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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf den Anlass der Planung, Verlegen und Erhalt der Arztpraxis sowie der Neubau und die Erweiterung der Awo-Kindertagesstätte an anderer Stelle. In einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren seien Stellungnahmen eingegangen. Danach soll im Sondergebiet für die Kindertagesstätte kein Wohnen zusätzlich möglich sein. Artenschutzbelange seien untersucht und berücksichtigt worden, der Baumbestand solle geschützt werden. Derzeit würden die Ausschreibungen für die Abbrucharbeiten der Parkpalette und für das Architektenbüro vorbereitet. Der Baubeginn sei für 2019 geplant. Die Beauftragung des Architekten erfolge erst nach europaweiter Ausschreibung. Für den Umbau der bisherigen Kindertagesstätte wolle man weitere Fördermittel beantragen und mit dem Fördermittelgeber notwendige Festsetzungen vorab besprechen.
Die Nachfrage von Bürgermeister Löb, was der Fördermittelgeber gegen Wohnbebauung im Bereich der Kindertagesstätte einzuwenden hätte, beantwortet Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, dahingehend, dass die jeweiligen Nutzungen streng voneinander abzugrenzen wären. Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass mit den notwendigen Außenanlagen auf dem Grundstück eine weitere Nutzung ohnehin schwierig würde.
Auf den Hinweis von Herrn Oldenburg, beratendes Mitglied der Bauhütte, auf die zulässige Anzahl von Betreuungsgruppen erwidert Oberbürgermeister Mädge, dass die Anzahl der Gruppen mit dem Landesjugendamt abgestimmt sei. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0
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