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Auszug - Seifenkistenrennen bei der Grundschule am Sandberg, Ochtmissen  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 19.02.2018    
Zeit: 19:33 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schützenhaus Ochtmissen (KKSV), Vögelser Str. 22, 21339 Lüneburg
Ort:
VO/7648/18 Seifenkistenrennen bei der Grundschule am Sandberg, Ochtmissen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr BodendieckAktenzeichen:32 73 45
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim  03 N Koordinierungsstelle für nachhaltige Entwicklung
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   DEZERNAT III
   30 - Rechtsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ortsbürgermeister Schultz erläutert, dass das Seifenkistenrennen an der Grundschule Ochtmissen berechtigterweise nicht in 2017 stattgefunden habe. Er bittet Bereichsleiter Bodendieck um weitere Ausführungen.

 

Bereichsleiter Bodendieck informiert, dass die Hansestadt Lüneburg grundsätzlich gemeinschaftliche Aktionen befürworte und fördere, soweit es im Rahmen des rechtlich Möglichen auch zulässig sei. Jede Veranstaltung, die im öffentlichen Straßenverkehrsraum stattfinde, müsse nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt werden. Straßen seien in erster Linie für den Fahrzeug-, Rad- und Fußngerverkehr gedacht. § 29 StVO und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften würden die darüber hinausgehende so genannte übermäßige Straßenbenutzung regeln. Diese beinhalten umfangreiche und zwingend einzuhaltende Vorgaben. Wenn die Stadtverwaltung ein Gelände bzw. eine Straße für eine Aktion, wie das Seifenkistenrennen zur Verfügung stelle, müsse sichergestellt sein, dass gegenüber der Stadt keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Die Verwaltungsvorschriften zu § 29 StVO würden eine umfangreiche Haftungsfreistellungserklärung fordern. Hierfür gebe es ein vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenes verpflichtend zu nutzendes Muster.

 

Bereichsleiter Bodendieck hrt weiter aus, dass die Schulleitung diese Erklärung in den vergangenen Jahren unterschrieben habe. In 2017 wurde nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde und dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg festgestellt, dass es sich nicht um eine schulische Veranstaltung handele und daher die Schulleitung nicht als Veranstalterin auftreten könne. Als Veranstalter sollte daher zukünftig der Schulförderverein auftreten. Dieser sah sich aufgrund nicht kalkulier- und versicherbarer Risiken nicht in der Lage, die geforderte Freistellungserklärung zu unterzeichnen, so dass das Seifenkistenrennen 2017 nicht stattgefunden habe.

 

Ende Januar 2018 habe nach Einladung von Herrn Oberbürgermeister Mädge ein Gespräch mit Vertretern des Schulfördervereins, einem leitenden Vertreter eines ortsansässigen Versicherungsunternehmens und Mitarbeitern der Stadtverwaltung stattgefunden, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtert  wurden. Man habe ein Verfahren entwickelt, wie das Seifenkistenrennen in diesem und den Folgejahren wieder ermöglicht werden kann. Dazu gehören u. a. eine Begehung, die der Beweissicherung diene sowie die Erörterung und Klarstellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten. Der Veranstalter habe z. B. die Teilnehmer am Seifenkistenrennen, insbesondere die Eltern der Schulkinder, darauf hinzuweisen, dass es zu Unfällen kommen nne und weder der Veranstalter noch die Hansestadt Lüneburg dafür haftbar gemacht werden könnten.

 

Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei Bereichsleiter Bodendieck für die Informationen und freut sich über die gefundene Lösung, die ein Seifenkistenrennen an der Grundschule Ochtmissen wieder ermögliche.


Ergebnis:

 

Der Ortsrat nimmt Kenntnis.