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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard erläutert anhand einer Präsentation den Bebauungsplan, der parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt wird (siehe Anlage). Der Bebauungsplan soll durch entsprechende Festsetzungen, insbesondere eingeschränkte gewerbliche Nutzung und im westlichen Bereich auch Wohnen, planungsrechtlich ermöglichen. Es würden hohe Anforderungen an den Lärmschutz im ehemaligen Sperli-Gelände gestellt werden. Gewerbliche Tätigkeiten seien mit Obergrenzen hinsichtlich des Lärmpegels festgesetzt. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner heutigen Sitzung den Bebauungsplan zugestimmt und als Satzung beschlossen. Ergebnis:
Der Ortsrat Ochtmissen nimmt den Bebauungsplan Nr. 154 „Am Wilhelm-Hänel-Weg“ zur Kenntnis.
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