen Berufsfachschule in einem bis anderthalb Jahren erlangt werden.

 

Allerdings können nicht einschlägig ausgebildete Berufsfachschüler*innen während der berufsbegleitenden Ausbildungsform nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden und daher nicht mit einer Vergütung während ihrer praktischen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung rechnen.

 

Die bisherigen Anstrengungen, Quereinstiegsprogramme zu etablieren, sind an der Landesgesetzgebung gescheitert. Die Hansestadt Lüneburg wird sich auch hier weiterhin aktiv für die praxisintegrierte Ausbildung für Quereinsteiger einsetzen.

In Niedersachsen besteht für Teilnehmende an der berufsbegleitenden Ausbildung Zum/zur Sozialpädagogischen Assistent*in, die in einer Kindertagesstätte angestellt sind bzw. sein werden, die Möglichkeit, eine Landesförderung zu erhalten. Diese muss allerdings zwingend spätestens vier Wochen vor Ausbildungsbeginn beantragt werden. So kann ein monatlicher Zuschuss während der Ausbildung in Höhe von 150, 00 € und die Übernahme des an freien Berufsfachschulen fälligen Schulgelds gewährt werden. Diese Landesförderung soll ab dem Jahr 2018 auch für die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher*in ermöglicht werden.

 

Zu Frage 4:

Sollte es zu einer dualen Ausbildung kommen, ist zu erwarten, dass die Auszubildenden unter den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVöD) fallen und dementsprechend bezahlt werden, zurzeit:

-          1. Ausbildungsjahr: 918,26 €

-          2. Ausbildungsjahr: 968,20 €

-          3. Ausbildungsjahr: 1014,02 €

-          4. Ausbildungsjahr: 1077,59 €.

 

Zu Frage 5:

Die unter Frage 4 genannten Ausbildungsentschädigungen werden durch den Ausbildungsbetrieb, also die Hansestadt Lüneburg, gezahlt.

 

Zu Frage 6:

Zum Kita-Jahr 2017/18 wurden vier halbe Stellen für Sozialassistent*innen in der Teilzeitausbildung zum/zur Erzieher*in nach Entgeltgruppe S 4 TVöD ausgeschrieben. Drei zukünftige Erzieher*innen konnten gewonnen werden (zwei Männer, eine Frau). Die Sozialassistent*innen werden als Zusatzkräfte beschäftigt und ersetzen somit keine Erzieher*innen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die nicht besetzte Stelle wird zum Kita-Jahr 2019/20 voraussichtlich erneut ausgeschrieben.

 

Zu Frage 7:

Nach den vorliegenden Informationen wird die BBS III in 2018 und ggfls. auch in 2019 keine weiteren Klassen einrichten, da keine Bewerbungen vorliegen. Es könnte wieder eine Klasse starten, wenn mindestens 30 Anmeldungen vorliegen. Die Leitung der BBS III weiß um die Notwendigkeit, dass dem Träger dringend an der Bereitstellung von Schulplätzen gelegen ist.

 

Am Rande: Laut BBS III wird in 2018 ca. die Hälfte der ausgebildeten Erzieher*innen weiter studieren, d.h., dass es dringend weiterer Kräfte bedarf, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken (z.B. Quereinsteiger, Aktivierung geeigneter Tagespflegepersonen usw.).