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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Integrierte Gesamtschule Lüneburg; Erhöhung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe  

 
 
Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2018    
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Wilhelm-Raabe-Schule
Ort: Feldstraße 30, 21335 Lüneburg
VO/7617/18 Integrierte Gesamtschule Lüneburg; Erhöhung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Mehl
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Wiebe stellt anhand der Präsentation vor, wie sich an der IGS die Abschlüsse entwickelt haben. Es konnte festgestellt werden, dass sich die Anzahl derjenigen Schüler, die zunächst die Realschullaufbahn in der 5. Klasse eingeschlagen haben, deutlich gesteigert hat und genau diese Schüler den erweiterten Realschulabschluss geschafft haben, um dann in die gymnasiale Oberstufe zu wechseln.

 

Auf die Frage von Herrn Soldan nach einem Querschnitt, aus welcher Region die Schüler kommen, die die IGS besuchen, antwortet die Verwaltung, dass 2/3 aus dem Stadtgebiet und 1/3 aus dem Landkreis kommen.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht nötig, um die gymnasiale Oberstufe 5-zügig werden zu lassen.

 

Herr Soldan fragt weiter, wenn 1/3 der Schüler aus dem Landkreis kommen, wie verhält es sich dann mit der IGS in Embsen?

 

Herr Wiebe berichtet hierzu, dass die IGS in Kaltenmoor zunächst für die Stadt und den Landkreis ausgerichtet war. Im zweiten Schritt gab es dann die IGS in Embsen, die aber für denselben Schulbezirk zuständig ist. Jeder kann sich bei jeder IGS bewerben, egal ob es sich um einen Schüler aus dem Landkreis oder aus dem Stadtgebiet handelt.

 

Herr Soldan regt an, dass noch einmal mit dem Landkreis über einen Ausgleich für die Aufnahme der Schüler aus dem Landkreis gesprochen werden.


Beschluss:

Die Kapazität der IGS Lüneburg für die gymnasiale Oberstufe wird einstimmig gem. § 101 Abs.2 NSchulG ab Schuljahr 2018/19 auf eine 5-Zügigkeit festgelegt.