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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2016 in Höhe von insgesamt 1.044.526,01 EUR wird ein Betrag in Höhe von 348.175,33 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 693.452,10 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 2.898,58 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist und die dazu gefertigte Stellungnahme der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.
(II, III, 03S, FB 2, 20)
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 40 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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